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Internet-Pranger: Sportlerin Friedrich verteidigt Outing eines Stalkers

Getty ImagesLeichtathletik-Ass Ariane Friedrich hat die Nase voll von Stalkern. Ein Unbekannter schickte ihr eine anzügliche E-Mail plus Foto seines Genitals - sie veröffentlichte daraufhin seinen Namen bei Facebook. Jetzt streiten ihre Fans: Darf eine Prominente sich auf diese Art wehren?

http://www.spiegel.de/panorama/gesel...829002,00.html
  1. #550

    Vermutung

    Zitat von marisaaa Beitrag anzeigen
    Die wenigsten der "jawoll, richtig so!" Kommentierer verschwenden auch nur einen Gedanken an die Möglichkeit, dass die genannte Person die Mail vielleicht gar nicht verschickt hat. Eine Identität im Internet nachzuahmen ist das einfachste der Welt, und mit dieser Geschichte wird jedem....
    Sie stellen die Vorgehensweise in Frage, indem Sie zunächst einfach mal unterstellen, die Identität wurde nicht zweifelsfrei festgestellt.
    Was sagen Sie denn, wenn ich behaupte, dass sie vielleicht festgestellt wurde?
    Und jetzt?
  2. #551

    Verhältnismäßigkeit

    Zitat von movfaltin Beitrag anzeigen
    Entweder Frau Friedrich hat darauf vertraut, dass der vermeintliche Absender der tatsächliche Absender ist. Das wäre grob fahrlässig, könnte Verleumdung sein und einen Unschuldigen sein Leben kosten - und würde andere womöglich gar ermutigen, Dritten über genau diesen Weg eins auszuwischen. Die Menge an Stalkereien wäre dann nicht gesenkt.

    Oder Frau Friedrich hat die ihr als Polizeikommissarin zur Verfügung.....
    1.) Wenn Fr. Friedrich einen falschen Täter beschuldigt hätte, wäre dann nicht bereits eine einstweilige Verfügung auf dem Tisch, die Fr. Friedrich dazu zwingen würde, diesen Eintrag aus ihrem FB-Acc. zu löschen und eine öffentliche Gegendarstellung zu platzieren?

    2.) Wenn ein Amtsinhaber (in diesem Fall Fr. Friedrich) Kenntnis von einer Straftat erhält, muss sie diesem nachgehen. Hilft ja nix! Insofern darf sie sehr wohl die Identität prüfen.

    3.) Die Veröffentlichung ist keine Selbstjustiz. Fr. Friedrich darf mit ihr unverlangt eingesandten E-Mails machen, was sie möchte. Die Redaktion der Bild-Zeitung hat ja auch vertrauliche Anrufe unseres geliebten Hr. Wulff öffentlich benutzt.

    4.) Auch bei einer Vorverurteilung Ihrerseits (Entfernung aus dem Dienstverhältnis) gilt das Gebot der Verhältnismäßigkeit.
  3. #552

    Ja dann mal

    Zitat von SirLurchi Beitrag anzeigen
    Sie stellen die Vorgehensweise in Frage, indem Sie zunächst einfach mal unterstellen, die Identität wurde nicht zweifelsfrei festgestellt.
    Was sagen Sie denn, wenn ich behaupte, dass sie vielleicht festgestellt wurde?
    Und jetzt?
    Butter bei die Fische, Sie Schlau.....
    Ist die Identität bekannt, aber vor allem wie ist Sie bewiesen worden?
    Sowas ist nicht wirklich trivial, und auch der Beschuldigte hat Rechte.
    Wenn der Täter ZWEIFELSFREI fest steht, habe ich nichts gegen eine Veröffentlichung.
    Alles was vorher geschieht ist Rufmord, RUF MORD
    Ist auch keine Kleinigkeit, kann ein komplettes Leben zerstören.

    Wenn Sie keine Beweise haben, hat Ihr Posting Kindergartenniveau!
    Ganz einfach.
  4. #553

    Rechte

    Zitat von Hotte Hitzig Beitrag anzeigen
    Butter bei die Fische, Sie Schlau.....
    Ist die Identität bekannt, aber vor allem wie ist Sie bewiesen worden?
    Sowas ist nicht wirklich trivial, und auch der Beschuldigte hat Rechte.
    Wenn der Täter ZWEIFELSFREI fest steht, habe ich nichts gegen eine Veröffentlichung.
    Alles was vorher geschieht ist Rufmord, RUF MORD
    Ist auch keine Kleinigkeit, kann ein komplettes Leben zerstören.

    Wenn Sie keine Beweise haben, hat Ihr Posting Kindergartenniveau!
    Ganz einfach.
    Genau um das geht es. Um die Rechte der Täter, nicht die der Opfer. Die greifen erst an zweiter Stelle, wenn sie z.B. im Krankenhaus (oder schlimmer) gelandet sind. Der Film "Zivilcourage" mit Götz George ist leider die Realität.:( Jedenfalls ist jetzt aufgezeigt worden, für was das Internet wirklich gut ist: Öffentlichkeit!
  5. #554

    Da gehe ich mir klauslynx konform. Und aus eigener Erfahrung kann ich das nur zu gut verstehen, wenn man einfach lange genug einen "Wadelbeisser" hatte, dass man sich so wehrt, dass es denjenigen weh tut. Manche Menschen lernen leider nur durch "Schmerz".
    Die andere Frage ist, wer sind diese Menschen, die als Fan da der Meinung sind, sie muss es sich gefallen lassen? Sind das potentielle Stalker? Was selber ist man für ein Mensch, wenn man ständig News von und über andere braucht?
    Als letztes: Was soll der restliche Artikel? Olympia OK, aber was soll der Teil mit Magersuchtsvorwürfen. Sind wir hier bei der Gala oder beim Spiegel? Prinzessin Dingsdabumsda hatte heute MIttag ein gegrilltes Spanferkel an soundsosauce und ihr Kleid war wieder einmal bomfortional. Es ging um einen Stalker und nicht um die Magersuchtsvorwürfe!
  6. #555

    Richtig so?

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Leichtathletik-Ass Ariane Friedrich hat die Nase voll von Stalkern. Ein Unbekannter schickte ihr eine anzügliche E-Mail plus Foto seines Genitals - sie veröffentlichte daraufhin seinen Namen bei Facebook. Jetzt streiten ihre Fans: Darf eine Prominente sich auf diese Art wehren?

    Internet-Pranger: Sportlerin Friedrich verteidigt Outing eines Stalkers - SPIEGEL ONLINE
    Die Frau Friedrich ist Polizeikommisarin und übt hier Selbstjustiz.
    Muß noch mehr dazu gesagt werden?
  7. #556

    Zitat von Querspass Beitrag anzeigen
    Genau um das geht es. Um die Rechte der Täter, nicht die der Opfer. Die greifen erst an zweiter Stelle, wenn sie z.B. im Krankenhaus (oder schlimmer) gelandet sind. Der Film "Zivilcourage" mit Götz George ist leider die Realität.:( Jedenfalls ist jetzt aufgezeigt worden, für was das Internet wirklich gut ist: Öffentlichkeit!
    Ja aber wann ist der Täter erst der Täter?
    Die Frau Friedrich konnte doch zuerst die Ermittlungen abwarten!
    Sie hat Ihn Angezeigt, dann kann Sie doch abwarten was daraus wird.
    Wenn die Anzeige eingestellt wird, wegen irgendwelchen Banalitäten, kann Sie Ihn immer noch an den Pranger stellen.
    Wie Sie das jetzt gemacht hat,tritt Sie das System mit Füßen, für was Sie als Kommissarin eigentlich vertreten soll.
  8. #557

    Angriff

    Zitat von juan777 Beitrag anzeigen
    Ja aber wann ist der Täter erst der Täter?
    Die Frau Friedrich konnte doch zuerst die Ermittlungen abwarten!
    Sie hat Ihn Angezeigt, dann kann Sie doch abwarten was daraus wird.
    Wenn die Anzeige eingestellt wird, wegen irgendwelchen Banalitäten, kann Sie Ihn immer noch an den Pranger stellen.
    Wie Sie das jetzt gemacht hat,tritt Sie das System mit Füßen, für was Sie als Kommissarin eigentlich vertreten soll.
    Für mich ist das die bisher effektivste Form von Notwehr, auf solch einen "Angriff" zu reagieren. Wenn man körperlich angegriffen wird hat man ja auch das Nothilferecht, läßt sich nicht erst mal massakrieren und beschreitet dann den zweifelhaften Rechtsweg.
  9. #558

    Zitat von klauslynx Beitrag anzeigen
    Die "klügeren Varianten" ? In der Praxis stalken diese Personen weiter ehe sich der Staat mit seinem Rechtssystem in irgendeiner Weise rührt. Stalking und Mobbing sind für Menschen die es betrifft unzumutbar, sofort und nicht irgendwann einmal halbherzig über die Justiz.Da es absolute Sicherheit über den Stalker gab ist es richtig und geboten dem sofort das Maul zu stopfen.
    Seltsam......aus dem Bericht konnte ich nur herauslesen dass Frau Friedrich angeblich schon "gestalkt" wurde. Dass der mutmassliche Stalker mit dem Versender der Email identisch ist konnte ich nicht herauslesen.....
  10. #559

    Zitat von Petra Raab Beitrag anzeigen
    Für mich ist es ein Verbrechen, wenn mir ein wildfremder Mann schreibt, ob ich mal seinen Sch......sehen, will, frisch geduscht und rasiert.
    Aha. Ein Verbrechen. Also ein Vergehen, das mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe belegt ist.
    Wollen Sie ihn nicht vielleicht auch gleich kastrieren?








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