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Importiertes Krebsmedikament: BGH kippt Freispruch für Apotheker

DPAEin Krebsmedikament billig importieren und zum hohen deutschen Preis verkaufen - ein Landgericht wertete dies nicht als Betrug. Nun hat der Bundesgerichtshof den früheren Freispruch für den Apotheker aus Bayern kassiert. Der Fall muss neu verhandelt werden.

http://www.spiegel.de/wissenschaft/m...853905,00.html
  1. #1

    Ausland ist nicht gleich Ausland

    Falls dieses Ausland zufällig EU-Ausland war, dann setze ich schon mal das Popcorn auf, für die bevorstehende Schlammschlacht mit der EU-Kommission ...
  2. #2

    Die kleinen hängt man...

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Der BGH sieht das anders. Die Zulassungspflicht entfalle nicht dadurch, dass aus dem Arzneimittel Gemzar durch Hinzugabe von Kochsalzlösung eine Injektionslösung zubereitet werde, teilt das Gericht mit. Außerdem komme auch in Betracht, dass sich der Apotheker des Betrugs strafbar gemacht hätte - da für nicht zugelassene Medikamente keine Erstattungspflicht bestehe. Damit läge ein Schaden in voller Höhe der von den Krankenkassen und privat versicherten Patienten zu Unrecht erstatteten Beträge vor.
    Importiertes Krebsmedikament: BGH kippt Freispruch für Apotheker - SPIEGEL ONLINE
    Na bravo. Statt dass sich unser oberstes Gericht mit der Frage befasst, wo die Grenze zur unlauteren Abzocke beginnt, wenn ein Pharmakonzern einen Pfennigartikel (nur) bei uns für teuer Geld verkauft, befassen wir uns lieber mit dem Apotheker, der den ganzen Schwindel durchschaut. Urteilen die noch "im Namen des Volkes"?
  3. #3

    Aha

    Mal ist der Berufsstand also Kaufmann, mal mit Sonderrechten versehene Freiberufler mit gesetzlicher Gewinn- und Preisgarantie, je nach Bedarf. Alle Rechte in Anspruch nehmen und Pflichten und Berufsehre locker nehmen. Das ist dann des Apothekers frei Marktwirtschaft. Ein Paradies für jeden normalen selbständig Tätigen.
  4. #4

    ist witzig,

    das Bundesverwaltungsgericht hat heute beschlossen das Ausländische Ehegatten keine Deutschkenntnisse haben müssen um hier einreisen zu dürfen. Frag mich um wieviel Uhr das ganze beschlossen wurde, wahrscheinlich um 15:20. Afghanische Frau hatte Klage eingereicht..... Die Gerichte in Deutschland sind doch mittlerweile schon so durchsät von Heuchlern das es gar nicht mehr ertragbar ist. Und dann gibt es wiederum welche die findet man dann aufgeknüpft in Berliner Stadtparks wieder. Traurig
  5. #5

    Generika

    Hier steht wahrscheinlich in der Tat die falsche Person vor Gericht. Denn mit Gemcitabin, dem Wirkstoff in Gemzar, sind zahlreiche Generika zugelassen. Statt also 162 € für 1 g GEMZAR auszugeben, hätte der Apotheker auch von Venus Pharma für 123,24 € pro Gramm kaufen können. Aber der Onkologe hat halt "Gemzar", nicht "Gemcitabin" aufgeschrieben, weil er Rückvergütung vom Hersteller kriegt. Weil dann beim Hersteller kein zuordnenbarer Umsatz aufgefallen war, flog der Re-Import des Apothekers überhaupt auf.


    Jag
  6. #6

    Nicht zugelassen

    Ist nicht zugelassen und daher hätte der Herr Apotheker mit der Kasse in den Kontakt treten müssen um Preisvorteile weiterzugeben, die hätten aber ablehnen müssen da illegal. Na klar sind die Pharmariesen ungeniert bei der Preisgestaltung, Arzneipreisbindung nennt sich das und kommt von wem....
  7. #7

    Seit wann ist Wuchern nicht Stafbar?

    Der quacksalbernde Apotheker aus Bayern war schlecht beraten.Hoffentlich bekommt er nun Zehn, statt drei Jahre.
  8. #8

    Denken Leute, bitte...

    Mir scheint, als laufen in Deutschland die Menschen nur noch mit dem Kopf unter dem Arm herum, Durchblutung (Denkfähigkeit) = NULL.

    Zur Sache:
    1. Das Gericht hat eingeräumt, dass das verwendete Medikament das Gleiche wie das hier zugelassene ist, gleicher Hersteller, gleiche Mischung, einziger Unterschied ist lediglich die Verpackung.
    Soweit ich weiss, werden in DE Medikamente und nicht Verpackungen zugelassen. Wie verdreht müssen Hirnwindungen eigentlich sein, dass man wider besseren Wissens urteilen kann, es handele sich um kein zugelassenes Medikament?
    Entweder waren die Damen und Herren Richter allesamt bestochen(strafbar), hatten Anweisung von einem bestochenen Politiker(Bestechung legal, Weisung illegal), oder es war kurz vor Feierabend und dem Kaffeekränzchen bei den Nachbarn drohte erhebliche Gefahr durch Überstunden(wäre ja schon so etwas wie "Gefährdung der nationalen Sicherheit", da dort ja mit dem Bundesrichterkollegen der nächste Coup besprochen wird).

    2. Haben Pharmazeutische Unternehmen nicht nachzuweisen wie sich ihr Preis zusammen setzt?
    Um hier dem Vortrag von Jochen aus F zu folgen:

    Zitat von Jochen aus F Beitrag anzeigen
    Na bravo. Statt dass sich unser oberstes Gericht mit der Frage befasst, wo die Grenze zur unlauteren Abzocke beginnt, wenn ein Pharmakonzern einen Pfennigartikel (nur) bei uns für teuer Geld verkauft, befassen wir uns lieber mit dem Apotheker, der den ganzen Schwindel durchschaut. Urteilen die noch "im Namen des Volkes"?
    Sind unsere Kassen nicht dazu in der Lage zu verifizieren, was ein Medikament anderen Ortes kostet? Oder war(en) der(die) Verantwortliche(n) für die Preisabsprache auch bestochen?

    3. Selbstverständlich ist der Apotheker zu bestrafen, wegen Wucher, genau wie der Hersteller.

    4. Wieso ist das Medikament noch nicht von der Positivliste für verschreibungsfähige Medikamente verschwunden, wenn es bereits preiswertere Generika gibt? Wieso darf ein Arzt dieses Medikament überhaupt noch verschreiben?

    Es ist ganz offensichtlich, dass die Seilschaften angefangen bei den Politikern, über die Institutionen die letztendlich echte Entscheidungen in der Hand haben bis hin zu den Unternehmen fein säuberlich und schwer nachweisbar geflochten sind. Und wehe dem, der diese Absprachen unterläuft.
    Der arme Apotheker tut mir dem Grund nach leid, er hat nichts anderes getan als die hohen Tiere selbst, nur dass diese es ihm nicht gönnen. Es ist eben illegal, wenn man ohne die entsprechende Position seiner Gier nach geht.
  9. #9

    Wahnsinn

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Ein Krebsmedikament billig importieren und zum hohen deutschen Preis verkaufen - ein Landgericht wertete dies nicht als Betrug. Nun hat der Bundesgerichtshof den früheren Freispruch für den Apotheker aus Bayern kassiert. Der Fall muss neu verhandelt werden.

    Importiertes Krebsmedikament: BGH kippt Freispruch für Apotheker - SPIEGEL ONLINE
    Genau solche Urteile sind der Grund für unsere wahnsinnigen Kosten im Gesundheitssystem. Und unser FDP Gesundheitsminister sieht tatenlos zu, dafür hab ich ihn nicht gewählt.








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