Links in Online-Artikeln sind auch dann erlaubt, wenn sie auf rechtswidrige Angebote verweisen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht nun in letzter Instanz. Mit dem Urteil endet ein jahrelanger Streit zwischen dem Heise-Verlag und Medienunternehmen.
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzp...812526,00.html
Nur weil er ziemlich groß ist der Webspace, heißt das noch lange nicht das er unendlich wäre...
An dieser Stelle mein Dank an heise. Vor allem auch, dafür dass sie nicht nur geklagt haben, sondern Meinungsfreiheit in den heise-Foren gelebt wird.
Ganz im Gegensatz zu einigen anderen Foren.
Nur weil auch dieses blinde Huhn ab und an mal ein Korn findet, kann ich dieser Behauptung nicht zustimmen.
Auf Anhieb fallen mir als Beispiele für abstruse und lebensfremde Urteile aus Karlsruhe spontan zwei Urteile ein:
1. Das Schandurteil vom Januar 2003 zum Paragraphen 1626a BGB (alleiniges Sorgerecht für die Mutter eines unehelichen Kindes) und
2. Ein Urteil aus den 80er Jahren in dem es für zulässig erklärt wurde, dass die Zivildienstzeit um 25% höher liegt als die Dauer des Wehrdienstes.
Diesem Gericht ist immer wieder anzumerken, dass seine Mitglieder nicht aufgrund von Fähigkeiten sondern aufgrund des Parteibuches bestimmt werden.