Forum: Blogs
Internet-Pranger: Sportlerin Friedrich verteidigt Outing eines Stalkers
Getty ImagesLeichtathletik-Ass Ariane Friedrich hat die Nase voll von Stalkern. Ein Unbekannter schickte ihr eine anzügliche E-Mail plus Foto seines Genitals - sie veröffentlichte daraufhin seinen Namen bei Facebook. Jetzt streiten ihre Fans: Darf eine Prominente sich auf diese Art wehren?
http://www.spiegel.de/panorama/gesel...829002,00.html
- #40 22.04.2012 14:59 von
Mob mobilisieren
Bis zu dem Geschehen in Emden hätte ich vielleicht ein gewisses Rest-Verständnis gezeigt für derartige Formen der Gegenwehr.
Nach Emden, und in Würdigung der dortigen Ereignisse, bin ich nun zu anderer Erkenntnis gelangt:
Ich erachte es nun als bestenfalls grob fahrlässig, Facebook als Pranger-Medium zu nutzen, da leider nicht mehr auszuschließen ist, dass sich nochmals ein entmenschter Lynchmob zusammen findet.
Auch die Gefahr, dass sich ein einzelner überloyaler Fan dieser Sportlerin berufen fühlt, deren "Problem" auf eigene Faust zu "lösen", dürfte wohl nicht allzu viel Eingang in die Erwägungen Frau Friedrichs gefunden haben. - #41 22.04.2012 14:59 von
- #42 22.04.2012 15:01 von
- #43 22.04.2012 15:03 von
Leider haben Sie da nicht ganz unrecht. Sogar die Gesichter von eindeutig identifizierten Verbrechern werden in unseren Medien ja unkenntlich gemacht.
Das Problem hier ist nur, daß der Täter zumindest den Informationen nach, die man aus dem Artikel entnehmen kann, nicht eindeutig identifiziert wurde. - #44 22.04.2012 15:03 von
- #45 22.04.2012 15:03 von
- #46 22.04.2012 15:05 von
Sicher wird so mancher der Sportlerin und Polizistin spontan Beifall klatschen. Die Frage die sich mir spontan gestellt hat, war die Frage ob die Identität des Stalkers auch hundertprozentig gesichert ist. Im Internet kann schließlich jeder mit falscher Identität auftreten. Wenn - wie ich nun einfach mal unterstelle - die Identität des Stalkers bekannt ist, müsste es doch andere rechtliche Mittel geben, diesen an seinem Tun zu hindern. Oder reichen die rechtlichen Mittel bei Stalkern nicht aus? Dann muss hier gesetzlich nachgebessert werden. Zur Not hin bis zur Haft. Vielleicht sind hier die Gesetze doch etwas zu lasch. Soweit die Identität des Täters feststand, kann ich das Handeln der Sportlerin menschlich zwar nach vollziehen. Ich habe dennoch kein gutes Gefühl dabei.
- #47 22.04.2012 15:05 von
sollten grundsätzlich bei Verbrechen als Mittel zur Abschreckung zur Anwendung kommen. Die Zeitungen sollten grundsätzlich Klarfotos und Klarnamen der Täter veröffentlichen. Das würde die Verbrechensrate drastisch senken.
- #48 22.04.2012 15:05 von
Höchst gefährlich
Wie auch immer die Umstände waren, jemanden in der Öffentlichkeit zu beschuldigen kann gehörig nach hinten losgehen. Nicht auszudenken, wenn es jemand anders war. Dann viel Spaß mit der Gegenklage wegen Verleumdung.
- #49 22.04.2012 15:05 von
Ich habe die anderen Kommentare gelesen und muss hier Kritik an SPON üben.
Man kann nicht von jemand Unbekanntem schreiben und dann nicht nur behaupten, dass er ein Mann ist, sondern auch noch ohne weitere Erläuterung davon schreiben, dass Name und Wohnort der unbekannten Person vorliegen. Entweder ist die Person NICHT unbekannt und er werden VERMEINTLICHE Daten weitergegeben.
Wenn der Artikel so unpräzise formuliert ist, ist es unausweisslich,. dass alle sich das Maul zerreissen und jeder den Text so versteht wie es ihm passt.
Seriöser, gut formulierter und recherchierter Journalismus sieht anders aus!
Die aktuellen Top-Themen

Antworten / Zitieren

