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Illegale Downloads: Japan führt Strafen für Medien-Piraten ein

REUTERSDer illegale Download von Filmen oder Liedern kann nun sogar zu Gefängnisstrafen führen: In Japan tritt dieses Jahr ein neues Gesetz in Kraft. Kritiker bemängeln die schwammige Formulierung und fürchten eine Kriminalisierung der breiten Bevölkerung.

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0...840928,00.html
  1. #20

    Zitat von The Captain Beitrag anzeigen
    natürlich ist das Strafmaß absurd: richtet jemand, der ein paar dutzend Musiktitel herunterläd, wirklich einen Schaden von 20.000 Euro an?
    Die Strafe ist IMMER höher als der Schaden. Es wäre absolut unsinnig, es anders zu halten. Man nehme mal an, die Strafen für unerlaubte Entsorgung von Müll auf dem Meer seien geringer als die Kosten regulärer Entsorgung. Dann wäre die logische Wahl, IMMER das Meer zu verschmutzen und die wenigen Male, wo man erwischt wird, in die Kosten einzukalkulieren...

    Zitat von The Captain Beitrag anzeigen
    Prinzipiell plädiere ich dafür, bei Urheberrechtsvergehen nur gegen die Uploader vorzugehen.
    Warum ausgerechnet die Auftraggeber und Finanzierer straffrei davonkommen lassen?

    Zitat von The Captain Beitrag anzeigen
    Jemand, der etwas aus dem Netz herunterläd, kann jedoch davon ausgehen, dass der heruntergeladene Inhalt vom Rechteinhaber oder dessen Stellvertreter zur Verfügung gestellt wurde.
    Nein, kann er nicht. Das kann er nicht einmal im realen Leben. Wenn Ihnen jemand im Hinterhof hochklassige Produkte zu einem verdächtig günstigen Preis anbietet, machen Sie sich als Käufer von Hehlerware strafbar. Da wird es schwer, auf "guten Glauben" zu plädieren.

    Zumal es überhaupt keine Rolle spielt, ob der Uploader rechtmäßig handelte oder nicht. Sie hätten selbst bei echtem Urheber trotzdem nicht das Recht, die geschützten Inhalte weiterzuverbreiten, sofern dieses Recht vom Uploader nicht ausdrücklich erteilt wird.
  2. #21

    Zitat von The Captain Beitrag anzeigen
    Jemand, der etwas aus dem Netz herunterläd, kann jedoch davon ausgehen, dass der heruntergeladene Inhalt vom Rechteinhaber oder dessen Stellvertreter zur Verfügung gestellt wurde.
    Klar doch, wer auf die gängien DL-Seiten geht, glaubt absolut dass die Musik- und Filmindustrie ihm ihre Werke kostenlos rüberschieben wollen... Sorry, aber ein Minimum an Hirn muss man bei den Nutzern auch voraussetzen.

    Ansonsten stimme ich Ihnen grundsätzlich zu. Gerade die Verhältnismäßigkeit wurde grotesk aus dem Rahmen gebrochen. Selbst die Deutsche Bahn verlangt nur einen doppelten Fahrpreis. 20.000 Euro Strafe für illegales Herunterladen ist fernab jeder Vernuft. Will man bei dem einen Erwischten das rausholen, was man bei den anderen 99 verpasst? Seltsamer Gedankengang. 5 Euro Strafe für eine MP3, 25 für einen Film oder so... das wären noch angemessene Strafen. Aber was da momentan praktiziert wird, ist bar jeder Vernunft.
  3. #22

    Zitat von Zephira Beitrag anzeigen
    Die Strafe ist IMMER höher als der Schaden. Es wäre absolut unsinnig, es anders zu halten. Man nehme mal an, die Strafen für unerlaubte Entsorgung von Müll auf dem Meer seien geringer als die Kosten regulärer Entsorgung. Dann wäre die logische Wahl, IMMER das Meer zu verschmutzen und die wenigen Male, wo man erwischt wird, in die Kosten einzukalkulieren...
    Wenn jemand einmal schwarz fährt, ist der Schaden deutlich höher als für das Herunterladen von ein paar Musiktiteln. Und trotzdem gibt's keine Haftstrafe sondern ein Bußgeld von 40,- oder 50,- Euros.

    Es gibt halt sowas wie "Bagatelldelikte" ...

    Warum ausgerechnet die Auftraggeber und Finanzierer straffrei davonkommen lassen?
    Weil das schlichtweg nicht stimmt?
    Wenn ich was herunterlade, habe ich doch nichts in Auftrag gegeben. Ich hätte auch niemals einen Auftrag aufgeben können, etwas zum Download bereitzustellen.

    Sie erzählen also ganz großen Unsinn.

    Nein, kann er nicht. Das kann er nicht einmal im realen Leben. Wenn Ihnen jemand im Hinterhof hochklassige Produkte zu einem verdächtig günstigen Preis anbietet, machen Sie sich als Käufer von Hehlerware strafbar. Da wird es schwer, auf "guten Glauben" zu plädieren.
    Auch das stimmt nicht.
    Ich mach' mich nicht strafbar, wenn ich auf dem Polenmarkt gefälsche Marken-T-Shirts kaufe. Strafbar macht sich nur der Händler.

    Zumal es überhaupt keine Rolle spielt, ob der Uploader rechtmäßig handelte oder nicht. Sie hätten selbst bei echtem Urheber trotzdem nicht das Recht, die geschützten Inhalte weiterzuverbreiten, sofern dieses Recht vom Uploader nicht ausdrücklich erteilt wird.
    Wer sagt was von "weiterverbreiten"?

    Ich möche lediglich den Downloader aus der Sache raushalten, sprich, den Download pauschal legalsieren, dafür gegen Uploader mit aller Härte vorgehen. Das Ziel ist damit sogar eher erreicht als wenn ich massenweise Prozesse gegen die Kunden anstrengen muss.

    Nur mal nachgedacht: es macht einen riesigen Unterschied, ob ich 100.000 Downloader anklagen muss - oder nur 1 Uploader.
  4. #23

    Zitat von Atheist_Crusader Beitrag anzeigen
    Klar doch, wer auf die gängien DL-Seiten geht, glaubt absolut dass die Musik- und Filmindustrie ihm ihre Werke kostenlos rüberschieben wollen... Sorry, aber ein Minimum an Hirn muss man bei den Nutzern auch voraussetzen.
    An sich richtig.

    Mein Vorschlag, nur die Uploader anzugreifen, hat aber seine Berechtigung: solange sich die Gerichte mit tausenden Download-Verfahren beschäftigen, sind keine Kapazitäten frei, sich den Uploadern zu widmen. Hinzu kommt der Image-Schaden.

    Wie gesagt, was macht mehr Sinn? Wann entsteht der wirkliche Schaden? Wenn jemand herunterläd - oder wenn jemand das Werk zum Download bereitstellt? Der Schaden richtet der Uploader an und sollte verfolgt werden. Jedweder weiterer Schaden durch Downloads ist dem Uploader anzuhängen.

    Es geht also darum, die Quellen dichtzumachen, nicht die Nutzer der Quellen zu belangen, einfach weil es effektiver ist.

    Ansonsten stimme ich Ihnen grundsätzlich zu. Gerade die Verhältnismäßigkeit wurde grotesk aus dem Rahmen gebrochen. Selbst die Deutsche Bahn verlangt nur einen doppelten Fahrpreis. 20.000 Euro Strafe für illegales Herunterladen ist fernab jeder Vernuft. Will man bei dem einen Erwischten das rausholen, was man bei den anderen 99 verpasst? Seltsamer Gedankengang. 5 Euro Strafe für eine MP3, 25 für einen Film oder so... das wären noch angemessene Strafen. Aber was da momentan praktiziert wird, ist bar jeder Vernunft.
    Darüber kann man reden. Eventuell sollte kurzerhand eine Bagatell-Grenze eingeführt werden, wenn wirklich Downloader verfolgt werden sollen. 100 Musiktitel - Bagatelle. Eine Sammlung von 10.000 Stück? Keine Bagatelle.

    Ich wäre ja auch dafür, dass gerade bei diesen Delikten die Musikindustrie als Kläger versuchen sollte, erstmal nur den normalen Barwert des heruntergeladenen Inhalts einzutreiben - und erst bei Nichteinsicht sollte es Strafen geben. Auch damit wäre das Image aufgebessert: die MI wirkt menschlicher, bekommt trotzdem ihr Geld, keiner wird ruiniert.
  5. #24

    Zitat von The Captain Beitrag anzeigen
    Wenn jemand einmal schwarz fährt, ist der Schaden deutlich höher als für das Herunterladen von ein paar Musiktiteln.
    Falsch. Je nach Vertriebsstrategie kommen die Musiktitel deutlich teurer.

    Zitat von The Captain Beitrag anzeigen
    Und trotzdem gibt's keine Haftstrafe sondern ein Bußgeld von 40,- oder 50,- Euros.
    Wieder falsch. So selten wie ich kontrolliert wurde hätte sich das sogar vielfach gerechnet, schwarz zu fahren. Aber eben nur, wenn notorische Preller nicht mit Haftstrafen geahndet würden.

    Zitat von The Captain Beitrag anzeigen
    Es gibt halt sowas wie "Bagatelldelikte" ...
    Und noch einmal falsch. Wiederholungstaten qualifizieren sich nicht als "Bagatelldelikte".

    Ich höre mal an dieser Stelle auf, Ihren Beitrag zu sezieren. Seien Sie versichert, dass alles was Sie geschrieben haben falsch ist. Aber bei einem Sachfehler pro Satz ist es einfach müßig, alles auseinanderzunehmen. Da ist bereits nach drei Sätzen offenkundig, dass Sie mit der Realität auf Kriegsfuß stehen.
  6. #25

    Zitat von Zephira Beitrag anzeigen
    Ich höre mal an dieser Stelle auf, Ihren Beitrag zu sezieren. Seien Sie versichert, dass alles was Sie geschrieben haben falsch ist. Aber bei einem Sachfehler pro Satz ist es einfach müßig, alles auseinanderzunehmen. Da ist bereits nach drei Sätzen offenkundig, dass Sie mit der Realität auf Kriegsfuß stehen.
    Ich bin gewiss nicht realitätsferner als die "juristische Realität".

    Ich will einfach -kostenlos- herunterladen dürfen, wenn's das Angebot gibt, ohne mit einem Bein im Knast zu stehen. So einfach ist das. Der Download soll einfach pauschal legalisiert werden, weil's ohnehin nicht zweckdienlich ist zu verfolgen. Das soll keine Rechtfertigung sein, das ist ein knallharter Fakt.
    Sinnvoll ist nur, den Upload zu verfolgen.

    Das ist mE wie mit den Drogendealern - man soll da ansetzen, nicht beim Konsumenten.
    Aber ich seh' schon, mit gesundem Menschenverstand kommt man nicht weiter.
    Unsere juristische Realität ist so fern der Realität, da sind meine Einwände ziemlich realitätsnah, das können Sie mir glauben.
  7. #26

    Zitat von Zephira Beitrag anzeigen
    Wieder falsch. So selten wie ich kontrolliert wurde hätte sich das sogar vielfach gerechnet, schwarz zu fahren. Aber eben nur, wenn notorische Preller nicht mit Haftstrafen geahndet würden.
    Man wird nur mit Haftstrafen "geahndet" wenn man die Strafen (ist ja eigentlich gar keine Strafe im Wortsinn sondern ein erhoehtes Befoerderungsentgelt) wiederholt nicht zahlt oder andere Faktoren dazukommen (gefaelschter Fahrschein, keine Meldeadresse und kein Bargeld dabei z.B.).
    Wenn Sie jedesmal brav Ihre 40 Euros in Bar "abdruecken" koennen Sie sich so oft erwischenlassen wie Sie wollen. Zumindest im Nahverkehr in den deutschen Grosstaedten.
  8. #27

    Die Realität sieht so aus...

    das knapp 95 PROZENT der Parlamentarier für eine VERSCHÄRFUNG des Urheberrechts gestimmt haben. Aber fordert mal rühig weiter eine Lockerung des Urheberrechts in euren Netzweltforen mit immer neuen Vergleichen...
  9. #28

    Da floß wieder Geld

    Mein geliebtes Japan hat sich mal wieder von der Industrie den
    Gesetzestext vorgeben lassen. Die sind so käuflich, dass es schon
    widerlich ist. Würde mich nicht wundern, wenn die Yakuza das
    Abmahnungsgeschäft übernimmt.
  10. #29

    Zitat von gorkamorka Beitrag anzeigen
    Das wird den russischen und schwedischen VPN Anbietern nur weiter die Kunden in die Arme treiben.

    PS:
    "Nach RIAJ-Angaben wurden 2010 in Japan 4,36 Milliarden Musiktitel illegal heruntergeladen, bei einem Gesamtschaden von 668,3 Milliarden Yen (6,69 Milliarden Euro)."

    Ja nee, ist klar. Jeder Japaner der sich ein Lied aus dem Interweb runtergeladen hat, hätte das auch für 1,53€ gekauft....
    Noch lächerlicher wird es, wenn man bedenkt, daß der GESAMTUMSATZ der Musikindustrie in Japan 2011 bei knapp 4 Milliarden Dollar lag...








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