Forum


 

Internet-Pranger: Sportlerin Friedrich verteidigt Outing eines Stalkers

Getty ImagesLeichtathletik-Ass Ariane Friedrich hat die Nase voll von Stalkern. Ein Unbekannter schickte ihr eine anzügliche E-Mail plus Foto seines Genitals - sie veröffentlichte daraufhin seinen Namen bei Facebook. Jetzt streiten ihre Fans: Darf eine Prominente sich auf diese Art wehren?

http://www.spiegel.de/panorama/gesel...829002,00.html
  1. #510

    Sie schlaegt den Stalker mit seinen

    eignen Waffen und das ist absolut richtig. Er soll sich freuen dass sie nicht auch das Konterfei seines ' besten Stueckes " auf Facebook setzte. Sie beweisst jedenfalls mehr Verstand wie der Typ der sie stalkt.
  2. #511

    Was für ein Insiderwissen ...

    Zitat von doniccc Beitrag anzeigen
    Und genau das machen Sie auch! Oder haben SIe etwas Insider-Wissen?

    Frau Friedrich hat übrigens dieses Insider-Wissen, trotzdem trauen Sie sich zu, ihr Verhalten als falsch zu bewerten. Und dann auch noch anderen Foristen dasselbe Recht absprechen wollen, weil diese kein Insider-Wissen hätten.
    Unglaublich, Ihre Argumentation!
    ... hat Frau Friedrich denn, und woher wissen Sie davon?
    Frau Friedrich schreibt am 16.04. auf Ihrer Facebook Seite

    Anzeige folgt
    Am 21.04., also 5 Tage später, schreibt sie auf der gleichen Seite:

    Es gibt einfach einen Punkt an dem Schluss ist. Anzeigen zu stellen, ist natürlich immer der richtige Weg, den ich zusätzlich gehen werde.
    Wenn ich das richtig interpretiere, hat sie es innerhalb der 5 Tage nicht für nötig gehalten Anzeige zu erstatten. Woher kommt dann das, von Ihnen doch wohl nur vermutete, Insiderwissen? Frau Friedrich wird wohl kaum ihre Olympia Vorbereitungen unterbrochen haben um selbst zu ermitteln, oder?
    Alles in allem ein unglaublicher Vorgang, der Ariane Friedrich, die ich als Sportlerin wirklich sehr schätze, für den Polizeidienst disqualifiziert!
  3. #512

    Wer mit einer Person, ob bekannt oder nicht, so respektlos umgeht, muss sich nicht wundern. Völlig ok, dass sein Ruf jetzt im Eimer ist - das hat er sich verdient.
    Gute Idee übrigens! Ich werde das bei Bedarf in Zukunft auch so halten! Eklige, sexistische oder drohende Emails und andere Posting auf die Facebookseite - mit vollem Namen, Emailadresse, Foto. Wolln wir doch mal sehen! :-)
  4. #513

    Es ist völlig richtig, abartige Aktionen solcher Typen mit der Veröffentlichung all seiner persönlichen Daten zu begegnen, am besten noch mit einem Porträt-Foto, damit er überall gleich erkannt wird, denn solch ein Pranger scheint das einzige Mittel zu sein, diesen abartig gestrickten Typen effektiv begegnen zu können.
  5. #514

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Leichtathletik-Ass Ariane Friedrich hat die Nase voll von Stalkern. Ein Unbekannter schickte ihr eine anzügliche E-Mail plus Foto seines Genitals - sie veröffentlichte daraufhin seinen Namen bei Facebook. Jetzt streiten ihre Fans: Darf eine Prominente sich auf diese Art wehren?

    Internet-Pranger: Sportlerin Friedrich verteidigt Outing eines Stalkers - SPIEGEL ONLINE
    Entweder Hat Fr. Friedrich gute Gruende anzunehmen dass die Identitaet des Absenders nicht gefakt ist, oder sie ist reichlich naiv.

    Der Artikel schweigt sich leider darueber aus wie plausibel es ist dass die Addresse und Identitaet wirklich echt sind - Somit kann hier ueberhaupt keine qualifizierte Diskussion gefuehrt werden und die Schwaetzer haben die Oberhand.
  6. #515

    Ich finde die Handlungsweise richtig. Nicht der Täter ist muss unter allen Umständen geschützt werden, wie wir das all zu oft durch die Justiz erleben. Und genau diese Stalker und Sexisten, die Frauen mit ihren abgründigen Phantasien verfolgen sollen in die Öffentlichkeit gezerrt werden. Damit sich das Wohn- und Arbeitsumfeld ein Bild von diesen Leuten machen kann. Oft sind die Opfer hilflos ausgeliefert und der Rechtsstaat lässt sie alleine. Da ist Selbsthilfe angesagt.
  7. #516

    Auch wenn ich es nicht verifizieren konnte. Was ist, wenn der T.D. aus A. einen Namensvetter in der gleichen Ortschaft hat? Der wird dann genauso als "perverser Stalker" beschimpft wie der eigentliche (vermeintliche) Täter. Tolle Leistung.
  8. #517

    Eine kleine Antwort

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Leichtathletik-Ass Ariane Friedrich hat die Nase voll von Stalkern. Ein Unbekannter schickte ihr eine anzügliche E-Mail plus Foto seines Genitals - sie veröffentlichte daraufhin seinen Namen bei Facebook. Jetzt streiten ihre Fans: Darf eine Prominente sich auf diese Art wehren?

    Internet-Pranger: Sportlerin Friedrich verteidigt Outing eines Stalkers - SPIEGEL ONLINE
    Ich wollte nur einmal darauf hinweisen, dass eine Recherche an geeigneter Stelle ergeben hat, dass es keinen Herren dieses Namens in besagter Stadt oder Gemeinde gibt. Wohlgemerkt in keinem der vier in Deutschland existierenden Städte und Gemeinden mit diesem Namen.

    Allerdings existiert der besagter Name in anderen Städten und Gemeinden mindestens sieben mal, nach erstem Durchlauf einer geeigneten Datenbank.
    Halten wir also fest. Eine entsprechende Person dieses Namens ist in besagter Stadt oder Gemeinde nicht gemeldet. Somit ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass es sich um einen Fake handelt.
    Ebenso ist festzustellen, dass durch die Veröffentlichung nunmehr mindestens sieben Personen öffentlich geworden sind, die zu unrecht verdächtigt werden können. Die Adressen liegen öffentlich vor.

    Besonders schlimm ist, dass hiervon fünf Adressen im Internet zur einfachen Verfügung, mit Anschrift, stehen. Davon einige in Verbindung mit Familienmitgliedern und Freundinnen.

    Ich hoffe Frau Friedrich ist bewusst, dass die Veröffentlichung eines Namens unter Verdacht nicht zulässig ist, wenn dadurch dritte in Gefahr geraten, unschuldig verdächtigt zu werden. Einzig den Ermittlungsbehörden ist es erlaubt entsprechende Nachforschungen anzustellen, unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte. Dies sollte Frau Friedrich als Polizistin bekannt sein.

    Was aber machen nun die Menschen mit dem Namen den Frau Friedrich Veröffentlicht hat bei der Arbeit, in der Freizeit. Welchen Konsequenzen sind sie ausgeliefert. Späßen, Verfolgungen oder ähnlichem. Aber das sind ja Kollateralschäden, der Mob Pranger zur Befriedung der lynchenden Lust gerne in Kauf nimmt.
  9. #518

    Gedanken sollten sich die

    Zitat von marisaaa Beitrag anzeigen
    Die wenigsten der "jawoll, richtig so!" Kommentierer verschwenden auch nur einen Gedanken an die Möglichkeit, dass die genannte Person die Mail vielleicht gar nicht verschickt hat. Eine Identität im Internet nachzuahmen ist das einfachste der Welt, und mit dieser Geschichte wird jedem Nachahmer.....
    Firmen machen, die mit ihren Seiten wegen schlampiger Programmierung die Möglicheit zu solchen Handlungen "Stalking" eröffnen. Wenn es nicht 100% möglich ist solches auszuschließen, dann müssten diese Art Seiten gesetzlich verboten werden.
    Das Opfer ist erst einmal die Sportlerin, nicht die Polizistin! Sie könnte ja auch Putzfrau sein, dann würde auch keiner auf den dummen Gedanken kommen und sie auffordern ihre eventuell dienstlich vorhandenen Möglichkeiten einer Identitätsklärung des Stalkers vorab durchzuführen.
    Belangt werden muss der Anbieter der Plattform und derjenige der diese entgegen der AGB's verwendet.
    Sollte es dann wieder erwarten den Falschen getroffen haben, dann muss man ihm entgegenhalten, dass er eventuell sein Profil nicht ordentlich gesichert hat. Und wenn er das nicht kann, dann hat er auf FB nichts zu suchen.
  10. #519

    Wahrheit ist eines der höchsten Güter

    Zitat von MashMashMusic Beitrag anzeigen
    Es geht nicht um die Verdächtigung. Wenn Sie wen anzeigen wollen, kommen Sie um die Verdächtigung nicht drumrum. Es geht um das Öffentlich-Machen. Und wenn ich herumgehe und laut erzähle, Mr.X ist ein übler Kinderschänder, mache ich mich strafbar, ob das nun stimmt oder nicht, solange der Typ nicht gerichtlich verurteilt ist.
    Nach welchem Gesetz? Die (angemessene) Nennung der Wahrheit in guter Absicht ist hoffentlich noch nicht verboten. Verbrecher sind Menschen, die ein Verbrechern begangen haben - unabhängig von einem Gerichtsurteil. Es gibt so etwas wie die absolute Wahrheit und Wirklichkeit - mir schon klar, dass Kinderschänder das vielleicht anders sehen (die wollen in Ruhe Kinder schänden und trotzdem geachtet sein).

    Bezüglich der Veröffentlichung eines Stalkers: Das kommt auf den Einzelfall an. Es sollte vorher eine klare Aussage gegeben haben, dass weitere Kontakte unerwünscht sind und die Warnung, dass nachfolgende Kontaktversuche ggf. veröffentlicht werden. Gerichtsverfahren sind auch öffentlich und eine gerechtfertigte und wahrheitsgemäße Veröffentlichung von Stalkern kann ein gutes Mittel der Selbstverteidigung sein. (alles imho)








TOP



TOP