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Hooligan-Angriff auf Polizist Nivel: "Sie haben sich verhalten wie Monster"

Schutz vor Hooligans: Nach seiner Aussage gegen die Schläger von Lens erhält der Hauptzeuge Burkhard Mathiak*Mordankündigungen aus der Szene. Es dauert Jahre, bis er sich nicht mehr bedroht fühlt. Aber nur dank*ihm konnte das Gericht die Strafen gegen die Nivel-Schläger aussprechen.*

http://www.spiegel.de/sport/fussball...763278,00.html
  1. #1

    Waffenschein !

    Warum stellt man einer solchen Person die als Zeuge ihr Leben riskiert nicht einen Waffenschein aus?
    Ich meine damit nicht nur keine Waffenbesitzkarte (die nur zum Besitz berechtigt), sondern auch einen Waffenschein, der zum Tragen einer Waffe berechtigt.

    Es gibt doch inzwischen eine Vielzahl von kleinen aber leistungsstarken Taschenpistolen, die man immer und überall mit sich rumführen kann.
    Auf den Polizeischutz kann man sich auf dauer nicht verlassen!
    Ich würde keine Aussage machen, wenn mir nicht zu meiner WBK auch noch ein Waffenschein erteilt werden würde.
  2. #2

    Zeugenschutz

    Zitat von leser_81 Beitrag anzeigen
    Warum stellt man einer solchen Person die als Zeuge ihr Leben riskiert nicht einen Waffenschein aus?
    Ich meine damit nicht nur keine Waffenbesitzkarte (die nur zum Besitz berechtigt), sondern auch einen Waffenschein, ......
    Sie haben vollkommen Recht. Wer konkrete Morddrohungen erhält, dem sollte neben dem Polizeischutz, eine Waffe zum Selbstschutz gegeben werden. Es reicht nicht aus, wenn die Polizei einmal am Tag den Zeugen besucht. Nur wenn ein 24h-Schutz gewährt werden kann, kann auch auf eine Waffe verzichtet werden.

    Ich sage das, obwohl ich grundsätzlich gegen den Waffenbesitz für Privatpersonen bin. Das ist wirklich eine gerechtfertigte Ausnahme.
  3. #3

    Dann würden Sie

    Zitat von leser_81 Beitrag anzeigen
    Ich würde keine Aussage machen, wenn mir nicht zu meiner WBK auch noch ein Waffenschein erteilt werden würde.
    ... in Beugehaft genommen. Einen Waffenschein bekommen noch nicht einmal ganz konkret und noch ernsthafter als in dem Fall der Hooligen Szene hier von Schwerverbrechern bedrohte Menschen. Ein Extremfall ist vor über 20 Jahren verfilmt worden:

    http://www.prisma-online.de/tv/film.html?mid=1993_angst
    Dem Ehemann der bedrohten Frau wurde auch ein Waffenschein versagt. Daraufhin hat er sich eine illegale Waffe besorgt und den Verbrecher am Entlassungstag vor dem Gefängnistor erschossen.

    Da die Ehefrau und die Schwiegermutter ihn dorthin gefahren hatten, sind sie auch noch wegen Beihilfe zum Totschlag verurteilt worden und alle drei vom deutschen Staat wehrlos dem Verbrecher ausgelieferten Menschen für mehrere Jahre in den Knast gegangen. Das war der Preis für`s Weiterleben.
  4. #4

    Milchmädchendenke!

    Zitat von leser_81 Beitrag anzeigen
    Warum stellt man einer solchen Person die als Zeuge ihr Leben riskiert nicht einen Waffenschein aus?
    Ich meine damit nicht nur keine Waffenbesitzkarte (die nur zum Besitz berechtigt), sondern auch einen Waffenschein, der zum Tragen einer Waffe berechtigt.

    Es gibt doch inzwischen eine Vielzahl von kleinen aber leistungsstarken Taschenpistolen, die man immer und überall mit sich rumführen kann. ...
    Herr Nivel hat als Polizist sicher auch eine Waffe getragen UND konnte sogar damit umgehen. Hat es ihm geholfen? In den USA besitzen viele Leute privat Waffen. Führt das zu mehr Sicherheit?
    Man kann sich nur wundern, was für ein falsches Sicherheitsempfinden von der eigenen Waffe unter dem Kopfkissen ausgeht.
  5. #5

    ..

    Zitat von Kleiner_Nachdenker Beitrag anzeigen
    Herr Nivel hat als Polizist sicher auch eine Waffe getragen UND konnte sogar damit umgehen. Hat es ihm geholfen? In den USA besitzen viele Leute privat Waffen. Führt das zu mehr Sicherheit?
    Man kann sich nur wundern, was für ein falsches Sicherheitsempfinden von der eigenen Waffe unter dem Kopfkissen ausgeht.
    Wenn der Täter anschließend nicht so oft erfolgeich das Opfer spielen dürfte, würde es vielleicht für Sicherheit sorgen.
    Logisch wäre es vielleicht, das Recht auf Unversehrtheit daran zu knüpfen, dass man auch dasjenige von Anderen respektiert.
  6. #6

    Welche Art

    Zitat von Kleiner_Nachdenker Beitrag anzeigen
    Herr Nivel hat als Polizist sicher auch eine Waffe getragen UND konnte sogar damit umgehen. Hat es ihm geholfen? In den USA besitzen viele Leute privat Waffen. Führt das zu mehr Sicherheit?
    Man kann sich nur wundern, was für ein falsches Sicherheitsempfinden von der eigenen Waffe unter dem Kopfkissen ausgeht.
    ... von Risiken bedrohte Menschen eingehen wollen, müssen Sie ihnen schon selbst überlassen.
    Ich persönlich wäre lieber frei, wehrhaft und gefährdet, als unfrei und sicher in einem Zeugenschutzprogramm.
    Ein Staat, der diese Grundentscheidung für den einzelnen Bürger gegen dessen Willen treffen will, missachtet das Menschenbild unseres Grundgesetzes.

    Auf diesem thread eines von mir betriebenen Forums ist das Thema von allen Seiten betrachtet und ausdiskutiert worden:

    Grundgesetz Aktivierer > Bürger bald völlig schutzlos? Weg in die Selbstjustiz?

    Auf Seite 9 des threads hat übrigens ein Teilnehmer Auszüge (der ganze Aufsatz ist 9 Seiten lang) aus dem wichtigen Aufsatz von Professor Erb, der in diesem Jahr erschienen ist, gepostet. Das hatte er selbst aus dem in einer Jura Bibliothek kopierten Text abgeschrieben, der Aufsatz ist ansonsten nicht im Netz veröffentlicht worden:
    _________________________

    Der entscheidende Gesichtspunkt, den der Verteidiger in seinem Plädoyer offenbar zutreffen angesprochen, das Gericht jedoch in seiner Urteilsbegründung völlig unterschlagen hat, ist aber die Erfahrung des Angreifers in körperlichen Auseinandersetzungen, über die dieser seinem Auftreten nach zu urteilen (so stellte es sich jedenfalls aus der Perspektive des Angeklagten dar, die man für die ex – ante – Beurteilung der Erforderlichkeit zugrunde legen muss). Wie eine gutachterliche Stellungnahme der Einsatztrainer der Polizeiakademie Hessen, die aufgrund deren besonderer Sachkunde in Fragen der Selbstverteidigung und in den Erfahrungswerten polizeilicher Praxis über den typischen Verlauf gewalttätiger Auseinandersetzungen vom Verfasser eingeholt wurde einhellig zum Ausdruck bringt (sich m. E. aber auch schon nach dem gesunden Menschenverstand förmlich aufdrängt), lässt dieser Umstand die Bedeutung von Größe, Gewicht und selbst Kraft von Kontrahenten für ihre Chancen, sich in der Auseinandersetzung erfolgreich zu behaupten, weitestgehend in den Hintergrund treten.

    (…)

    Wenn dabei so abwegige Spekulationen wie besagte Behauptung, ein übergewichtiges Gewaltopfer können gegen einen 5 cm kleineren, aber gut normalgewichtigen, hochaggressiven und mutmaßlich erfahrenen Schläger problemlos "sein überlegenes
    Körpergewicht" einsetzen, um diesen ohne Eingehung nennenswerter eigener Risiken "kraftvoll von sich zu stoßen und den Angriff auf diese Weise zu beenden," von einem Senat des BGH (und zuvor von einem Vertreter des GBA) als tragender Bestandteil angeblich, "rechtsfehlerfreier Tatsachenfeststellungen" akzeptiert werden, erscheint dies in höchstem Maße besorgniserregend. Für künftige Fälle bleibt die Hoffnung, dass der BGH Tendenzen bestimmter Untergerichte zur Aushöhlung des Notwehrrechts wieder in bewährter Form entgegentreten wird.
    _________________________


    "Volker Erb
    Zur Aushöhlung des Notwehrrechts durch lebensfremde tatrichterliche Unterstellungen
    - Zugleich eine Besprechung von LG München I, Urt. v. 9. 1.2009 - 1 Ks 121 Js 10 459/08 ( "Fall Sven G." ) - NStZ 2011, 186-193"
  7. #7

    Gewaltspirale

    Zitat von tetaro Beitrag anzeigen
    Wenn der Täter anschließend nicht so oft erfolgeich das Opfer spielen dürfte, würde es vielleicht für Sicherheit sorgen.
    Logisch wäre es vielleicht, das Recht auf Unversehrtheit daran zu knüpfen, dass man auch dasjenige von Anderen respektiert.
    Wenn Waffen vorhanden sind, führt dass doch dann dazu, dass die Einbrecher etc. davon auch ausgehen und von Anfang an noch rücksichtsloser und todbringender vorgehen würden. Mehr Waffen führen nicht zu mehr Sicherheit sondern zu mehr Toten, und dasss auf allen Seiten. Ein gutes Beispiel dazu sind die USA.
    Ich bin froh, dass Waffen in Deutschland relativ restriktiv behandelt werden.

    Zustimmen möchte ich der Wahrnehmung, dass die Täter und ihre Belange meist mehr berücksichtigt werden als die der Opfer. Das ist aber eine Frage der Rechtsprechung und nicht des Faustrechts.
  8. #8

    ..

    Zitat von poeller Beitrag anzeigen
    Wenn Waffen vorhanden sind, führt dass doch dann dazu, dass die Einbrecher etc. davon auch ausgehen und von Anfang an noch rücksichtsloser und todbringender vorgehen würden.
    Ich bin nicht sicher, ob das nicht einfach eine urbane Legende ist. Und selbst wenn nicht, warum sollte Kapitulation vor dem Verbrechen eine Option sein?
    Zweifellos sind einige Leute unabhängig von den Umständen völlig rücksichtslos.

    Das größte Problem scheint mir zu sein, wenn Leute eine Waffe tragen, sich aber nie damit auseinandergesetzt haben, wie und wann diese anzuwenden ist. Es ist daher wahrscheinlich, dass diese ihnen entwendet wird und gegen sie selbst gerichtet wird. Eine angemessene Ausbildung gehört also immer dazu.

    Zudem halte ich die deutliche juristische Bedrohung von Nothelfern bei eigenem Gewalteinsatz in diesem Zusammenhang für kontraproduktiv, wenn das die Entschlossenheit des Einsatzes in Mitleidenschaft zieht.
  9. #9

    Sind Sie etwa John Wayne?

    Zitat von GG146 Beitrag anzeigen
    Ich persönlich wäre lieber frei, wehrhaft und gefährdet, als unfrei und sicher in einem Zeugenschutzprogramm.
    Oh, Gott soviel Heldenepos wie in diesem Thread habe ich selten gehört. Fehlt nur noch "lieber stehend sterben als knieend leben". Ich weiß nicht, warum hier viele User irgendwelche Wildwestphantasien ausleben müssen, aber dass eine Knarre in den eigenen Händen einem mehr Schutz bietet als ein von (ziemlich wahrscheinlich besser bewaffneten)Profis organisierter Zeugenschutz, das kann man doch unmöglich ernst meinen, wenn man dem Cowboy-und-Indianer-Alter entwachsen ist.
    Hat eigentlich irgendeiner hier schon bemerkt, dass der Zeuge noch lebt, der Zeugenschutz also anscheinend der Gefahrenlage angemessen war?








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