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Illegales Filmportal: Kino.to-Chef drohen bis zu 15 Jahre Haft

dapdVorläufiger Höhepunkt in der Prozessreihe gegen die Macher des Filmportals kino.to: Nach den ersten fünf Verurteilungen steht nun der mutmaßliche Chef vor Gericht. Er soll Millionen kassiert haben.

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0...832084,00.html
  1. #10

    "Ich möchte ein paar Zeilen über das Thema verlieren, weil mir vorhin in den Nachrichten des ZDF aufgefallen ist, wie unachtsam man über diese Thematik berichtet und wie wenig man die Formulierungen/Wortwahl abwägt. Auch sind mir im Artikel des Spiegels bezüglich des technischen Zeugs einige Dinge aufgefallen, die ich gerne aufklären möchte. Wobei, eigentlich muss ich den Artikel des Spiegels loben, der zeigt wenigstens auch einige Hintergrundinformation, es sind die Urteile der anderen kino.to-Leute aufgelistet, etc [...]"

    Der Prozess des Kino.to-Chefs | EinfachFaszinierend
  2. #11

    Ein schlechter Witz

    Verurteilt wie Mörder. Mörder, Vergewaltiger, Totschläger und Schläger kommen billiger bzw. können auf mildere Urteile hoffen, als Personen, die sich mit "den Großen" anlegen. Es sei denn sie gehören selbst zu den Großen.
  3. #12

    Filesharing ist Hauptmotor

    in der Evolution... wer das versucht zu verhindern ist gegen Fortschritt. Trotz Filesharing gibt es imemr noch Rekordumsätze in den Industrien. Ohne Filesharing wären die meisten grossen Produkte niemals so bekannt geworden. Studien zeigen das meist "arme" Menschen die sich das Original nicht leisten könnten, downloaden.

    Zudem fehlt eine digitale Vermartung vollkommen. Stattdessen werden Milliarden ausgegeben um Inhalte (ARD ZDF) zu erstellen die Niemand will und langweilen. Oder es wird im grossen Stil zensiert (GEMA).

    Es wird Zeit das mehr Menschen die Piraten wählen, damit Oma und Opa aufhören das Land kaputt zu kriminalisieren.
  4. #13

    Najo .. war ja auch nicht anders zu erwarten..

    .. immerhin stecken hier extreme finanzielle Interessen dahinter - bei einem Mord stecken höchstens die Interessen einer Hand voll Menschen des Opfers und/oder des Täters dahinter.
    Die Musik- und Filmindustrie ist um ihre Einnahmen besorgt, bringt jedoch nichts Zustande was kino.to und den anderen Seiten das Wasser reichen könnte (übrigens schafft sie dies in den USA einiger maßen gut). Stattdessen setzt man auf Demokratie-feindliche Überwachungsmaßnahmen, die man mittels Lobby und Schmiererei entgegen dem Wunsch der Bevölkerung durch die Regierung boxt.

    Für mich ist es absolut logisch, dass man weniger bekommt wenn man wen umbringt als wenn man massenhaft "Raubmordkopien" anfertigt und/oder verteilt. Das erstere betrifft nur einen oder ein paar Menschen - letzteres betrifft die Musik- und Filmindustrie. Und die hat Knete und gibt sie zum Schmieren aus - da passt jemand, der mal eben ein paar Millionen auf ihre Kosten macht - nicht rein. Da gibts gleich Zig Jahre Gefängnis!

    Ich bin stolz auf unseren Rechtsstaat und hoffe, dass die Regierung sich noch tiefer in die Ar***ri**e schmieren lässt, damit sie am Ende noch mehr Geld in die Industrie bläst und dabei verfassungsfeindliche Maßnahmen durchsetzt. Immerhin sind wir ja alle Piraten usw.
    /SarkasmussOFF
    Wenn der 15 Jahre bekommt, müsste man jeden Mörder erhängen.
  5. #14

    Zitat von r. schmidt Beitrag anzeigen
    Das Verletzen von Kapitalinteressen und weil diese Oberschicht die neue Aristokratie darstellt handelt es sich ganz einfach um Majestätsbeleidigung.
    Das bringt es so ziemlich auf den Punkt denke ich.

    Wobei ich gerne ergänzen würde,
    das die Aristokratie in Wahrheit nie so wirklich weg war. ;)
    Sie hatte sich nur geschickt versteckt.
  6. #15

    Zitat von Ischi Beitrag anzeigen
    (Filesharing ist Hauptmotor) in der Evolution... wer das versucht zu verhindern ist gegen Fortschritt. Trotz Filesharing gibt es imemr noch Rekordumsätze in den Industrien. Ohne Filesharing wären die meisten grossen Produkte niemals so bekannt geworden. Studien zeigen das meist "arme" Menschen die sich das Original nicht leisten könnten, downloaden.
    (...)
    Es wird Zeit das mehr Menschen die Piraten wählen, damit Oma und Opa aufhören das Land kaputt zu kriminalisieren.
    Was passiert denn da so evolutionär wenn Leute sich Hollywood-Blockbuster saugen ?
    Ich finde es wirklich albern wenn bei diesem Thema mit hehren Zielen argumentiert wird. Die Leute die diese Argumente im Kulturbetrieb bringen haben ganz andere Probleme mit dem Urheberrecht. Was weirklich Evolution hemmt sind z.B. komplizierte und teure Lizenzrechte für z.B. Samples oder Bilder zur Verwendung in eigenen Werken.
    Aber nicht dass der neue Spiderman 3€ in der Videothek kostet.
    Filesharing bei Kinofilmen raubt Filmen das Geld - Crowdsourcing bringt Filme voran.

    Und welches grosse Produkt ist durch Filesharing bekannt geworden ? Nennen Sie nur eines...

    Und wo finde ich diese Studien, dass meist "arme" Menschen downloaden ?
    Nennen Sie nur eine Quelle..

    Und auch was die Piraten angeht muss ich Sie enttäuschen.
    Die aktuelle Position zum Urheberrecht zielt auf einen Schutz der Werke bis 10 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
  7. #16

    Naja..

    .. es wird sicher nicht die Höchststrafe werden. Ich kaufe so ca 4 - 10 Blurays im Jahr, gehe ca. 10 - 15 mal im Jahr ins Kino... Warum? Weil es mir das Erlebnis Wert ist. Die BR's schaue ich mit Freunden am Tv oder ich werf den Beamer an, Kino ist soziale interaktion mit Freunden, ein Erlebnis eben. So dicke Verdiene ich auch nicht, aber das ist einfach drin. Blödsinn, alles im Web verfügbar? Für Umme?... Sorry, hab da sowas, nennt sich moralischer Kompaß, der setzt bei mir die Werte. Kino.to Betreiber, Schmitz, Dotcom, Kimble Dingsbums Investor Typen sind einfach Schmarotzer, die sich in einer Grauzone wähnen, die es nicht gibt und abgeurteilt gehören. Denkt mal an die Filmvorführer, Videothekenbesitzer... an die ganzen kleinen Leute bevor Ihr Befürworter von der Contentmafia labert, das sind Arbeitsplätze von kleinen Leuten, im eigenen Land, denen Ihr in die E**r tretet...
  8. #17

    Kann gerne korrigierne

    Zitat von mortyrium Beitrag anzeigen
    Mehrfachwiderholungstäter/Triebtäter kriegen "vielleicht" 15 Jahre bzw. für Mord aus niederen Beweggründen gibt es solche Zahlen bei uns!
    Aber doch nicht für Betrug und Urheberrechtsverletzungen...
    Er ist Mehrfachtäter (saugstube.to) ...
  9. #18

    Wie blind ist Justitia wirklich?

    ... das wirft schon ein etwas schräges Licht auf unser Rechtssystem ... 3 Mädchen mind. 13 mal Missbraucht 4 Jahre ... Drogenhandel, räuberische Erpressung 10 ½ Monate … Raubkopien verteilt bis zu 15 Jahren … OK das was der durchgezogen hat fällt sicherlich unter organisiertes Verbrechen, und 1,1 Millionen Links … ufff … aber selbst die Mafia kommt da besser weg, aber da haben die Ankläger eben nicht die gute Lobby… Ich versteh die Welt nicht mehr … sperrt in 4 Jahre weg, pfändet sein Geld und stiftet es hilfebedürftigen Content Verwertern … aber macht die Sache nicht größer als sie ist … der Kerl hat geklaut! niemanden umgebracht, niemand auf den Strich geschickt und keinen bedroht (soweit ich weiß). PS: glauben die wirklich jeder der sich das Zeug runterlädt wäre ins Kino gegangen oder hätte sich die DVD gekauft? PPS: zum nachlesen: http://de.nachrichten.yahoo.com/bundesgerichtshof-bestätigt-urteil-gegen-kinderschänder-161631254.html; http://www.tz-online.de/aktuelles/muenchen/urteile-gegen-russen-mafia-tz-1115157.html
  10. #19

    Zitat von meinmein Beitrag anzeigen
    Wenn ich in der U-Bahn halb totgeprügelt werden, erhält der Täter 2 Jahre auf Bewährung.

    Wenn in meine Gartenlaube eingebrochen wird, kommt die Polizei gar nicht erst zum Tatort, sondern ich muss zur Wache fahren und eine Stunde warten, um eine Anzeige erstatten zu dürfen.

    Wenn man sich aber an dem Eigentum der richtigen Geldleute vergreift, drohen viele Jahre Knast. Es sei denn, man gehört selber zur Elite und vergreift sich an Staatsgeldern, indem man Millionen an Steuern hinterzieht, dann gibts wieder Bewährung.
    Sie schmeissen hier vieles in einen Topf.
    Was soll die normale Polizei bei einem Einbruchstatort, nachdem der Eigentümer diesen festgestellt hat?
    Da kann höchstens noch die Spurensicherung etwas machen, wenn es sich "lohnt".
    Und auf die muss man ggf. auch mal 24 Stunden warten, wenn andere Fälle anliegen, die wichtiger sind.
    Oder kommt eben nicht, wenn es sich durch Ihre Aussage ergibt, dass es eh nichts bringt.

    Ganz anders sind "Verbrechen" und die Abgrenzung zum "Vergehen" zu sehen.
    Und ganz entscheident die Abgrenzung zum Jugendstrafrecht.
    Und die "milden" Strafen bei Gewalttaten betreffen überwiegend Taten von Tätern unter 21.

    Immer wird extrem zwischen geplanter und emotioneller Tat im Strafmass unterschieden.
    Und natürlich auch in der Wahl der eingesetzten Mittel, der Erkennbarkeit der Unrechtmässigkeit der Tat (Alkohol, Trieb, Dummheit, ..), der Beständigkeit und Dauer, usw..
    Und der geplanten Bandenbildung zur Verübung der Tat(en).

    Bei allen Straftaten tritt nach Ablauf der maximalen Strafandrohung nach der Tat die Verjährung ein.
    Bei vielen reinen Finanzdelikten wie normaler Steuerhinterziehung also nach fünf Jahren.
    In besonders schweren Fällen allerdings auch erst nach 10.
    Wenn das Gericht keinen besondere Schwere erkennen kann, kann es lediglich die Taten der vergangenen fünf Jahre aburteilen.
    Und da wurde Zumwinkel z.B. im üblichen Rahmen verurteilt.
    Auch wenn ich selber der Ansicht bin, dass unter Beteiligung von Banken und Steuerberatern ggf. ein Bandenverbrechen vorliegt, wodurch Höchststrafe und Verjährung 10 Jahre betragen sollte, wodurch auch Altfälle hätten mitverhandelt gehört.

    Bei kino.to kommen nun quasi alle strafverschärfenden Momente der Strafverfolgung zusammen.
    Bandenbildung, lang anhaltende Tatbegehung, hoher "fiktiver" Schaden, Kenntnis des Unrechts, uvm..
    Bisher auch noch, dass der Cheffe kein Geständnis abgegeben hat (wäre ein Milderungsgrund) und auch den Verbleib des Geldes nicht verraten hat.

    Die hier vom Spiegel genannten max. 15 Jahre FS ergeben sich aus § 54 StGB

    § 54 StGB Bildung der Gesamtstrafe - dejure.org

    Allerdings nimmt niemand ernsthaft an, dass davon auch nur die Hälfte erreicht wird.
    Ggf. nicht einmal fünf Jahre.
    Aber es ist eben eine "tolle" Schlagzeile..
    Mir missfällt sie allerdings hier und ich würde sie eher der BILD zubilligen.


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