Hilfe nach Jobverlust: Transfergesellschaft für 1400 Mitarbeiter von IhrPlatz

DPAMehr als 1400 Mitarbeiter der insolventen Schlecker-Tochter IhrPlatz können nach dem Verlust ihres Jobs in eine Transfergesellschaft wechseln. Geringfügig Beschäftigte des Unternehmens landen aber direkt auf der Straße.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/unt...852636,00.html
  1. #1

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Anders als bei IhrPlatz war eine Transfergesellschaft für Schlecker am Widerstand aus der Politik gescheitert. Das hatte nach Angaben von Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz mögliche Käufer abgeschreckt, die eine Klagewelle fürchteten.

    Transfergesellschaft für Mitarbeiter von IhrPlatz - SPIEGEL ONLINE
    Bereits bei der ersten Kündigungswelle im März, hat IhrPlatz für die Betroffenen eine Transfergesellschaft geschaffen:
    http://www.schneidergeiwitz.de/filea...eroeffnung.pdf
    Und das Ergebnis ist die Zerschlagung von IhrPlatz.

    Womit der Widerstand der FDP bei dem Millionenkredit für Schlecker nachträglich bestätigt wird.
    Denn nur wegen einer Transfergesellschaft für einige Mitarbeiter, wird ein schlechtes Unternehmenskonzept nicht überlebensfähig.
  2. #2

    Transfergesellschaft bringt Sicherheit und spart Geld

    Zitat von -mowgli- Beitrag anzeigen
    Bereits bei der ersten Kündigungswelle im März, hat IhrPlatz für die Betroffenen eine Transfergesellschaft geschaffen:
    http://www.schneidergeiwitz.de/filea...eroeffnung.pdf
    Und das Ergebnis ist die Zerschlagung von IhrPlatz.

    Womit der Widerstand der FDP bei dem Millionenkredit für Schlecker nachträglich bestätigt wird.
    Denn nur wegen einer Transfergesellschaft für einige Mitarbeiter, wird ein schlechtes Unternehmenskonzept nicht überlebensfähig.
    Bei einer Insolvenz müssen bei Kündigung für 3 Monate die Löhne in der Kündigungsfrist ausgezahlt werden. Bei einer Kündigungsschutzklage kann das Urteil auf Abfindung lauten.
    Wird jedoch eine Transfergesellschaft gegründet, so gibt es kein Risiko einer Kündigungsschutzklage. Die Monatsgehälter der Kündigungsfrist und das für Abfindung gesparte Geld kann, da der Wechsel per Aufhebungsvertrag erfolgt, z.T. eingespart werden. Wenn die Transfergesellschaft gut arbeitet, vermittelt diese die Beschäftigten vor Eintritt der Arbeitslosigkeit. Das würde auch für das Arbeitsamt (und ggf. den Steuerzahler) günstiger, wenn nach weniger als 12 Monaten eine Vermittlung in Arbeit erfolgt.
  3. #3

    Zitat von Manitou-01@gmx.de Beitrag anzeigen
    Transfergesellschaft bringt Sicherheit und spart Geld
    Bei einer Insolvenz müssen bei Kündigung für 3 Monate die Löhne in der Kündigungsfrist ausgezahlt werden. Bei einer Kündigungsschutzklage kann das Urteil auf Abfindung lauten.
    Wird jedoch eine Transfergesellschaft gegründet, so gibt es kein Risiko einer Kündigungsschutzklage.
    Die Sicherheit bringt sie hauptsächlich den Gläubigern und dem Insolvenzverwalter, dass diesen mehr Geld bleibt.
    Dass sie die restlichen Arbeitsplätze rettet, wie vielfach bei Schlecker behauptet wurde, diese Sicherheit besteht nicht und zeigt sich leider auch bei IhrPlatz.

    Zu Ihren Ausführungen noch die Ergänzung, dass kein Mitarbeiter gezwungen werden kann, den notwendigen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben und dadurch auf seine Ansprüche nicht verzichten muss.
  4. #4

    Umschulungsmaßnahmen

    Wenn die Transfergesellschaften Mitarbeiter übernehmen, wäre das natürlich gut. Aber erst mal abwarten: Nur 81 von 23.000 ehemaligen Schlecker-Mitarbeiterinennen schulen zur Erzieherin um, schreibt heute die Bild-Zeitung. Da ist der Plan von Von-der-Leyen wohl gescheitert.