Ich beantowrte die Titel-Frage mit einem klaren JA!
Das Grundgesetz stellt die Institution der Ehe unter seinen besonderen Schutz. Und das bereits in Art. 6, also noch weit vor Art. 11, wo die m.E. stark überschätzte Freizügigkeit Erwähnung findet.
Der Bundespräsident hat die Aufgabe, die Werte, für die unser Grundgesetz (die Mutter aller Gesetze) steht, vor dem eigenen Volk, aber auch im Ausland und vor unseren Kindern glaubwürdig zu repräsentieren.
Ich denke, alles bis hierher gesagte, ist unstrittig. Dann ist aber auch die Frage erlaubt:
Wie will ein Paar, das seit mehr als zehn Jahren ein Bratkartoffelverhältnis pflegt, für das Grundgesetz stehen?
Wenn es nicht mehr darauf ankommt, ob der
Präsident seine persönlichen Lebensverhältnisse in Ordnung hält, ja dann könnten wir ja genauso gut Rainer Langhans & Uschi Obermaier, die
Kommune 1 ins Bellevue schicken!
Mir fehlen die Worte.