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Hormonmittel Duogynon: Weitere Klage gegen Bayer gescheitert
dapd / MUVS50.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz wollte ein Lehrer vom Pharmakonzern Bayer erstreiten - weil er seine Körperbehinderung auf das Medikament Duogynon zurückführt. Die Klage hatte keinen Erfolg. Über die Wirkung des Präparats sprach das Gericht dabei nicht einmal.
http://www.spiegel.de/wissenschaft/m...842859,00.html
- #1 05.07.2012 18:27 von
so ist es immer
Es ist eine Schweinerei dass die Pharmaindustrie nicht zu ihren Fehlern steht. Es wird immer so hingedreht, dass die Leute mit den Klagen scheitern.
Wie bei Contergan. Das war auch so eine Kacke. - #2 05.07.2012 19:34 von
- #3 06.07.2012 00:31 von
Warum ...
Warum beginnt die Verjährungsfrist nicht erst mit der Feststellung der Vertuschung ? Man hat doch auch in anderen Fällen die Verjährungsfristen angepaßt, z.B. bei Vergewaltigung Minderjähriger.
Außerdem hängt die Verjährungsfrist ja auch mit dem zu erwartenden Strafmaß zusammen. Leider gibt es in Deutschland nicht die gleichen Möglichkeiten zur gemeinsamen Klage wie in den USA (nicht das ich mir die US Justiz als ganzes wünschte), aber da hier sehr viele Menschen geschädigt wurden, müßte das Gesamtstrafmaß auch entsprechend hoch sein und damit sollte die Verjährungsfrist steigen.
Aber vor Gericht wird nicht Gerechtigkeit erzeugt, sondern Recht gesprochen ... Komisch, das immer die gleichen Dreckskerle zu gut dabei wegkommen :-(. - #4 06.07.2012 07:08 von
titel
Hier kam es aber relativ zeitnah zu einem Prozess und einem Vergleich der Eltern mit Grünenthal, es wurde eine Stiftung gegründet. 2008 erfolgte eine freiwillige Zahlung Grünenthals, um die aufgebrauchten Stiftungsgelder wieder aufzustocken. Die schädigende WIrkung wurde nachgewiesen.
Fragen kann man sich höchstens, ob die Eltern für ihre Kinder diese Entscheidung für einen Vergleich überhaupt hätten übernehmen dürfen, den Kindern evtl. bei Volljährigkeit trotz des Vergleichs der Eltern ein Klagerecht zugestanden hätte, die Mittel zu gering angesetzt wurden (wahrscheinlich hatte man mit einer kürzeren Lebenszeit gerechnet), etc.
Bei Duogynon wurde dagegen nie eine schädigende Wirkung nachgewiesen. Es hätte genausogut ein anderes Medikament, die Wechselwirkung mit anderen Wirkstoffen oder ein Chargenfehler sein können. Warum hat nicht irgendeiner bereits mindestens vor der 30-jährigen Verjährung geklagt? Diese Frist wurde ja nicht ohne Grund so lang angesetzt. - #5 06.07.2012 07:52 von
verjährung
ich glaube das der richter völlig zu recht eine klage mit dem hinweis auf die verjährung abgelehnt hat.
so sind die gesetze und das ist auch gut so.
der einzige der hier verdient ist der anwalt des klägers, wahrscheinlich hat dieser superschlaue lehrer eine rechtschutzversicherung, die den affentanz auch noch zahlt. ein ordentlicher anwalt hätte den mandanten auf die verjährung hingewiesen und das mandat abgelehnt
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