Internet-Pranger: Sportlerin Friedrich verteidigt Outing eines Stalkers

Getty ImagesLeichtathletik-Ass Ariane Friedrich hat die Nase voll von Stalkern. Ein Unbekannter schickte ihr eine anzügliche E-Mail plus Foto seines Genitals - sie veröffentlichte daraufhin seinen Namen bei Facebook. Jetzt streiten ihre Fans: Darf eine Prominente sich auf diese Art wehren?

http://www.spiegel.de/panorama/gesel...829002,00.html
  1. #480

    Zitat von MashMashMusic Beitrag anzeigen
    Sie haben nicht gelesen, was ich geschrieben habe. Es geht um "verdächtigen" und "aburteilen". Und da ist die Rechtslage eindeutig.
    OmG! Gegen welche Strafnorm verstößt F., wenn sie bei FB behauptet, ein bestimmter jemand habe ihr unzüchtige Bilder geschickt? Bitte nennen Sie mir die Strafnorm und weichen Sie bitte nicht wieder aus.
  2. #481

    Zitat von testthewest Beitrag anzeigen
    Na, die Chance ist 1: 1Million, sprich mit an Sicherheit grenzend.
    Hat Ihre Glaskugel Ihnen gesagt?

    Zitat von testthewest Beitrag anzeigen
    Warum sollte jemand diesen Herren auf solche Weise diffamieren wollen?
    Klar, Sie haben Recht: Alle Menschen auf der Welt haben sich lieb, keiner hat mit irgendwem Streit, kein Mensch käme auf die Idee irgendeinem anderen Menschen eins auswischen zu wollen... Wo leben Sie denn?

    Obwohl hier zigmal darauf hingewiesen wurde, dass es hier in jedem Fall einen Unschuldigen treffen wird - den Namensvetter gibt es ja auch noch - hält sich der Mob kollektiv die Ohren zu. "Der war's, ganz sicher!" hat der Mob auch in Emden geschrien, nachher will es keiner gewesen sein. Das, was hier im Internet stattfindet, ist um Längen widerwärtiger als das Versenden eines Pimmelbildes, egal wer es nun war. Eine Existenz könnte unschuldig zerstört sein, dem Mob ist das völlig egal - Hauptsache sie können sich über wen aufgeilen - und Friedrichs Trainer macht sich Sorgen, das Ganze könnte sie "Stressen".
  3. #482

    .....leider meistens anonym. Sie wähnen sich im Schutze des Cyberspace. Taransparenz kann hier helfen. Für mich ist der Schritt vollkommen richtig. Natürlich ist das grenzwertig, jedoch kann man damit den Spieß umdrehen. Ich hoffe viele Fraue folgen dem Beispiel. Sie können sich sicher sein, dass Ihnen viele Männer beistehen.
  4. #483

    Zitat von MashMashMusic Beitrag anzeigen
    Dann erklären Sie mir doch mal, wie man Selbstjustiz üben will, ohne sich strafbar zu machen. Mag sein, dass "Selbstjustiz" an sich kein Stratftatbestand ist, aber die Konsequenz daraus (und ohne die ist Selbstjustiz sinnlos), nämlich die höchsteigene Vollstreckung welchen Urteils auch immer, ist es.
    Nur dann, wenn tatsächlich eine Straftat vorliegt. Also Totschlag beispielsweise oder eben üble Nachrede. Wenn die Dame recht hat und der Genannte der Urheber der Mail war, ist es sehr schwierig, ihr einen Straftatbestand üble Nachrede nachzuweisen, da dafür regelmäßig eine unwahre Tatsachenbehauptung im Raum stehen muss. Eventuell hätte er noch Chancen, wenn er nachweisen könnte, dass sie zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Mail nicht über genügend Informationen verfügt hat, die zumindest wahrscheinlich machen, dass er der Urheber ist. Im Prinzip, wenn er es war, aber sehr unwahrscheinlich. Das wäre dann also ein Fall von "Selbstjustiz" der zumindest strafrechtlich nicht relevant wäre. Oder beispielsweise, wenn ein gestalkter Ex-Partner den Stalker beim Finanzamt wegen Steuerhinterziehung anzeigt, dieses etwas findet. Nicht strafrechtlich relevant. Oder, wenn einem Schwarzarbeiter z.B. der Lohn verweigert wird und dieser den Ex-Arbeitgeber (auch anonym) anzeigt. Strafrechtlich nicht relevant. Sie sehen also, nicht jeder Fall, der landläufig so unter "Selbstjustiz" oder "Rache" fällt, ist gleich ein Straftatbestand. Nur wenn Sie zu Mitteln greifen, die eben einen Straftatbestand erfüllen, können Sie verfolgt werden, niemals aber wegen "Selbstjustiz" oder "Rache". Das wäre in diesem Fall noch zu prüfen. Auch und gerade grundsätzlich (Notwehr im Fall von Internetkriminalität).
  5. #484

    Zitat von MashMashMusic Beitrag anzeigen
    Nein, es ist jedem Fall strafbar, da Sie niemanden öffentlich einer Straftat bezichtigen dürfen, der nicht gerichtlich überführt ist.
    Und die dazugehörige Strafnorm lautet?
  6. #485

    Zitat von liquimoly Beitrag anzeigen
    Ein klares JA!
    Wie gestern in der schönen Spiegel-Doku im Fernsehen: je lautstarker und eindeutiger die Forderungen nach harter Bestrafung sind, am besten öffentlich, desto eher ist eine Neigung zum Sadismus erkennbar.

    Denken Sie mal darüber nach, wie so Ihr emotionaler Zustand bei dieser Forderung ist. Mir wird bei Lynchjustiz immer übel.
  7. #486

    Zitat von eduardschulz Beitrag anzeigen
    OmG! Gegen welche Strafnorm verstößt F., wenn sie bei FB behauptet, ein bestimmter jemand habe ihr unzüchtige Bilder geschickt? Bitte nennen Sie mir die Strafnorm und weichen Sie bitte nicht wieder aus.
    Ich weiche nicht aus, sondern treffe exakt. Frau Friedrich verdächtigt Leute mit Klarnamen öffentlich einer Straftat. Das ist verboten.
  8. #487

    Zitat von fussball11 Beitrag anzeigen
    ...ha ha.... und Sie haben nicht mal gemerkt das Sie gar nicht bei SpOn sind sondern auf einer gehackten Seite...

    Im Internet ist alles fälschbar, wer weiß wer den Account von Frau Friedrich geknackt hat .-)
    Ach? Und der Schwachsinn brabbelnde Manager ("Das Thema hat nichts mit der Öffentlichkeit zu tun") ist auch nur ein Fake?
    Bielefeld, Fake oder doch existent?
  9. #488

    Naja, die Öffentlichkeit kennt die Vorgeschichte nicht.

    War es die Folge einer Serie von E-Mails oder hatte sich da schlichtweg jemand spontan von seinen Hormonen dahin reißen lassen...

    Man darf nicht übersehen, dass es das Internet sehr, sehr leicht macht, spontan einen Fehler zu begehen, den man hinterher bereut. In der analogen Welt war bis zum Absenden eines Briefes genügend Zeit, sich die Sache noch einmal zu überlegen. Diese "Reifezeit" wird heute nicht mehr möglich sein. Wir kennen das aus zahlreichen "Flame-Wars" in sozialen Netzwerken wir z. B. Foren.

    Man sollte m. E. die Aktion des Herren ggf. nicht so hoch aufhängen. Wenn jeder sich für seine Menschlichkeit rechtfertigen müsste, wo kämen wir da hin. Wir sind schließlich alle keine perfekt funktionierenden Maschinen. Und eine einzige E-Mail hat noch niemanden ins Grab gebracht.
  10. #489

    Zitat von eduardschulz Beitrag anzeigen
    Und die dazugehörige Strafnorm lautet?
    Wollen wir uns um irgendwelche exakten Bezeichnungen streiten? Es ist strafbar, punktum. Ich weiß auch nicht genau, worunter etwa Mord da genau fällt, aber das ist auch strafbar, oder? Oder nicht? Oder ...