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Infrastruktur: Den Ländern fehlen Milliarden für Straßen

dapdAngesichts fehlender Milliarden für die Modernisierung maroder Straßen warnt Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann vor einem Verfall der Verkehrswege. Die Planungen der Länder übersteigt das Budget bei weitem. Woher das nötige Geld kommen soll, ist unklar.

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/c...-a-859659.html
  1. #120

    Zitat von Direwolf Beitrag anzeigen
    Die Kfz Steuer fließt inzwischen dem Bund zu und nicht mehr den Ländern
    Seit 2009 - kein Wunder. Somit ist die Gefahr gebannt, daß sich die Länder einigen und doch eine Abgabe daraus machen könnten.

    Noch schlimmer, denn - dieser Umstand ändert an dem Charakter nichts.

    Es ist und bleibt eine - Steuer, die für allen möglichen Quark zur Querfinanzierung verwendet werden kann.
  2. #121

    Upgrade - update - gleichgültig...

    Zitat von Direwolf Beitrag anzeigen
    Die Kfz Steuer fließt inzwischen dem Bund zu und nicht mehr den Ländern
    Seit 2009 - kein Wunder. Somit ist die Gefahr gebannt, daß sich die Länder einigen und doch eine Abgabe daraus machen könnten.

    Noch schlimmer, denn - dieser Umstand ändert an dem Charakter nichts.

    Es ist und bleibt eine - Steuer, die für allen möglichen Quark zur Querfinanzierung verwendet werden kann. Die kümmerlichen Schlüsselzuweisungen an die Länder - sind Peanuts.
  3. #122

    optional

    Herr Ramsauer und die Länderverkehrsminister sollten - bevor sie lauthals über fehlende Mittel klagen - offen legen, wie hoch die Gesamteinnahmen, die von Autofahrern erhoben werden, sind und wofür sie verwendet werden.
  4. #123

    Immer diese Zweckbindung

    Zitat von gazettenberg Beitrag anzeigen
    Sie dürfen von beiden ausgehen, weil es in beiden steht.
    GAZETTENBERG behauptet, das Strassenbaufinanzierungsgesetz sei „1969 mit Verabschiedung des Haushaltsgrundsätzegesetzes … aufgehoben“ worden; das stehe auch in der Bundeshaushaltsordnung .
    Wie jeder Interessierte selbst nachlesen kann, findet sich eine Aufhebung des Strassenbaufinanzierungsgesetzes jedoch weder im Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) noch in der Bundeshaushaltsordnung (BHO). Ich vermute daher ebenfalls – wie schon DIREWOLF gepostet hat -, dass GAZETTENBERG das Non-Affektationsprinzip gemeint hat (in § 7 Satz 1 HGrG bzw. § 8 Satz 1 BHO): Als sog. Gesamtdeckungsprinzip soll es verhindern, dass im Bundes-/Landeshaushalt „einzelne Einnahmequellen für spezifische Sonderzwecke“ zweckgebunden werden (zitiert nach WIKIPEDIA).
    Aber: § 7 Satz 2 HGrG bzw. § 8 Satz 2 BHO erlauben Ausnahmen „durch Gesetz“ - das ist im hier besprochenen Fall das Strassenbaufinanzierungsgesetz.
    Wie DIREWOLF kenne auch ich die Summe der danach für das Strassenwesen zweckgebundenen Mineralölsteuereinnahmen nicht. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die zweckgebundenen Beträge weit höher sind als die tatsächlich für die Strasse bereit gestellten Gelder (vgl. das Beispiel bei WIKIPEDIA – Allgemeines - unter <http://de.wikipedia.org/wiki/Gesamtdeckungsprinzip>). Die Bundesregierungen müssen daher permanent darauf achten, bei der Verwendung der Mineralölsteuer-Einnahmen nicht gegen die gesetzliche Zweckbindung zu verstossen.
    Eine Radikallösung wäre, die Zweckbindung nach dem Strassenbaufinanzierungsgesetz abzuschaffen. Die Bundesregierungen scheuen jedoch aus verständlichen Gründen eine dann insoweit zu erwartende politische Diskussion über Höhe und Begründung der Mineralölsteuer . Stattdessen wird seit Jahrzehnten ein anderer Weg gewählt: Jährlich im Haushaltsgesetz wird die nach dem Strassenbaufinanzierungsgesetz geltende Zweckbindung nicht mehr nur auf das „Strassenwesen“ beschränkt, sondern darüber hinaus so ausgeweitet, dass die Zweckbindung erfüllt werden kann (vgl. dazu § 6 Abs 8 Haushaltsgesetz 2012).
  5. #124

    Zitat von appgeordneter Beitrag anzeigen
    GAZETTENBERG behauptet, das Strassenbaufinanzierungsgesetz sei „1969 mit Verabschiedung des Haushaltsgrundsätzegesetzes … aufgehoben“ worden;
    Nein, schrieb ich nicht. Bitte aufmerksamer lesen.
  6. #125

    So einfach

    Zitat von gazettenberg Beitrag anzeigen
    Nein, schrieb ich nicht. Bitte aufmerksamer lesen.

    kommen Sie nicht davon. Sie müssen schon zu dem stehen, was Sie hier als Beiträge Nr. 95 und Nr. 113 zu diesem Thread gepostet haben.

    Ich hatte u.a. darauf hingewiesen, das Aufkommen der Mineralölsteuer sei in D seit Jahrzehnten zu grossen Teilen für das Strassenwesen zweckgebunden - und zwar durch Gesetz. Das hatte ich dann auch genannt: das Strassenbaufinanzierungsgesetz.

    Dem hielten Sie damals entgegen (alles Originalzitate Ihrer Beiträge):
    „Das wurde 1969 mit Verabschiedung des Haushaltsgrundsätzgesetzes mit Blick auf Artikel 109 GG aufgehoben. Bitte mal aktuelles Gesetzbuch kaufen ...“ und „Warum haben Sie nicht einfach die Bundeshaushaltsordnung gelesen? Da steht´s doch drin.“

    Ich kann zwar Vieles nicht, aber Lesen kann ich. Im Haushaltsgrundsätzegesetz und in der Bundeshaushaltsordnung finde ich jedenfalls keine Vorschrift über die Aufhebung des Strassenbaufinanzierungsgesetzes. Vielleicht habe ich jedoch immer noch zu alte Gesetzestexte; machen Sie uns doch die Freude und nennen hier die genauen Fundstellen, damit diese Ungewissheit endlich beseitigt ist.
  7. #126

    Zitat von krylon Beitrag anzeigen
    Sind "die Fremden" Ihr Problem???

    Für mich ist die Arbeits- u. Denkweise vieler Politiker ein Problem, deren Logig u. Mathekenntnisse flacher als meine Absätze sind.

    Würde man eine PKW- Maut einführen, so werden Haus- u. Wohnungseigentümer, die auch einen PKW besitzen, doppfelt zur Kasse gebeten, denn diese werden kräftig abkassiert, weil sie als Anlieger für die jeweilige Straße zu zahlen haben.

    Würde man die Maut für PKWs einführen, so müssten auch Zweiradbesitzer und Fußgänger Maut zahlen; denn warum sollen PKW- Besitzer für alle Bürger die Straßen durch Maut finanzieren?

    Eine Möglichckeit der Einnahme sehe ich trotzdem:
    Jeder PKW-Eigentümer, der seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat, bekommt mit den Steuerbescheif für die PKW- Steuer kostenkos die Plakette, alle Fahrzeugführer, die aus benachbarten Ländern kommen, haben sich eine Plakette zu besorgen, scließlich müssen auch wir in diversen Ländern Maut zahlen.
    Wenn sie dem deutschen Steuezahler auf der Tasche liegen, kann die Antwort nur eindeutig sein: ja!
  8. #127

    Zitat von appgeordneter Beitrag anzeigen
    Sie müssen schon zu dem stehen, was Sie hier als Beiträge Nr. 95 und Nr. 113 zu diesem Thread gepostet haben.
    Richtig. Und habe ich geschrieben, dass das Modell zweckgebundener Steuern darin abgeschafft wurde, nicht das gesamt Gesetz. Daher mein Rat an Sie.
  9. #128

    Schon wieder

    Zitat von gazettenberg Beitrag anzeigen
    Richtig. Und habe ich geschrieben, dass das Modell zweckgebundener Steuern darin abgeschafft wurde, nicht das gesamt Gesetz. Daher mein Rat an Sie.
    eine Ihrer unbewiesenen Behauptungen.

    In Ihren Beiträgen Nr. 95 und Nr. 113 findet sich kein Zitat, dass „das Modell zweckgebundener Steuern … abgeschafft wurde“ - das wäre ohnehin falsch gewesen, da auch heute noch neben dem Strassenbaufinanzierungsgesetz weitere Zweckbindungen von Steuern existieren (vgl. z.B. den Hinweis von DIREWOLF auf das Gemeindverkehrsfinanzierungsgesetz - Beitrag Nr. 106 in diesem Thread). Wie schrieben Sie übrigens genau zu „Artikel 1 Strassenbaufinanzierungsgesetz“ ? Richtig: „1969 aufgehoben – hatte ich hier schon gepostet“ (Beitrag 103 von GAZETTENBERG).

    Solange Sie es aber weiterhin vermeiden, konkret zu werden, und daher auch keine (gesetzlichen) Fundstellen angeben (können), was wann durch was aufgehoben wurde, ist eine inhaltliche Diskussion mit Ihnen sinnlos. Ich bitte alle Mitleser um Verständnis, dass ich jetzt lieber einer meiner Nebentätigkeiten nachgehe.
  10. #129

    Zitat von appgeordneter Beitrag anzeigen
    kommen Sie nicht davon. Sie müssen schon zu dem stehen, was Sie hier als Beiträge Nr. 95 und Nr. 113 zu diesem Thread gepostet haben.

    Ich hatte u.a. darauf hingewiesen, das Aufkommen der Mineralölsteuer sei in D seit Jahrzehnten zu grossen Teilen für das Strassenwesen zweckgebunden - und zwar durch Gesetz. Das hatte ich dann auch genannt: das Strassenbaufinanzierungsgesetz.

    Dem hielten Sie damals entgegen (alles Originalzitate Ihrer Beiträge):
    „Das wurde 1969 mit Verabschiedung des Haushaltsgrundsätzgesetzes mit Blick auf Artikel 109 GG aufgehoben. Bitte mal aktuelles Gesetzbuch kaufen ...“ und „Warum haben Sie nicht einfach die Bundeshaushaltsordnung gelesen? Da steht´s doch drin.“

    Ich kann zwar Vieles nicht, aber Lesen kann ich. Im Haushaltsgrundsätzegesetz und in der Bundeshaushaltsordnung finde ich jedenfalls keine Vorschrift über die Aufhebung des Strassenbaufinanzierungsgesetzes. Vielleicht habe ich jedoch immer noch zu alte Gesetzestexte; machen Sie uns doch die Freude und nennen hier die genauen Fundstellen, damit diese Ungewissheit endlich beseitigt ist.
    Nur um mich zu wiederholen:
    Es ist egal was wo, inklusive Gesetzen, steht. Das Parlament kann beschließen was immer es will. Und es ist dann rechtsgültig.

    Nur in wenigen Sonderfällen kann das Bundesverfassungsgericht solche Beschlüsse nach ca. 2 Jahren Prozessgeschichte nachträglich einschränken.








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