Internet-Pranger: Sportlerin Friedrich verteidigt Outing eines Stalkers

Getty ImagesLeichtathletik-Ass Ariane Friedrich hat die Nase voll von Stalkern. Ein Unbekannter schickte ihr eine anzügliche E-Mail plus Foto seines Genitals - sie veröffentlichte daraufhin seinen Namen bei Facebook. Jetzt streiten ihre Fans: Darf eine Prominente sich auf diese Art wehren?

http://www.spiegel.de/panorama/gesel...829002,00.html
  1. #580

    Zitat von tubaner Beitrag anzeigen
    Juristisch einwandfrei? Das sieht Rechtsanwalt Udo Vetter in seinem Lawblog aber etwas anders.

    Moralisch einwandfrei? Es gibt laut Telefonbuch mindestens zwei Personen in der genannten Stadt mit dem genannten Namen. Finden Sie es wirklich in Ordnung, dass auch dem anderen jetzt von Freunden, Bekannten, Kollegen, eventuell sogar von den Medien die Hölle heiß gemacht wird (à la Kachelmann)?
    Und auch der gute Herr Vetter geht davon aus, dass sich Frau F. mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht strafbar gemacht hat, sondern das Ganze, wenn, zivilrechtliche Folgen haben könnte. Straf- und Zivilrecht sind zwei verschiedene Paar Stiefel, aber das ist hier etlichen Foristen ganz augenscheinlich nicht klar.
  2. #581

    Zitat von MashMashMusic Beitrag anzeigen
    Und da sie es nicht weiß -> Volltreffer.
    Völlig falsch. Wenn er es erweislich war, ist eine Verurteilung wegen übler Nachrede damit extrem unwahrscheinlich (das sieht übrigens sogar ihr Herr Vetter so, lesen Sie die Kommentarspalte in seinem Blog). Guter Mann, ich habe mehrmals versucht, Ihnen die Rechtslage in dem Fall nahezubringen. Sie sind aber völlig resistent und behaupten konsequent und unbelehrbar dauernd dieselben juristischen Unwahrheiten. Ich muss also davon ausgehen, dass meine Beiträge bei Ihnen ohnehin nicht ankommen. Daher sehe ich es als Zeitverschwendung, weiter auf Ihre Beiträge zu antworten.

    Ich frage mich allerdings zuletzt, warum Sie sich derart extrem in das Thema reinhängen und einen Menschen, der offenbar seinerseits Unrecht begangen hat, so vehement verteidigen. Man könnte bei ihren Beiträgen den Eindruck gewinnen, das Versenden einer solchen Mail wäre eine Lappalie, während das Öffentlichmachen derselben Mail ein Schwerverbrechen darstellt. Dabei verdrehen Sie die Sachlage eklatant. Das Versenden der anzüglichen Mail ist strafrechtlich relevant. Deren Öffentlichmachen mit großer Wahrscheinlichkeit lediglich zivilrechtlich.
  3. #582

    Zitat von theresarain Beitrag anzeigen
    Völlig falsch. Wenn er es erweislich war, ist eine Verurteilung wegen übler Nachrede damit extrem unwahrscheinlich (das sieht übrigens sogar ihr Herr Vetter so, lesen Sie die Kommentarspalte in seinem Blog). Guter Mann, ich habe mehrmals versucht, Ihnen die Rechtslage in dem Fall nahezubringen. Sie sind aber völlig resistent und behaupten konsequent und unbelehrbar dauernd dieselben juristischen Unwahrheiten. Ich muss also davon ausgehen, dass meine Beiträge bei Ihnen ohnehin nicht ankommen. Daher sehe ich es als Zeitverschwendung, weiter auf Ihre Beiträge zu antworten.
    Gottseidank, dann hören Sie vielleicht auf, Dinge zu behaupten,m die einfach nicht stimmen. Denn wie gesagt: woher will in diesem Fall Frau Friedrich wissen, wer es war? Sie weiß es nicht. Daher beschuldigt sie in jedem Fall den Falschen.

    Sie behaupten im übrigens ausdauernd und konsequent die Unwahrheit.

    Zitat von theresarain Beitrag anzeigen
    Ich frage mich allerdings zuletzt, warum Sie sich derart extrem in das Thema reinhängen und einen Menschen, der offenbar seinerseits Unrecht begangen hat, so vehement verteidigen.
    Weil ich diese Heugabelmentalität, die hier an den Tag gelegt wird, nicht gutheiße. Sie ist der Untergang jeglicher Zivilisation. Wenn man ihr nachgibt, kann man den ganzen Gedanken der Justiz und Gewaltenteilung auf den Müllhaufen werfen.

    Wenn Sie sich doch so gut auskennen, wie Sie behaupten: warum untergraben Sie dann das System?

    Zitat von theresarain Beitrag anzeigen
    Man könnte bei ihren Beiträgen den Eindruck gewinnen, das Versenden einer solchen Mail wäre eine Lappalie, während das Öffentlichmachen derselben Mail ein Schwerverbrechen darstellt. Dabei verdrehen Sie die Sachlage eklatant. Das Versenden der anzüglichen Mail ist strafrechtlich relevant. Deren Öffentlichmachen mit großer Wahrscheinlichkeit lediglich zivilrechtlich.
    Das ist eine böswillige Unterstellung. Wo habe ich behauptet, dass das Versenden des Bildes keine Straftat ist? Habe ich nicht. Vielmehr habe ich gesagt, dass das natürlich eine Straftat ist, die verfolgt werden muss. Aber da Sie ja auch sonst die Wahrheit nicht interessiert ....

    Und nein, das Verleumden von Leuten ist nicht nur zivilrechtlich relevant. Auch, aber eben nicht nur. Denn - wie gesagt - Frau Friedrich beschuldigt mindestens eine falsche Person, je nach Aussage von Foristen hier auch mehrere.
  4. #583

    @ MashMashMusic

    Ich würde Ihnen abschließend empfehlen, sich bei Gelegenheit den Spiegel-Artikel "Hat Ariane Friedrich recht?" durchzulesen, der exakt meine Auffassung stützt: Strafrechtlich relevant ist Frau F.s Verhalten kaum, zivilrechtlich relevant allerdings u. U. ja. Da nun bereits der von Ihnen genannte Herr Udo Vetter genau dies gesagt hat, nun auch der o.g. Spiegel-Artikel, ist es sehr wahrscheinlich, dass meine Aufassung der Rechtslage richtig ist und nicht Ihre, meinen sie nicht? Fakt ist: Ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt liegt mit größter Wahrscheinlichkeit nicht vor. Im äußersten Fall eine üble Nachrede, wenn der Genannte nicht der Urheber war. Das können Sie so in allen Posts von mir hier nachlesen. Sie dagegen kennen augenscheinlich nicht einmal den Unterschied zwischen einer üblen Nachrede, einer Verleumdung und einer falschen Verdächtigung, unterscheiden nicht zwischen Straf- und Zivilrecht und wollen mir gleichzeitig erzählen, ich wolle das Recht beugen? Entschuldigen Sie, aber das ist allenfalls ein Treppenwitz.
  5. #584

    Mir ist völlig egal, was Sie für einen Treppenwitz halten.
    Tatsache ist, das öffentliche Zitieren aus einem Brief oder auch einer Mail, die von privat an privat ging, ist eine Straftat. Strafrecht, kein Zivilrecht. Denn hier wird das Persönlichkeitsrecht eines Menschen verletzt.
    Tatsache ist, Frau Friedrich übt hier Selbstjustiz, denn sie will denjenigen bestrafen, der - vermeintlich - ihr diese Nachricht hat zukommen lassen. Daher hat sie den Namen und Wohnort der Person veröffentlicht. Das ist ebenfalls strafbar, denn falsche Verdächtigung - und darum handelt es sich hier, nicht um üble Nachrede - ist nunmal eine Straftat. Zumal sie das gemacht hat, um ein Urteil zu fällen.

    Weiterhin kann eine schlecht gelaunte Staatsanwaltschaft ihr auch noch Aufruf zur Straftat unterstellen, da Lynchjustiz. Ob man damit durchkäme, kann ich nicht sagen, ich bin kein Jurist.
    Und sie hat nicht bedacht, dass es vielleicht noch weitere Menschen mit gleichem Namen und Wohnort gibt. Damit wären wir bei falscher Verdächtigung (da haben wir das jetzt auch mal), denn einer der beiden Betreffenden war es mit Sicherheit nicht.
    Und nein, das hat nichts damit zu tun, dass ich einen Täter - denn den haben wir hier - schützen will. Es geht darum, dass das, was Frau Friedrich gemacht hat, rechtlich nicht in Ordnung ist. Und das sollte sich gerade eine Staatsdienerin zweimal überlegen.

    Und jeder, der jetzt begeistert "JAAAAA!" schreit, sollte sich vielleicht mal überlegen, ob er oder sie in einem Land leben will, wo man Dank falscher Verdächtigungen ziemliche Probleme bekommen kann.

    Weil einige Leute glauben, sie dürften das Recht selbst in die Hand nehmen.

    Und das dürfen sie nicht. Punkt.

    Zitat von theresarain Beitrag anzeigen
    Ich würde Ihnen abschließend empfehlen, sich bei Gelegenheit den Spiegel-Artikel "Hat Ariane Friedrich recht?" durchzulesen, der exakt meine Auffassung stützt: Strafrechtlich relevant ist Frau F.s Verhalten kaum, zivilrechtlich relevant allerdings u. U. ja. Da nun bereits der von Ihnen genannte Herr Udo Vetter genau dies gesagt hat, nun auch der o.g. Spiegel-Artikel, ist es sehr wahrscheinlich, dass meine Aufassung der Rechtslage richtig ist und nicht Ihre, meinen sie nicht? Fakt ist: Ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt liegt mit größter Wahrscheinlichkeit nicht vor. Im äußersten Fall eine üble Nachrede, wenn der Genannte nicht der Urheber war. Das können Sie so in allen Posts von mir hier nachlesen. Sie dagegen kennen augenscheinlich nicht einmal den Unterschied zwischen einer üblen Nachrede, einer Verleumdung und einer falschen Verdächtigung, unterscheiden nicht zwischen Straf- und Zivilrecht und wollen mir gleichzeitig erzählen, ich wolle das Recht beugen? Entschuldigen Sie, aber das ist allenfalls ein Treppenwitz.
  6. #585

    Zitat von chrima Beitrag anzeigen
    Wo sehen Sie einen Täterschutz? Wer ist der oder die Täterin?
    Für den Mob fängt der „Täterschutz“ bereits damit an, dass man sich trotz der Abscheulichkeit eines Verbrechens mit Nebensächlichkeiten wie der zweifelsfreien Feststellung der Identität des Täters beschäftigen muss. Wenn sich ein Täter mit der simplen Behauptung „Ich war's nicht.“ seiner gerechten Strafe entziehen kann, dann ist das eine Verhöhnung des Opfers.
  7. #586

    Ich bin schockiert wie viele Menschen offenbar bereit sind, Selbstjustiz (in diesem Fall Veröffentlichen von privater Konversation mit dem einzigem Ziel, dem Täter zu schaden) mittels "Er hats verdient"-Bauchgefühls zu legitimieren - ganz unabhängig von der Straftat und der erfolgten Antwort, sowas hat in einem Rechtsstaat nichts verloren. Dass - wie bereits oft gesagt - die Möglichkeit eines Identitätsklaus nicht ausgeschlossen wurde und dass die Reaktion völlig unverhältnismäßig war (sowas spricht sich rum, er wird für Arbeitgeber und Freunde untragbar etc. - de facto wurde möglicherweise sein Leben zerstört) sind dann nur noch zusätzliche Faktoren, die mich am Rechtsverständnis dieser Komissarin (!) zweifeln lassen.
  8. #587

    Hier mangelt es etwas an der Inelligenz der Frau !

    Zitat von Thorsten Dersch Beitrag anzeigen
    Auch dieser Artikel ist nicht in der Lage zu differenzieren und die Tatsache zu erkennen, daß die Identität des Stalkers nicht einwandfrei geklärt ist. Dies ist Kern der Diskussion auf Facebook und nicht die Frage, wie im allgemeinen mit Stalkern zu verfahren sei.
    Da dieser Unterschied von ihnen nicht aufgegriffen wird, suggerieren auch sie.....
    Hat die das Theater überhaupt nötig?
    Bei allem Verständnis auf die Reaktion der Dame. Sie sollte eigentlich wissen, wer die Tür seines Hauses "sperrangelweit" offen stehen lässt, darf sich nicht wundern wenn plötzlich ungebetene Gäste im Wohnzimmer oder Schlafgemach stehen. Die ganze Aufregung darüber hätte sie sich ersparen können. Die Welt da draußen ist nicht so harmlos wie sie sich das vorstellt. Ein ganzes Stück Naivität ist da scheinbar vorhanden.
  9. #588

    Opfer und Täterin zugleich

    Zitat von theresarain Beitrag anzeigen
    Dabei verdrehen Sie die Sachlage eklatant. Das Versenden der anzüglichen Mail ist strafrechtlich relevant. Deren Öffentlichmachen mit großer Wahrscheinlichkeit lediglich zivilrechtlich.
    Das ändert nichts am Sachverhalt, dass Friedrich Opfer und Täterin zugleich ist:

    Opfer einer sexuellen Beleidigung nach § 185 StGB und Urheberin einer üblen Nachrede nach § 186 StGB in mindestens einem Fall, so der eine, zu Unrecht Verdächtigte, sich wehren würde.

    Sie kann sich allenfalls damit herausreden, im guten Glauben gehandelt zu haben – Ihre offenkundige rechtliche Ahnungslosigkeit wirft allerdings kein gutes Licht auf die angehende Kommisarin.
  10. #589

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Leichtathletik-Ass Ariane Friedrich hat die Nase voll von Stalkern. Ein Unbekannter schickte ihr eine anzügliche E-Mail plus Foto seines Genitals - sie veröffentlichte daraufhin seinen Namen bei Facebook. Jetzt streiten ihre Fans: Darf eine Prominente sich auf diese Art wehren?

    Internet-Pranger: Sportlerin Friedrich verteidigt Outing eines Stalkers - SPIEGEL ONLINE
    Wenn Herr Dersch das unbedingte Bedürfnis hat, Frau Friedrich Einblick in seinen Maschinenraum zu gewähren, soll er sie zu einem Candlelightdinner mit anschließender Schmuserunde einladen. Wenn er das übers Internet tut, muss er eben auch damit rechnen, dass sich Ariane wehrt und Ross und Reiter nennt. Es gibt einfach Grenzen des guten Geschmacks, und wer die nicht kennt, soll ruhig mal erleben, wie erzieherisch das wirkt, wenn man seinen eigenen Namen im Internet liest.