Forum: Blogs
Internet-Abofallen: Trotz Gesetz bleibt Vorsicht geboten
DPAVerstecke Hinweise auf Kosten reichen nicht: Verbraucher sollen künftig vor Abofallen und Trickangeboten besser geschützt werden. Das nun vom Bundesrat gebilligte Gesetz tritt nicht sofort in Kraft. Doch mit ein paar Tricks kann man sich vor Abzockern schützen - und im Zweifel wehren.
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0...824807,00.html
- #1 01.04.2012 18:40 von
- #2 02.04.2012 08:09 von
Mag ja nach Paranoia klingen, aber bei vom Staat angebotener Software kann ich mich eines gewissen Misstrauens nicht erwehren, denn wer garantiert mir, daß ich nicht noch ein Kuckucksei dazu bekomme ;-)
- #3 02.04.2012 08:19 von
Wenn
alle User mit soviel Vorbehalten ins Internet gehen würden
wie sie staatl. Tools entgegen bringen.
Dann hätten wir keine Probleme.
Ich bin noch über keine Seite gestolpert, bei der ich nicht durch willentlichen Kauf einer Sache eine Registrierung durchgeführt habe.
Seiten die so etwas trotzdem von mir verlangt haben, habe ich umgehend verlassen.
Und kein Kuchenrezept und keine Schularbeit kann so wichtig sein
das ich darüber meinen gesunden Menschenverstand vergesse. - #4 02.04.2012 08:48 von
- #5 02.04.2012 09:39 von
Abzocker ...
.... kommen nicht nur aus dem Ausland. Auch bedeutende und namhafte deutsche Großfirmen (vor allem aus der Telefonbranche) bedienen sich obskurer "Werbe"-Methoden, die unbemerkt in einem Vertrag enden. Da wird man bei einem "unverbindlichen" Anruf in ein Gespräch verwickelt, das so ausgelegt wird, als hätte man irgend einer Bestellung zugestimmt und dann kommen die Rechnungen. Wer dann nicht - wie ich mehrmals - total auf Stur schaltet, Widerspruch einlegt und ansonsten nicht zahlt, hat diese Mafiosies endlos am Hals.
Angeblich wissen die Telefonfirmen nichts von dieser Art der "Werbung", denn sie erledigen das ja nicht selbst, sondern haben es an Call-Center ausgelagert, und die sind mit ihren Methoden wahrlich nicht zimperlich. Bisher hat das bei mir noch nicht geklappt. Es hat mich zwar Nerven und Geduld gekostet, aber diese Betrüger bekommen von mir keinen Cent. Außerdem ist man ja unterdessen klüger geworden und passt besser auf. - #6 02.04.2012 11:35 von
Richtig, vorsichtig sein
Trotz dieses Gesetzes werden die Abzocker munter weiter machen. Notfalls wird sogar behauptet, das Widerspruchsrecht sei erloschen und ein entsprechendes Datum wird angegeben. Deshalb auf jeden Fall vorsicht.
Man kann, das hat SPON natürlich nicht gemeldet, auch ein Tool der größten Computerzeitschrift in Deutschland installieren. Es ist ".... Abzockschutz". Diese Software hat mich schon mehrere Male geschützt und ist nur zu empfehlen! - #7 02.04.2012 12:26 von
Thema verfehlt! Inhalt ist das Problem!
Die ganze Diskussion hat schlicht das Thema verfehlt! Ebenso ist das ganze letztlich nur ein Indiz für das klägliche Scheitern unserer Justiz.
Warum? Ganz einfach:
Nicht die Kostenpflicht an sich, ist hier das Problem sondern die Inhalte. Denn wenn jemand hier zB Adobe Acrobat (mit einen 2 Jahresvertrag) für letzlich 200 € abzunehmen hätte, hätte aber - unverständlicherweise - übersehen, daß das was kosten soll, so würde er sich doch nicht beschweren, sondern es wenigstens auf eBay weiterverkaufen. Mit Gewinn sogar!
Das Problem ist also, daß die Inhalte keinen Pfennig wert sind, weil man sie gleich um die Ecke kostenlos bekommen kann.
Daher würde kein Mensch - so er noch im Besitz seiner geistigen Fähigkeiten ist - sehenden Auges einen kostenpflichtigen Vertrag abschließen wollen. Daraus kann man aber rückschließen, daß hier ein Irrtum vorliegt. Alle Verträge sind also wegen Irrtums anfechtbar, da nach Erforschung der Webseite klar wird, daß hier kein geldwerter Vorteil angeboten wird. Es bleibt noch die Schadensersatzpflicht: da die Seiten betrügerischer Absicht sind erübrigt sich diese Erörterung!
Die Justiz müsste hier also die Irrtums-Schiene fahren und das Problem wäre über Nacht gelöst! Es bedürfte auch keines Knopfes!
Till
Die aktuellen Top-Themen

Antworten / Zitieren

