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Illegales Filmportal: Prozess gegen mutmaßlichen Kino.to-Drahtzieher gestartet

DPANummer fünf sitzt: Vor dem Landgericht Leipzig muss sich seit Dienstag der mutmaßliche Drahtzieher des Filmportals kino.to verantworten. Ihm werden mehr als eine Million Urheberrechtsverstöße zur Last gelegt. Vier Beschuldigte wurden bereits zu Haftstrafen verurteilt.

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0...822601,00.html
  1. #1

    Klau im Internet

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Nummer fünf sitzt: Vor dem Landgericht Leipzig muss sich seit Dienstag der mutmaßliche Drahtzieher des Filmportals kino.to verantworten. Ihm werden mehr als eine Million Urheberrechtsverstöße zur Last gelegt. Vier Beschuldigte wurden bereits zu Haftstrafen verurteilt.

    Illegales Filmportal: Prozess gegen mutmaßlichen Kino.to-Drahtzieher gestartet - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Netzwelt
    Mit der Verurteilung dieser Kriminellen wird hoffentlich ein Umdenken bei den Konsumenten angeregt. Der Diebstahl geistigen Eigentums gilt innerhalb der Internet-Gemeinde als Kavaliersdelikt, nach dem Motto: Selbst Schuld - wer seine Werke in das Netz stellt macht sie öffentlich und somit verfügbar. - Aber Auslagen in Schaufenstern sind auch öffentlich, und kein normaler Mensch käme auf die Idee, sich dort einfach kostenlos zu bedienen.
    Fotografen, Designer, Filmemacher, Musiker,Journalisten, Autoren, sie alle werden hemmungslos beklaut. Der 14-jährigen Schülerin, die sich ein Web-Foto klaut, um damit ihre eigene Geburtstagskarte zu designen, mag man den Diebstahl noch verzeihen, aber ein professionell betriebener und gewerblicher Diebstahl mittels Raubkopien sollte mit hohen Strafen und dem Entzug der Gewerbeerlaubnis geahndet werden.
  2. #2

    Lustig

    Lustig finde ich, dass die ganze Nummer unter kinox.to einfach weiterläuft, als sei nichts geschehen.
  3. #3

    Naja...

    Zitat von modernworld Beitrag anzeigen
    Mit der Verurteilung dieser Kriminellen wird hoffentlich ein Umdenken bei den Konsumenten angeregt. Der Diebstahl geistigen Eigentums gilt innerhalb der Internet-Gemeinde als Kavaliersdelikt, nach dem Motto: Selbst Schuld - wer seine Werke in das Netz stellt macht sie öffentlich und somit verfügbar. - Aber Auslagen in Schaufenstern sind auch öffentlich, und kein normaler Mensch käme auf die Idee, sich dort einfach kostenlos zu bedienen.
    Fotografen, Designer, Filmemacher, Musiker,Journalisten, Autoren, sie alle werden hemmungslos beklaut. Der 14-jährigen Schülerin, die sich ein Web-Foto klaut, um damit ihre eigene Geburtstagskarte zu designen, mag man den Diebstahl noch verzeihen, aber ein professionell betriebener und gewerblicher Diebstahl mittels Raubkopien sollte mit hohen Strafen und dem Entzug der Gewerbeerlaubnis geahndet werden.
    Der Vergleich mit dem Schaufenster hinkt ein wenig. Wenn man einen körperlichen Gegenstand aus einem Schaufenster klaut, steht dieser dem Eigentümer nicht mehr zur Verfügung und er erleidet tatsächlich einen materiellen Schaden...evtl auch einen finanziellen, wenn man davon ausgeht, dass er diesen iwann verkaufen würde.
    Bei geistigen Eigentum sieht das ganze jedoch ganz anders aus. Wer kann mit sicherheit sagen, wieviele z.B. in einen Kinofilm gegangen wären, wäre dieser nicht kostenlos im Netz zu beziehen.
    Sicher steht ein gewisser Schaden, aber nicht jeder, der einen Film im Netz guckt wäre stattdessen auch für teures Geld ins Kino gegangen..soviel Geld haben die meisten Menschen nämlich nicht um jeden Film im Kino zu sehen.
    Ich geben Ihnen sicher Recht damit, dass ein Schaden entsteht....die bezifferung in € von Seiten der Copyright-Inhaber halte ich in den meisten fällen jedoch für total überzogen und rechtlich gesehen auch für schwer zu belegen.
  4. #4

    Zitat von modernworld Beitrag anzeigen
    Mit der Verurteilung dieser Kriminellen wird hoffentlich ein Umdenken bei den Konsumenten angeregt. Der Diebstahl geistigen Eigentums gilt innerhalb der Internet-Gemeinde als Kavaliersdelikt, nach dem Motto: Selbst Schuld - wer seine Werke in das Netz stellt macht sie öffentlich und somit verfügbar. - Aber Auslagen in Schaufenstern sind auch öffentlich, und kein normaler Mensch käme auf die Idee, sich dort einfach kostenlos zu bedienen.
    Fotografen, Designer, Filmemacher, Musiker,Journalisten, Autoren, sie alle werden hemmungslos beklaut. Der 14-jährigen Schülerin, die sich ein Web-Foto klaut, um damit ihre eigene Geburtstagskarte zu designen, mag man den Diebstahl noch verzeihen, aber ein professionell betriebener und gewerblicher Diebstahl mittels Raubkopien sollte mit hohen Strafen und dem Entzug der Gewerbeerlaubnis geahndet werden.
    Wie wärs wenn Sie sich erst mal informieren was Diebstahl überhaupt ist, bevor sie hier den Oberlehrer machen?
    Kleiner Tipp: geistiges Eigentum kann man nicht stehlen. Stehen kann man nur materielle Güter.
  5. #5

    Schnecken-Filme

    Dann sollen die geistigen Eigentümer fixer auf DVD/Bluray veröffentlichen. Ich hab keine Problem zu bezahlen, und erfreue mich mittlerweile einer gesunden Sammlung.
    Aber 5-6 Monate warten, wenn man nicht ins Kino will oder kann, ist schon nicht mehr wirklich zeitgemäß. Dann muss man sich nicht wundern, wenn viele die schnellere Methode wählen.
    Aber in der Spielebranche ist es ja ähnlich: Bestraft werden die, die mit bezahlten und ungecrackten Versionen an den Servern abprallen oder sich Schnüffelsoftware mitladen müssen.
    König Kunde - nix begriffen.
  6. #6

    Schinkel gab seine Muster frei

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Nummer fünf sitzt: Vor dem Landgericht Leipzig muss sich seit Dienstag der mutmaßliche Drahtzieher des Filmportals kino.to verantworten. Ihm werden mehr als eine Million Urheberrechtsverstöße zur Last gelegt. Vier Beschuldigte wurden bereits zu Haftstrafen verurteilt.

    Illegales Filmportal: Prozess gegen mutmaßlichen Kino.to-Drahtzieher gestartet - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Netzwelt

    Wenn ick mir echt erinnere hat olle Schinkel seine exponierten Werke der Alltagsgegenstände der freien Verfügung zugänglich gemacht! Sprich: Nix Copyright!

    Ein echter Pirat also !

    Bitte die gelackmeierten und vermeintlichen Würdenträger der heutigen 'Kultur' darum das zu veri- oder falsifizieren! Aber Piraten sind och willkommen!
    Die Quelle ist gerade nicht auffindbar! War eine Biographie über Schinkel im rbb.

    Hut ab vor dem Geist!
  7. #7

    Zitat von modernworld Beitrag anzeigen
    Mit der Verurteilung dieser Kriminellen wird hoffentlich ein Umdenken bei den Konsumenten angeregt.
    Quatsch! Geht man halt auf kinox.to oder nimmt einfach Google. Damit bekommt man auch jeden film den man will.
    Es gibt kein weitverbreitetes Unrechtsbewusstsein beim Medien kopieren. Es gab nie eins und es wird auch nie eins geben.
  8. #8

    Verhältnismäßigkeit

    Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren
    Tja, hätte er mal lieber einen Rentner in der U-Bahn zusammengeschlagen, da wäre er glimpflicher davongekommen.
  9. #9

    Zitat von crunchy_frog Beitrag anzeigen
    Wie wärs wenn Sie sich erst mal informieren was Diebstahl überhaupt ist, bevor sie hier den Oberlehrer machen?
    Kleiner Tipp: geistiges Eigentum kann man nicht stehlen. Stehen kann man nur materielle Güter.
    Sie gehören offensichtlich nicht zu den Menschen, die nicht über eine eigene Website verfügen oder Fotos, Beiträge oder Musik im Internet für Kunden und interessierte Nutzer veröffentlichen. Sie gehören offensichtlich zu den Leuten, die das Internet als Selbstbedienungsladen ansehen, weil Sie selbst zu unfähig sind, eigene Inhalte zu veröffentlichen. Sie sind zu blöd, um meinen Beitrag zu verstehen.


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