Angesichts der Haftstrafen, die sonst so in diesem Land verhängt werden, scheint es sich hier ja um eines der bundesweit schwersten Verbrechen der letzten Jahre zu handeln...
SPIEGEL ONLINEZuletzt fungierte er als Chef von Kino.to: Der Programmierer des Raubkopie-Verzeichnisses ist in Leipzig zu fast vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht rechnete ihm sein Geständnis an und blieb unter dem vom Staatsanwalt geforderten Strafmaß.
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0...826929,00.html
Angesichts der Haftstrafen, die sonst so in diesem Land verhängt werden, scheint es sich hier ja um eines der bundesweit schwersten Verbrechen der letzten Jahre zu handeln...
Deutschland = Absurdistan. Während sich Pädophile mit ihrem Missbrauch hinter Priesterämtern verstecken können oder sogar ohne kirchlichen Beistand mit weniger als 2 Jahren rechnen müssen, schickt die deutsche Justiz jemanden wegen Digitalverbrechen für so lange Zeit hinter Gittern? Ich will hier nichts verharmlosen aber wo bleibt da bitte die Verhältnissmäßigkeit?
.. ist eigentlich ziemlich eindeutig.
die deutsche rechtsprechung auch.
bei der bedeutung des wortes "raub" sollten so keine unterschiedlichen auffassungen bestehen:
wikipedia sagt: "raub ist nach deutschem strafrecht die wegnahme einer fremden beweglichen Sache mittels gewalt gegen eine person oder unter androhung einer gegenwärtigen gefahr für leib und leben mit der absicht, die sache sich oder einem dritten rechtswidrig zuzueignen. ..."
deutsche journalisten sind bei ihrer wortwahl kritiklos und verwenden einen ausdruck, der von interessierter seite geschaffen wurde.
Nanu? Vier Jahre? Hatte er denn kein schlechtes Elternhaus, was mildernd berücksichtigt werden kann? Schwere Gewaltverbrecher kommen in D sehr oft billiger davon.
Aber es ist ja auch sehr viel schlimmer Lizenzverletzungen zu begehen, denn dahinter sitzt ja schließlich eine immens große und finanzstarke Lobby.
Das deutsche Rechtssystem stinkt gewaltig und Gerechtigkeit wird es für den Otto-Normal-Bürger in diesem System wohl nur noch selten geben.
Ich halte das Urteil für angemessen. Es gibt zu viele Piraterieverharmloser, die noch lernen müssen, dass urheberrechtlich geschütztes Material nicht zur Selbstbereicherung (mehrere Hunderttausend Euro) genutzt werden kann.
Das sind z.B. Straftaten, die hierzulande nicht so hart bestraft werden. Auch wenn hierbei tatsächlich jemand zu schaden kommt:
Urteil: Bewährungsstrafe: Berliner U-Bahn-Schläger bleiben auf freiem Fuß - Aus aller Welt - FOCUS Online - Nachrichten
U-Bahn-Schläger Torben P.: Hartes Urteil, milde Strafe - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Panorama
aber wenn die Kassen in der oberen Klasse mal vermeindlich ein paar dezibel leiser klingeln, dann kommt der Staat mit dem großen Hammer an...
Unser Rechtssytem ist sowas von hinfällig und lächerlich. Wenn man sich den Strafenkatalog mal anschaut:
-Vergewaltigung, angefangen bei ein paar Monaten
-U-Bahnschläger, mit Hetzjagt mit Todesfolge... 2 Jahre, Bewährung.
-Zumwinkel: 2 Jahre, Bewährung.
Da gibts aber sicher noch krassere Beispiele.
Dass dieses Urteil auf Filesharing-, Warez- und sonstige kostenlose Angebote im Netz, durch die Großkonzerne, Film- und Musikunternehmen einen möglichen Schaden erleiden KÖNNTEN, keinerlei Einfluss haben wird, sollte klar sein.
Ich denke Filmfirmen sollten lieber Anfangen die Löcher in ihren eigenen Taschen zu stopfen, denn was da so vom Presswerk aus gerippt oder unter der Hand weitergegeben wird ermöglicht es erst, dass Filme zum Kinostart schon in DVD-quali verfügbar sind. Dafür kann auch ein Kim Schmitz oder ein Kino.to Betreiber nichts.
Aber wahrscheinlich kassiert die Filmwirtschaft da zweimal dran. Erst Pre-Release DVDs aufn Schwarzmarkt hauen, und hinterher durch die Gegend klagen (lassen).
Es gibt ja heute die wildesten Geschäftsmodelle. :)