Hausverbot im Hotel: NPD-Chef Voigt klagt vor BGH gegen persönliche Diskriminierung

Eigentlich wollte Udo Voigt ein paar Tage in einem Wellnesshotel verbringen, doch das Management erteilte ihm Hausverbot - wegen seiner "politischen Überzeugung". Der NPD-Chef klagte, bislang ohne Erfolg. Jetzt bringt Voigt die Sache nach SPIEGEL-Informationen vor den Bundesgerichtshof.

http://www.spiegel.de/politik/deutsc...792026,00.html
  1. #430

    klar

    Zitat von Schlumperli Beitrag anzeigen
    Eine rechtsstaatliche Demokratie beinhaltet den Schutz von Minderheiten.

    Auch eine politisch .....-
    nur gibt es kein bürgerliches Recht auf ein Hotelzimmer, und deshalb hat Herr Voigt eben Pech.
  2. #431

    ich glaube

    Zitat von enrico3000 Beitrag anzeigen
    Das sagen sie. Andere sehen das bestimmt anders.
    Sie müssen nicht ihre Meinung als allein gültige in den raum stellen.
    da ist eher die Meinung der Gerichte maßgeblich als die Meinung von sonst wem.
  3. #432

    nein überhaupt nicht

    Zitat von Grosskotz Beitrag anzeigen
    Die Frage ist, ob es für ein Hotel einen Kontrahierungszwang gibt. M.E. (ich bin kein Jurist) unterliegt jeder Gewerbebetrieb immer diesem Zwang.
    Jeder Supermarkt kann Ihnen ohne Begründung Hausverbot erteilen.
  4. #433

    das wird es nicht

    Zitat von unente Beitrag anzeigen
    Das mag ein Provinzrichter so sehen und fällt unter typisch bundesdeutsche Rosinenpickerei. Im Arbeitsrecht ist man jedoch schon weiter und das fällt im Grunde auch unter "Privatrecht".

    Muss wirklich erst ein "EU"-Gericht urteilen, dass das AGG überall im Privatvertragsrecht gleichermaßen gilt?
    weil es schlicht falsch ist. Das AGG gilt nur da, wo es gilt. Ein Gesetz kann nicht dort angewendet werden, wo es nicht gilt.
  5. #434

    _

    Zitat von Brand-Redner Beitrag anzeigen
    Schließlich gehört es zu den geheiligten Grundsätzen unserer Gesellschafts-und Wirtsachaftsordnung, dass private Unternehmer mit ihrem Eigentum (hier: Hotel) machen dürfen, was sie wollen.
    Sofern es nicht auf einer Liste der 1000-Ausnahmen steht
  6. #435

    _

    Zitat von Rumo81 Beitrag anzeigen
    Und wie verhält es sich dann mit den Türstehern eines Clubs? Die können doch auch jeden abweisen, obwohl der Club seine Dienstleistung theoretisch jedem anbietet/anbieten muss.
    Sie dürfen abweisen, allerdings nicht aufgrund einer Liste von definierten Gründen.

    Wenn Sie jemand aufgrund eines der besagten Gründe abweisen wollen, dann dürfen Sie das nicht so sagen und müssen einen anderen Grund vorschieben (oder gar keinen angeben).

    Sind Sie aber so treudoof ehrlich zuzugeben das es aufgrund eines der besagten Gründe war, dann sind Sie der Gelackmeierte.
  7. #436

    _

    Zitat von randhesse Beitrag anzeigen
    Ich habe _jedes_ Recht, Ihnen ein lebenslanges Hausverbot für meine vier Wände auszusprechen, völlig ohne Begründung, und obwohl ich Sie nicht einmal kenne.
    Richtig.
    Zitat von randhesse Beitrag anzeigen
    Weil es eben _mein_ Haus ist, und mein Recht daran.
    Wen ich darin sehen will, oder auch nicht, hat außer mir keiner zu entscheiden.
    Richtig.
    Zitat von randhesse Beitrag anzeigen
    Und dasselbe gilt auch für Hotelbetreiber.
    Falsch.
    Zitat von randhesse Beitrag anzeigen
    _Weil_ wir einen Rechtstaat haben.
    Und eben daher ist Ihre obige Aussage falsch.
    Zitat von randhesse Beitrag anzeigen
    Wahrscheinlich ist als nächstes ein Golfclub dran, der ihm die Mitgliedschaft verweigert, weil die ihn "zu prollig" finden.
    Selbstverständlich treffen die AGG auch grade auf Clubs und Vereine zu
  8. #437

    Haarspalterei... (kann ich auch)

    Zitat von enrico3000 Beitrag anzeigen
    Irgendwie verdrehen sie da etwas oder versuchen es falsch darzustellen.
    Linksautonome tauchen am Rande genehmigter Demonstrationen auf aber unangemeldet und verbotenerweise. Bis dahin friedliche Demos ufern dann durch diese Autonnomen meisten in Gewaltorgien aus.
    Ist eine Demonstration genehmigt, so kann/darf JEDER der gerade vor Ort ist daran teilnehmen bzw. sich Zugang zur Demonstration verschaffen. Was er dann dort macht, ist ganz allein seine Sache. Rottet er sich im Verlauf der Demonstration mit anderen zusammen, verstößt ggf. gegen das Vermummungsverbot und versucht die Demonstration zu sprengen, für seine eigenen Zwecke zu missbrauchen oder aus ihr heraus illegale Aktionen zu starten, so ist es Sache der anderen Demonstrationsteilnehmer, sich von diesem Tun zu distanzieren. Alles weitere ist dann ggf. eine Angelegenheit der Ordnungshüter, die diese in der Regel gut, gewissenhaft und besonnen ausüben.

    Wa wollen Sie mir also mit ihren Zeilen sagen?
  9. #438

    Deutsche Sprache, schwere Sprache

    Zitat von Meskiagkasher Beitrag anzeigen
    Jedes mal wenn einer in den Knast wandert, also abgesondert wird, wird er diskriminiert. Wohl im Lateinunterricht gepennt?
    Wo haben Sie denn Deutsch gelernt. Da haetten Sie im Unterricht aufpassen muessen. Mit Worten herumschmeissen deren Bedeutung man nicht kennt. Jemand der in den Knast wandert ist verurteilt worden und muss vielleicht in manchen Faellen bei seinem Gefaengnisaufenthalt in 'Isolations'haft, aber wohl kaum in Diskriminierungshaft. Von wegen mit Lateinunterricht protzen: Si tacuisses, philosophus mansisses
  10. #439

    NEin!

    Zitat von josifi Beitrag anzeigen
    Und für deren Nachfolger, die sich nie von der NSDAP distanziert haben, machen Sie sich stark? Na Mahlzeit. Dann bin ich lieber intolerant und kann noch in den Spiegel schauen.
    Können oder wollen Sie es nicht verstehen? Ich zitiere Post #247:
    "diese Leute machen sich für die Demokratie mit all ihren schönen und unschönen Facetten stark. Alles andere ist schlicht bigott und zeugt von einem gelinde gesagt bedenklichen Demokratieverständnis - Sie hingegen plädieren für das Gegenteil. Und das, werter Mitforist, hatten wir schon."

    Ihre Antwort darauf bestätigt den Foristen eindrucksvoll