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Internet-Pranger: Sportlerin Friedrich verteidigt Outing eines Stalkers

Getty ImagesLeichtathletik-Ass Ariane Friedrich hat die Nase voll von Stalkern. Ein Unbekannter schickte ihr eine anzügliche E-Mail plus Foto seines Genitals - sie veröffentlichte daraufhin seinen Namen bei Facebook. Jetzt streiten ihre Fans: Darf eine Prominente sich auf diese Art wehren?

http://www.spiegel.de/panorama/gesel...829002,00.html
  1. #150

    Zitat von klauslynx Beitrag anzeigen
    Hier wehrt sich eben ein Opfer in möglicherweise nicht üblichem Rahmen. Wenn es tatsächlicher der Stalker war, dann ist es richtig.Prinzip Opferschutz, nicht krankhafter Ferkelschutz.
    ..... und wenn er es tatsächlich nicht war, hat die gute Frau Komissarin öffentlichen Rufmord begangen.

    Wenn das Wörtchen "wenn" nicht wär´......

    Als Polizistin sollte sie wissen, dass dieser Weg genau der Falsche ist. Aber gut, Prominenz schützt bekanntlich nicht vor Hirnlosigkeit.
  2. #151

    Wieso?

    Zitat von Mufflon Beitrag anzeigen
    Diese Handlung ist ganz klar gegen den Rechtsstaat gerichtet. Wenn das so stimmt, sollte sie mit Bestrafung rechnen.
    Frau Friedrich hat niemanden bestraft. Selbstjustiz liegt hier also ohnehin nicht vor. Sollte Frau Friedrich allerdings den Falschen beschuldigt haben, dann läge Verleumdung als Straftat vor. Hat sie den Richtigen beschuldigt, kann keine Straftat vorliegen, höchstens ein Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte des Stalkers, das aber wäre eine zivilrechtliche Angelegenheit und daher nicht strafbar.
  3. #152

    zeigt doch klar und deutlich, wie problematisch die Teilhabe an Face-Book sein kann. Aber jeder ist selbst dafür verantwortlich, was über ihn da drin steht oder auf die eine oder andere Weise öffentlich wird. Wirksamer Schutz: sich einfach fernhalten.
  4. #153

    zeigt doch klar und deutlich, wie problematisch die Teilhabe an Face-Book sein kann. Aber jeder ist selbst dafür verantwortlich, was über ihn da drin steht oder auf die eine oder andere Weise öffentlich wird. Wirksamer Schutz: sich einfach fernhalten.
  5. #154

    recht so, oder rechts so?

    Zitat von DerBlicker Beitrag anzeigen
    Wer sein Facebookprofil offen lässt, ist selbst schuld.
    Wer angepöbelt wird, ist also selbst schuld!

    Nun, Frau Friedrich ist keine Feld-Wald und Wiesen-Nutzerin, wie die Meisten, die ein Facebookprofil haben, sondern eine bekannte Sportlerin. Es ist üblich, dass Personen, die in der Öffentlichkeit stehen, auch für Fans erreichbar sein wollen. Dies erwarten auch ihre Fans. Damit verschließt sich die Möglichkeit, das Profil möglichst dicht zum machen, weil hier ja nicht nur Freunde und Bekannte angesprochen werden sollen, sondern eben möglichst Viele.

    Die meisten Fans wissen diese Offenheit zu schätzen. Wer das nicht versteht und beleidigende oder sexistische Mails schickt, der muss mit den Konsequenzen leben. Das kann eine Anzeige sein oder die Öffentlichmachung eines Stalkers. Soll er doch dagegen klagen, wenn er sich traut.
  6. #155

    nein eben nicht

    Zitat von skyrim Beitrag anzeigen
    Vorbildcharakter? Juristisch und moralisch Einwandfrei? ich glaube sie ticken nicht ganz richtig! Ihr Vorgehen ist weder moralisch noch rechtlich einwandfrei. Im Gegenteil! Als Polizeibeamte sollte sie wissen, dass ihr Handeln Konsequenzen nach sich ziehen kann.

    Wenn Frau Friedrich meint, sie wäre ein Opfer, wieso geht sie dann an die Öffentlichkeit damit? Wieso macht sie bekannt, dass sie gestalkt wird, wieso macht sie bekannt, dass die perverse Fotos zugeschickt bekommt? Erst durch ihr Outing wird die ganze Sache erst öffentlich, so dass sie von der Presse als Opfer dargestellt werden kann.

    Als Polizeibeamtin sollte man über solchen Ereignissen stehen, Anzeige erstatten und ruhe bewahren. Das Gesetz kennt Mittel und Wege um mit solchen Taten umzugehen.

    Ich glaube nicht, dass sie allen anderen Stalkingopfern damit geholfen hat. Ich kann auch nur jeden warnen, es ihr nachzuahmen.

    Wer gestalkt wird kann sich wehren! Mit rechtsstaatlichen Mitteln.
    Was sie getan hat, ist mehr oder weniger Selbstjustiz.
    Da Frau Friedrich niemanden bestraft hat, kann keine Selbstjustiz vorliegen. Man sollte das Recht schon kennen, bevor man sich äußert.
  7. #156

    Zitat von DerBlicker Beitrag anzeigen
    Frau Friedrich hat niemanden bestraft, sie hat nur die Identität offengelegt, das darf jeder. Wenn mir jemand einen unverschämten Brief schreibt,darf ich den auch an die Presse weiter geben.
    Nein, das dürfen sie eben nicht!
  8. #157

    Zitat von Diskutierender Beitrag anzeigen
    Den von Ihnen zitierten Rechtsstaat und die wirkungsvolle Verfolgung von Tätern eben durch diesen Rechtsstaat mit rechtsstaatlichen Mitteln ist ein Wunschkonstrukt. In der Realität ist der Rechtsstaat zu einem institutionellen Täterschutz verkommen, insbesondere in eher links regierten Bundesländern.

    Beispiel: Die jungen Leute, die Dominik Brunner in München umgebracht haben, erhielten 8 bzw. 8,5 Jahre Jugendstrafe (in meinen Augen ein angemessenes Urteil). In einem ähnlich gelagerten Fall kam in Hamburg der Täter mit lächerlichen 3,5 Jahren davon.

    Der Rechtsstaat ist Idealismus, aber in vielen Fällen nicht praxistauglich.
    Also gut, dann packen wir die Macheten aus. Und vergeßt den Strick nicht!
    Ist es das, was Sie uns sagen wollen? Daß wir das Recht in unsere eigenen Hände nehmen sollten? Obwohl Ihre Argumente dafür nicht von der Hand zu weisen sind, ist diese Vorgehensweise unangebracht, da es (theoretisch) möglich sein sollte, das Problem auf demokratische Weise zu lösen.
    Zugegebenrmaßen habe ich nicht viel Hoffnung, daß das in absehbarer Zeit geschehen wird, dennoch ist Lynchjustiz ebenfalls kein geeigneter Weg. Dadurch wird der Rechtsstaat lediglich ausgehebelt, gerechter wird es jedoch keineswegs zugehen.
  9. #158

    Zitat von skade Beitrag anzeigen
    hier wird immer von einem Stalker gesprochen, aus ihren Text ihres Facebookaccounts geht aber hervor das es eine einmalige Mail war.
    Zitat:
    Ich wurde in der Vergangenheit beleidigt, sexuell belästigt, und einen Stalker hatte ich auch schon"
    Zitatende

    D.h. die ganze Aktion "nur" weil ihr einmal einer eine Mail mit Anhang geschickt hat.
    Es macht keinen Unterschied wie oft. Wenn der vermeintliche Stalker sich strafrechtlich relevant verhält reicht ein einmaliges Vergehen!

    Zitat von skade Beitrag anzeigen
    Selbst wenn die Person unter der die Mail veschickt wurde real ist.
    Rechtfertigt der Satz "willst du mal einen xx sehen.." eine Anzeige?
    Was in der Datei ist weiß sie ja nicht.
    Vielleicht ist es nur eine dieser spassigen Verarschungsbilder wie z.b.
    "Hot Chick with nice Pussy", wobei es sich dann um ein Bild mit einem süßen Entchen und einer jungen Katze handelt.
    Woher wissen Sie denn, was Frau Firedrich weiß? Sie wird sich wohl überzeugt haben (auch ohne selbst zu schauen!). Aber auch die Vortäuschung einer strafrechtlich relevanten Sache reicht aus!

    Zitat von skade Beitrag anzeigen
    Und selbst wenn er sein Geschlechtsteil fotografiert hat und einmalig verschickt hat. Deswegen ist er noch lange kein Vergewaltiger, Stalker oder sonstwas. Wenn mir eine Unbekannte ein Foto schickt, in der sie nackt abgebildet ist, werde ich sie ja auch kaum Anzeigen..können.
    Es hat doch keiner gesagt, er sei ein Vergewaltiger, sondern ein Stalker. Vielleicht schlagen Sie den Begriff nochmal nach!
    Und natürlich reicht es, einmal so ein Bild zu bekommen um aktiv zu werden. FInden Sie es denn in Ordnung?


    Zitat von skade Beitrag anzeigen

    Was ich sagen will, hier bildet sich schon langsam ein gewisser Mob, für den der Mann schon ein halber Vergewaltiger/Kinderschänder und sonstwas ist.

    Bleiben Sie sachlich! Niemand redet von Vergewaltiger und schon gar nciht von Kinderschänder (wo sind hier Kinder im Spiel?). Lediglich diejenigen, die Frau Friedrichs Verhalten kritisieren sprechen vom Mob. Aber das hat mit der Sache nichts zu tun!
  10. #159

    es liegt keine Selbstjustiz vor

    Zitat von dieter_durchschnitt Beitrag anzeigen
    der Einzige hier, dem auffiel, dass die Frage der eindeutigen Identifizierung des Stalkers eine völlig nebensächliche ist?

    Dass es vielmehr darum gehen sollte, die Barbarei der Selbstjustiz in jeder Form zu ächten?
    Wer sich wie der Stalker peinlich benimmt, bestraft sich höchstens selbst.


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