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Internet-Pranger: Sportlerin Friedrich verteidigt Outing eines Stalkers

Getty ImagesLeichtathletik-Ass Ariane Friedrich hat die Nase voll von Stalkern. Ein Unbekannter schickte ihr eine anzügliche E-Mail plus Foto seines Genitals - sie veröffentlichte daraufhin seinen Namen bei Facebook. Jetzt streiten ihre Fans: Darf eine Prominente sich auf diese Art wehren?

http://www.spiegel.de/panorama/gesel...829002,00.html
  1. #520

    Ja, ich finde es richtig und gut, was Ariane Friedrich getan hat. Solche Schweine, die ihren Pimmel nicht in der Hose lassen können, missbrauchen den Schutz der Anonymität.
  2. #521

    Ihr habt Probleme.
    Ist doch ganz einfach.
    Wer sich in das Caos von Facebook stürzt hat eben alle Konsequenzen zu tragen.
    Frau Friedrich eben so wie der Schwan...träger.
    Facebook ist ein fast rechtsfreier Raum und wer dort agiert sollte das Wissen.
    Ich finde es gut das Frau Friedrich das gemnacht hat.
    Wenn der Typ unschuldig ist, kann er das mit Leichtigkeit beweisen und den schwarzen Peter weitergeben.
    Wenn nicht lässt er es das nächste Mal vielleicht sein, oder sie hat einen Psychopathen geoutet, auch nicht schlecht.
    Wie gesagt hört auf zu jammern, wer auf Facebook wandelt gibt betimmte Persönlichkeitsrechte auf, dessen muss man sich gewahr werden.
    Ich bin hier gnaz und gar für Opferschutz!
    Wenn der, der die Mail angeblich versandt hat, es nicht getan hat, ist er auch ein Opfer und gehört geschützt ;-).
  3. #522

    Zitat von MashMashMusic Beitrag anzeigen
    Es geht nicht um die Verdächtigung. Wenn Sie wen anzeigen wollen, kommen Sie um die Verdächtigung nicht drumrum. Es geht um das Öffentlich-Machen. Und wenn ich herumgehe und laut erzähle, Mr.X ist ein übler Kinderschänder, mache ich mich strafbar, ob das nun stimmt oder nicht, solange der Typ nicht gerichtlich verurteilt ist.
    Wenn es keinen Zweifel an der Indendität des Täters gibt ist gegen ein öffentlichmachen nichts einzuwenden.

    Kritisch wird es erst, wenn Zweifel bestehen und damit die Möglichkeit dass eine falsche Person öffentlich zum Täter gemacht wird.

    Hinzu kommt dass zu oft Justiz und Polizei nicht hilfreich sind. Damit geraten die staatlichen Institutionen an den Rand der delegitimierung, denn das Recht anstatt des Opfers zu agieren muss sich der Staat verdienen.
  4. #523

    also natürlich ist das gewagt aber ich meine man kann sich doch wehren oder nicht? auf jeden fall würde ich das auch so tun wer den nicht ?? ich meine ja das stalken doch Verboten ist und wen nicht sollte das Verboten werden jeder dritte wert sich doch auch so und foralem ist das doch vollkommen verstört das dieser stalker ein opsönisch Bild noch dazu schikt ...das zeigt doch wie geferlich dieser man sein kann !( ist) ich finde das ihre reaktion auf diese nachricht in ordnung ist
    ps : Entschuldigung für die so fielen Rechtschreibfehler
  5. #524

    .

    Zitat von MashMashMusic Beitrag anzeigen
    Sie hat vor allem den Klarnamen und Wohnort der Person veröffentlicht. Und dazu hatte sie weder Recht noch Grund. Sie hat ihre Popularität dafür missbraucht, da sie weiß, dass sie viele Facebook-Follower hat.

    Und da es zwei Leute gibt, hat sie zumindest eine Person völlig ungerechtfertigterweise denunziert. Und womöglich auch den zweiten.
    Hatte Sie tatsaechlich kein Recht - im Sinne von es war illegal -, eine Mail, Brief, Telefonat etc., die sie privat bekommen hat, zu veroeffentlichen? Grund dazu hatte sie sehr wohl, da es eine Moeglichkeit war, dem Ferkel Einhalt zu gebieten.

    Wieso ist das Denunziation? Dann waere jedes Anzeigen einer Straftat eine Denunziation. Dann duerfen Sie auch nicht mal mehr rufen "Haltet den Dieb", das ist Denunziation.

    Das muessen Sie mir jetzt mal erklaeren.
  6. #525

    .

    Zitat von MashMashMusic Beitrag anzeigen
    Nein, es ist jedem Fall strafbar, da Sie niemanden öffentlich einer Straftat bezichtigen dürfen, der nicht gerichtlich überführt ist.
    Sie hat ihn nicht einer Straftat bezichtigt, sie hat lediglich oeffentlich gemacht, was er getan hat und die Bewertung der Oeffentlichkeit ueberlassen.

    Parallel dazu hat sie ihn ja angezeigt, den Rest darf der Richter bewerten.
  7. #526

    .

    Zitat von Politiker5 Beitrag anzeigen
    Das ist eine nette Diskussion darüber, wie sich jemand gegen einen nervigen und vielleicht auch gefährlichen Neurotiker wehrt. Wir werden bald sehen, daß das alles psychologisch, politisch und sozial daneben sein soll und das Opfer zum Täter mutiert wird.
    Das vermute ich auch.
    Da hat Ariane Friedrich einen Fehler gemacht.
    Es gibt kluegere Varianten solche Typen klarzumachen, dass sie das Stalken kuenftig bleiben lassen.
  8. #527

    Gut so!

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Leichtathletik-Ass Ariane Friedrich hat die Nase voll von Stalkern. Ein Unbekannter schickte ihr eine anzügliche E-Mail plus Foto seines Genitals - sie veröffentlichte daraufhin seinen Namen bei Facebook. Jetzt streiten ihre Fans: Darf eine Prominente sich auf diese Art wehren?

    Internet-Pranger: Sportlerin Friedrich verteidigt Outing eines Stalkers - SPIEGEL ONLINE
    Wenn unser Gesetz nicht den nötigen und überfälligen Schutz bietet, muss man sich in diesem Fall auf geeignete Weise selbst wehren. Das hat Frau Friedrich getan - Chapeau! Natürlich muss bei einer derartigen Aktion sichergestellt sein, dass man den "richtigen" trifft und nicht irgendeinen Unschuldigen, der unwissend durch den tatsächlichen Täter als Versender der Mail "missbraucht" wurde.
    Ansonsten ist der Stalker genau das, was er verdient, nämlich bis auf die Socken blamiert und bloßgestellt.
    Wie wäre es denn mit einem ähnlichen Portal wie "lebensmittelklarheit.de", beispielsweise "schutzderprivatsphäre.de"? Bei ersterem werden Lebensmittelunternehmen an den Pranger gestellt, bei letzterem dann diese abartigen Schw**ne...
  9. #528

    Eigtl. einfach

    Das Gewaltmonopol liegt beim Staat - die Kollegen von Fr. Polizeikommissarin Friedrich ermitteln, der Staatsanwalt klagt an und der Richter verurteilt.
    So einfach - wäre es - wenn, ja wenn das Wörtchen "wenn" nicht wäre - wenn es nicht einzelne wären, die sich über Recht und Ordnung stellen. Und genau da sind wir bei Beiden, der Fr. Polizeikommissarin und dem Täter, der erst noch ermittelt werden müsste, wenn das überhaupt noch möglich ist und dem Sachstand einer sexuell motivierten Beleidigung.

    Kleine Story aus der Gemeinde, wo ich lebe gefällig? Hier wurde mal an einem Wohnblock "hier wohnt ein Vergewaltiger" an die Wand unter ein Fenster gesprüht - dumm nur, dass die Zielperson im Nachbarblock wohnte und noch dazu im zweiten Stockwerk.... - Gut oder Ungut? Lustig oder Unlustig? Meine Meinung: voll daneben.
  10. #529

    .

    Zitat von MashMashMusic Beitrag anzeigen
    Es geht nicht um die Verdächtigung. Wenn Sie wen anzeigen wollen, kommen Sie um die Verdächtigung nicht drumrum. Es geht um das Öffentlich-Machen. Und wenn ich herumgehe und laut erzähle, Mr.X ist ein übler Kinderschänder, mache ich mich strafbar, ob das nun stimmt oder nicht, solange der Typ nicht gerichtlich verurteilt ist.
    Wie weltfremd sind Sie denn?
    Natuerlich duerfen Sie jemanden, den Sie "auf frischer Tat" ertappen, bezichtigen. Das ist doch meist der Inhalt einer Anzeige oder Zeugenaussage.

    Wenn Sie allerdings nur einen Verdacht haben, duerfen Sie es lediglich der Polizei gegenueber aeussern - jaaa, stellen Sie sich vor, das darf man. Und die prueft dann, ob der Verdacht begruendet ist und da stellt sich ganz schnell heraus, ob Sie nur verleumden wollen. Das wird dann in der Tat bestraft.

    Ariane Friedrich hat, wie ich es verstanden habe, diese Email plus Foto von jemandem bekommen, der sich gar keine Muehe gemacht hat, seine Identitaet zu verschleiern. Und das diese Zusendung beleidigend war, hat sie sie oeffentlich gemacht .


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