Zitat von
inci
sie irren, was die shisha-bars betrifft. auch wenn deren geschäftszweck auf dem rauchen von shishas beruht, ist es in ihnen bayern seit dem 1.8. nicht mehr gestattet, daß die gäste die shishas in der bar auch entzünden. ob dort noch essen angeboten wird, oder nicht, es ist shisha-bars seit dem 1.8. verboten aus gründen des nichtraucherschutzes in ihren räumen rauchen zu lassen, damit die nichtraucher in der shisha-bar auch umfassend geschützt werden können.
vielleicht macht das die absurdität des "echten" nichtraucherschutzes aus. wie man sieht, sind auch sie darauf hereingefallen.