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Insolvente Drogeriekette: Schlecker bietet Mitarbeitern 500 Euro Abfindung

dapdFragwürdiges Angebot oder besser als nichts? Die insolvente Drogeriekette Schlecker hat zwei gekündigten Mitarbeitern 500 Euro Abfindung angeboten. "Im Ergebnis ist das nichts", sagt der Anwalt einer Klägerin. Die Angestellten haben nun zwei Wochen Zeit, sich zu entscheiden.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/unt...829910,00.html
  1. #30

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    Zitat von alice Beitrag anzeigen
    Ich erinnere mich an die Verdi Aktion "rote Karte für Schlecker". Mit anderen Worten bedeutet das: Leute kauft doch woanders ein. Jetzt soll Verdi sich doch auch mal finanziell um die Betroffenen kümmern, anstatt mit grosser Klappe die anderen in die Scheiße zu reiten.

    Treten Sie doch in eine der so viel gelobten Gewerkschaften ein, dann können die auch zahlen, die haben selbst wenig in der Kasse und sitzen lieber drauf.
  2. #31

    ..........

    Zitat von OlafKoeln Beitrag anzeigen
    Da dürfen sich die Mitarbeiter UND der Steuerzahler bei den Herren der FDP bedanken. Ohne die FDP hätten sie wenigstens für 6 Monate eine Auffanggesellschaft mit 80% des letzten Gehaltes gehabt. So bekommen sie nix und ein großer Teil darf gleich zum aufstocken zum Amt, weil des ALG I wohl kaum reichen wird bei den Gehältern.
    Danke, FDP !
    Das ist Quatsch, wie komme ich als Steuerzahler dazu?? Und wie kommen Sie dazu- hoffentlich auch Steuerzahler.
  3. #32

    So einfach ist das

    Zitat von SpitzensteuersatzZahler Beitrag anzeigen
    An alle Witzbolde hier: Wo soll denn das Geld für hohe Abfindungen bitte herkommen?
    Eine Möglichkeit wäre, Familie Schlecker finanziell zwangsweise zu entkleiden bis auf die Unterhosen. Leider geben das die Gesetze dieses Landes nicht her. Warum wohl? Doch nicht etwa weil sie von Gutbetuchten für Gutbetuchte gemacht sind?
  4. #33

    .

    Zitat von conny2 Beitrag anzeigen
    So einfach ist das Eine Möglichkeit wäre, Familie Schlecker finanziell zwangsweise zu entkleiden bis auf die Unterhosen. Leider geben das die Gesetze dieses Landes nicht her. Warum wohl? Doch nicht etwa weil sie von Gutbetuchten für Gutbetuchte gemacht sind?
    Scheint doch nicht so einfach zu sein, nicht wahr?
    Also ist die Frage des Vorposters noch offen: Wo soll das Geld herkommen?
  5. #34

    Einzelfallfrage

    Was offenbar nur die wenigstens zu wissen scheinen:
    Es gibt keinen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung in einem Kündigungsschutzprozess! Hier von Abfindungen zu schwadronieren, die den Mitarbeitern angeblich "zustehen" ist - mit Verlaub - Blödsinn!

    Abfindungszahlungen dienen nur einem einzigen Zweck; dem Arbeitnehmer das Prozessrisiko abzukaufen und Rechtssicherheit in Bezug auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erreichen. Abfindungsvergleiche sind daher immer Verhandlungssache. Die Höhe der Abfindung (wenn es denn eine geben soll) wird sich immer (!) an den Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage bzw. der Risikoverteilung im Prozess orientieren. Als "Faustformel" schlagen die meisten Arbeitsgerichte bei einer 50:50 Chance ein halbes (!) Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr aus. Wenn der Arbeitgeber bessere Karten hat (also die Kündigung gut begründen kann und das Gericht dem folgt) sinkt natürlich auch die Bereitschaft des Arbeitgebers hohe Abfindungen zu zahlen, da er den Prozess voraussichtlich ja gewinnen wird. Stellt das Gericht nämlich die Wirksamkeit der Kündigung per Urteil fest, gibt's auch keine Abfindung.

    Hoffe, etwas zur Aufklärung beigetragen zu haben.
  6. #35

    Zitat von conny2 Beitrag anzeigen
    Eine Möglichkeit wäre, Familie Schlecker finanziell zwangsweise zu entkleiden bis auf die Unterhosen. Leider geben das die Gesetze dieses Landes nicht her. Warum wohl? Doch nicht etwa weil sie von Gutbetuchten für Gutbetuchte gemacht sind?
    Wenn ich mich richtig erinnere, dann war Schlecker keine GmbH oder AG, sondern einfach eine Firma mit einem persönlich haftendem Besitzer. DIe Gläubiger von Schlecker werden sicherlich schon ganz genau schauen, was bei Anton Schlecker zu holen ist.

    Im Übrigen die hier verlachten 500 Euro (ich wäre bei der Pleite meines letzten Arbeitgebers froh gewesen, wenn mir jemand 500 Euro geschenkt hätte) sind multipliziert mit 10.000 Mitarbeitern auch 5 Millionen Euro, sicher auch bei den Gutbetuchten eine nennenswerte Summe.
  7. #36

    Doch es ist einfach

    Zitat von markus_wienken Beitrag anzeigen
    Scheint doch nicht so einfach zu sein, nicht wahr?
    Also ist die Frage des Vorposters noch offen: Wo soll das Geld herkommen?
    Man müsste nur die Gesetze ein wenig ändern, so dass man einem Pleitier das auf die Seite Geschaffte abnehmen kann. Das wäre einfach zu formulieren und ginge auch schnell von der Hand wenn man nur wollte. Aber man will nicht. Denn schließlich müsste man dazu soziale Gerechtigkeit praktizieren und das geht natürlich nicht. Aber was ist daran schwer zu verstehen, außer vielleicht, dass es Ihnen aus nahe liegenden Gründen vor dem Gedanken graust?
  8. #37

    Zitat von seiby Beitrag anzeigen
    Wenn ich mich richtig erinnere, dann war Schlecker keine GmbH oder AG, sondern einfach eine Firma mit einem persönlich haftendem Besitzer. DIe Gläubiger von Schlecker werden sicherlich schon ganz genau schauen, was bei Anton Schlecker zu holen ist.

    Im Übrigen die hier verlachten 500 Euro (ich wäre bei der Pleite meines letzten Arbeitgebers froh gewesen, wenn mir jemand 500 Euro geschenkt hätte) sind multipliziert mit 10.000 Mitarbeitern auch 5 Millionen Euro, sicher auch bei den Gutbetuchten eine nennenswerte Summe.
    Das relativiert sich, wenn man bedenkt, dass Schlecker über Jahrzehnte jeden Monat mindestens mal 500-1000 Euro pro Angestelltem an Gehalt eingespart hat.

    Die Gesamtabfindung für die Leidtragenden Schleckers unternehmerischer Inkompetenz ist also deutlich weniger als der Betrag, um den er seine Angestellten über Jahrzehnte jeden Monat geprellt hat.
  9. #38

    .

    Zitat von conny2 Beitrag anzeigen
    Man müsste nur die Gesetze ein wenig ändern, so dass man einem Pleitier das auf die Seite Geschaffte abnehmen kann. Das wäre einfach zu formulieren und ginge auch schnell von der Hand wenn man nur wollte. Aber man will nicht. Denn schließlich müsste man dazu soziale Gerechtigkeit praktizieren und das geht natürlich nicht. Aber was ist daran schwer zu verstehen, außer vielleicht, dass es Ihnen aus nahe liegenden Gründen vor dem Gedanken graust?
    Sie wissen sehr genau dass man dieses Gesetz nicht ändern wird.
    Die Frage ist immer noch nicht beantwortet, wo soll das Geld denn herkommen? Eine realistische Antwort steht also immer noch aus.

    Und um Ihre Frage zu beantworten, ja, vor Gesetzen die in die Vergangenheit greifen graust mir tatsächlich. Denn dann würden wir den Boden eines Rechtsstaates verlassen so wie ich ihn kenne und achte.
  10. #39

    ....wieviel von den 500€ noch übrig sind, nachdem die aufstockenden Leistungen nach Hartz IV damit verrechnet wurden.


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