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Illegales Filmportal: Kino.to-Chef drohen bis zu 15 Jahre Haft

dapdVorläufiger Höhepunkt in der Prozessreihe gegen die Macher des Filmportals kino.to: Nach den ersten fünf Verurteilungen steht nun der mutmaßliche Chef vor Gericht. Er soll Millionen kassiert haben.

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0...832084,00.html
  1. #40

    Zitat von sample-d Beitrag anzeigen
    Aber nicht dass der neue Spiderman 3€ in der Videothek kostet..
    Gibt es wirklich noch eine Videothek die 3 Euro nimt. Hier in Berlin ist der "Einheitspreis" ein Euro.
  2. #41

    Zitat von Flari Beitrag anzeigen
    Haben Sie sich einmal mit dem Urteil beschäftigt?
    Aufgrund vorheriger Fehler der Finanzverwaltung konnte das Gericht lediglich in dem Strafrahmen bis 5 zu Jahre urteilen, was dieses auch ausdrücklich bemängelte.

    Rüffel für den Fiskus | Wirtschaft | ZEIT ONLINE
    Graf war frühzeitig voll geständig, hat sich vollumfänglich aktiv an der Aufklärung beteiligt und der verursachte Schaden wurde vollständig behoben.
    Aus diesen Gründen blieb das Gericht 25% unter der möglichen Höchststrafe.
    Was bemängeln Sie an diesem Urteil?
    Im Vergleich dazu angebliche n Mio Euro, die der Staat einziehen kann für eine Tat mit nicht quantifizierbarem Schaden. Das nenn Ich doch einen sauberen Raubzug des Staates. Wäre der Staat schlau würde er solche Filesharingsites+Hoster vom Finanzamt betreiben lassen. Rechnet sich garantiert.
  3. #42

    Zitat von Flari Beitrag anzeigen
    Haben Sie sich einmal mit dem Urteil beschäftigt?
    Aufgrund vorheriger Fehler der Finanzverwaltung konnte das Gericht lediglich in dem Strafrahmen bis 5 zu Jahre urteilen, was dieses auch ausdrücklich bemängelte.

    Rüffel für den Fiskus | Wirtschaft | ZEIT ONLINE
    Graf war frühzeitig voll geständig, hat sich vollumfänglich aktiv an der Aufklärung beteiligt und der verursachte Schaden wurde vollständig behoben.
    Aus diesen Gründen blieb das Gericht 25% unter der möglichen Höchststrafe.
    Was bemängeln Sie an diesem Urteil?
    Aber so läuft es doch immer, wenn der Sünder nur die richtigen Kontakte hat. Bei Zumwinkel hat ja auch das Gericht dubioserweise ohne Not irgendwelche Fristen vertrödelt, dass man ihn auch nur noch wegen einer Million anklagen konnte und eine Bewährungsstrafe realistischer wurde.

    Und Vadder Graf kam nach weniger als 2 Jahren wieder raus.
  4. #43

    Zitat von niska Beitrag anzeigen
    Aber so läuft es doch immer, wenn der Sünder nur die richtigen Kontakte hat. Bei Zumwinkel hat ja auch das Gericht dubioserweise ohne Not irgendwelche Fristen vertrödelt, dass man ihn auch nur noch wegen einer Million anklagen konnte und eine Bewährungsstrafe realistischer wurde.

    Und Vadder Graf kam nach weniger als 2 Jahren wieder raus.
    Nein, auch hier muss man trennen.
    Es war ein Beamter der StA, der einen Termin um 12 Stunden vertrödelt hat.
    Einem guten RA fällt so etwas auf und dann hat das Gericht das zu akzeptieren, dass da ein Teil der Taten verjährt ist.
    Genauso wie letztens bei einer geschnappten Einbrecherbande oder einem Gewalttäter, wo man anhand der DNA und/oder Geständnissen auch verjährte Straftaten aufklären, diese aber nicht mehr aburteilen konnte.
    Auch jeder kleine Verkehrs-RA versucht als erstes, den Behörden Fehler und Fristversäumnisse nachzuweisen..

    Der Normalbürger bekommt solche Versäumnisse meist nur über die Medien mit. Und die berichten nun mal lang und breit bei Prominenten..
    Und das setzt sich dann in den Köpfen fest.
    Richtig ist allerdings, dass sich betuchte Straftäter oft die besseren RA leisten können, ggf. gleich mehrere renommierte Kanzleien..
    Aber wie sollte man das ändern?

    Zur vorzeitigen Entlassung: Das StGB lässt ausdrücklich die Aussetzung der Reststrafe nach Verbüssung von 50% der verhängten Freiheitsstrafe zu, wobei sich das nach rund 2/3 der Starfe schon zur Normalität entwickelt hat, wenn die Voraussetzungen stimmen.
    Auch den verurteilten kino.to Verantwortlichen stehen diese Möglichkeiten offen..


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