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"Heise-Urteil": Verfassungsgericht weist Beschwerde der Musikindustrie ab

Links in Online-Artikeln sind auch dann erlaubt, wenn sie auf rechtswidrige Angebote verweisen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht nun in letzter Instanz. Mit dem Urteil endet ein jahrelanger Streit zwischen dem Heise-Verlag und Medienunternehmen.

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzp...812526,00.html
  1. #20

    Zitat von oki1811 Beitrag anzeigen
    Es sollte aber allen klar sein, es geht bei diesem Urteil nur um die Presse, nicht um Privatpersonen und ihre Internetseiten. Dort wird das Urteil anders ausfallen!
    Es darf aber keinesfalls anders ausfallen.
    Wieso sollte man für Links und Inhalte auf externen Seiten haften?
    Das wäre hochgradig absurd.

    Aber absurde Gesetze sind im Internetrecht immer mehr die Regel.
    Wie etwa Störerhaftung oder Impressumspflicht für Blogs.
  2. #21

    Bravo!!!

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Links in Online-Artikeln sind auch dann erlaubt, wenn sie auf rechtswidrige Angebote verweisen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht nun in letzter Instanz. Mit dem Urteil endet ein jahrelanger Streit zwischen dem Heise-Verlag und Medienunternehmen.

    "Heise-Urteil": Verfassungsgericht weist Beschwerde der Musikindustrie ab - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Netzwelt
    Jeder seriöse Artikel mit halbwegs wissenschaftlichem Anspruch verweist auf entsprechende (Literatur-)Quellen, und genau das hat der Heise-Verlag berücksichtigt, zumal deren Zeitschriften wie c't oder Tech. Review diesen Anspruch mehr als nur suggerieren.
  3. #22

    Danke heise

    Zitat von Pat-Riot Beitrag anzeigen
    Jetzt kommt wahrscheinlich noch das komplette Urteil des BVerfG hintendran. Als "Disclaimer".

    Ein Glück, dass Webspace unendlich ist.
    Nur weil er ziemlich groß ist der Webspace, heißt das noch lange nicht das er unendlich wäre...

    An dieser Stelle mein Dank an heise. Vor allem auch, dafür dass sie nicht nur geklagt haben, sondern Meinungsfreiheit in den heise-Foren gelebt wird.
    Ganz im Gegensatz zu einigen anderen Foren.
  4. #23

    .

    Zitat von twister13 Beitrag anzeigen
    schon mal jemandem aufgefallen wie lebensnah und moderat die Urteile aus Karlsruhe immer sind.
    Nur weil auch dieses blinde Huhn ab und an mal ein Korn findet, kann ich dieser Behauptung nicht zustimmen.

    Auf Anhieb fallen mir als Beispiele für abstruse und lebensfremde Urteile aus Karlsruhe spontan zwei Urteile ein:

    1. Das Schandurteil vom Januar 2003 zum Paragraphen 1626a BGB (alleiniges Sorgerecht für die Mutter eines unehelichen Kindes) und
    2. Ein Urteil aus den 80er Jahren in dem es für zulässig erklärt wurde, dass die Zivildienstzeit um 25% höher liegt als die Dauer des Wehrdienstes.
    Diesem Gericht ist immer wieder anzumerken, dass seine Mitglieder nicht aufgrund von Fähigkeiten sondern aufgrund des Parteibuches bestimmt werden.


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