dapdFragwürdiges Angebot oder besser als nichts? Die insolvente Drogeriekette Schlecker hat zwei gekündigten Mitarbeitern 500 Euro Abfindung angeboten. "Im Ergebnis ist das nichts", sagt der Anwalt einer Klägerin. Die Angestellten haben nun zwei Wochen Zeit, sich zu entscheiden.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unt...829910,00.html
Was offenbar nur die wenigstens zu wissen scheinen:
Es gibt keinen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung in einem Kündigungsschutzprozess! Hier von Abfindungen zu schwadronieren, die den Mitarbeitern angeblich "zustehen" ist - mit Verlaub - Blödsinn!
Abfindungszahlungen dienen nur einem einzigen Zweck; dem Arbeitnehmer das Prozessrisiko abzukaufen und Rechtssicherheit in Bezug auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erreichen. Abfindungsvergleiche sind daher immer Verhandlungssache. Die Höhe der Abfindung (wenn es denn eine geben soll) wird sich immer (!) an den Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage bzw. der Risikoverteilung im Prozess orientieren. Als "Faustformel" schlagen die meisten Arbeitsgerichte bei einer 50:50 Chance ein halbes (!) Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr aus. Wenn der Arbeitgeber bessere Karten hat (also die Kündigung gut begründen kann und das Gericht dem folgt) sinkt natürlich auch die Bereitschaft des Arbeitgebers hohe Abfindungen zu zahlen, da er den Prozess voraussichtlich ja gewinnen wird. Stellt das Gericht nämlich die Wirksamkeit der Kündigung per Urteil fest, gibt's auch keine Abfindung.
Hoffe, etwas zur Aufklärung beigetragen zu haben.
Wenn ich mich richtig erinnere, dann war Schlecker keine GmbH oder AG, sondern einfach eine Firma mit einem persönlich haftendem Besitzer. DIe Gläubiger von Schlecker werden sicherlich schon ganz genau schauen, was bei Anton Schlecker zu holen ist.
Im Übrigen die hier verlachten 500 Euro (ich wäre bei der Pleite meines letzten Arbeitgebers froh gewesen, wenn mir jemand 500 Euro geschenkt hätte) sind multipliziert mit 10.000 Mitarbeitern auch 5 Millionen Euro, sicher auch bei den Gutbetuchten eine nennenswerte Summe.
Man müsste nur die Gesetze ein wenig ändern, so dass man einem Pleitier das auf die Seite Geschaffte abnehmen kann. Das wäre einfach zu formulieren und ginge auch schnell von der Hand wenn man nur wollte. Aber man will nicht. Denn schließlich müsste man dazu soziale Gerechtigkeit praktizieren und das geht natürlich nicht. Aber was ist daran schwer zu verstehen, außer vielleicht, dass es Ihnen aus nahe liegenden Gründen vor dem Gedanken graust?
Das relativiert sich, wenn man bedenkt, dass Schlecker über Jahrzehnte jeden Monat mindestens mal 500-1000 Euro pro Angestelltem an Gehalt eingespart hat.
Die Gesamtabfindung für die Leidtragenden Schleckers unternehmerischer Inkompetenz ist also deutlich weniger als der Betrag, um den er seine Angestellten über Jahrzehnte jeden Monat geprellt hat.
Sie wissen sehr genau dass man dieses Gesetz nicht ändern wird.
Die Frage ist immer noch nicht beantwortet, wo soll das Geld denn herkommen? Eine realistische Antwort steht also immer noch aus.
Und um Ihre Frage zu beantworten, ja, vor Gesetzen die in die Vergangenheit greifen graust mir tatsächlich. Denn dann würden wir den Boden eines Rechtsstaates verlassen so wie ich ihn kenne und achte.
....wieviel von den 500€ noch übrig sind, nachdem die aufstockenden Leistungen nach Hartz IV damit verrechnet wurden.