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Hartz IV: Falsche Fragen, falsche Antworten

Die Politik streitet*viel über Hartz IV - zuletzt über*das Bildungspaket für Kinder aus armen Familien. Das Milliardensystem*hat längst versagt.*Es ist zum Synonym einer Gesellschaftsordnung geworden, die Millionen Menschen signalisiert: Wir brauchen euch nicht!

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,757054,00.html
  1. #710

    NOCH-Nicht-Leistungsbezieher

    Zitat von Der-Linke Beitrag anzeigen
    Die Mehrheit der Nicht-Leistungsbezieher gesteht den Armen diese Teilhabe auch gar nicht zu, viele wollen den "Transferbeziehern" nur das zum Leben unerlässliche zugestehen, keine Teilnahme am "normalen" Leben, Kultur ist in deren Augen Luxus und nicht für "Schmarotzer" vorgesehen.
    irgendwie erinnert mich das an einen alten Historienschinken, wo man die Leprakranken in einer Höhle zusammengepfercht hatte und ihnen Essen zuwarf.
    Ist diese Hetze, Verweigerung der Grundrechte schlicht Unmenschlichkeit oder die Angst oder das Wissen das es ihnen bald auch so geht?

    Übrigens, das sind alles keine Nicht-Leistungsbezieher sondern NOCH-Nicht-Leistungsbezieher.
  2. #711

    ...

    Zitat von stormking Beitrag anzeigen
    Soso, dann können Sie mir doch sicher den entsprechenden Artikel nennen.
    Hab ich Ihnen mit dem Zitat aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts geliefert. Schon vergessen?
  3. #712

    re

    Zitat von johan83 Beitrag anzeigen
    was ich sagen will ist : leistung muss sich in dem maße lohnen, dass der wille, diese leistung zu erbringen größer ist als die angeborene faulheit des menschen.
    und das wird schwierig.


    mal ganz davon abgesehen, das hier nur 31 von rund 200 staaten untersucht worden sind und deutschland sich immerhin mittelfeld befindet :
    den diskutierten punkt, nämlich die (finanzielle) behandlung der ärmsten in deutschland wurde ausser acht gelassen. denn armutvermeidung oder zugang zu bildung haben mit "direktem" verhalten des staates gegenüber ärmsten nichts zu tun, das ist ein generelles problem.
    gegenteiliges ist doch genau derzeit meinung:
    oecd hat in einer studie klargemacht, das herkunkft eindeutig die bildung beeinträchtigt
  4. #713

    u=r*i

    Zitat von johan83 Beitrag anzeigen
    was ich sagen will ist : leistung muss sich in dem maße lohnen, dass der wille, diese leistung zu erbringen größer ist als die angeborene faulheit des menschen.
    und das wird schwierig.
    Dafür gibt es doch die Werbung und den Markt. Reichtum und Ansehen. ;-)
    OK - Spaß beiseite. BGE hin, BGE her, schönen Feiertag ihnen und allen noch.
  5. #714

    ...

    Zitat von Anthrophilus Beitrag anzeigen
    ... Ihre Schlußfolgerung hier liegt neben der Sache:



    Offensichtlich war es der € 10,00-verweigernde Sachbearbeiter, der nicht alle Tassen im Schrank hatte, nicht der Arbeitslose, der sich wehrte!
    Schon lustig, nicht wahr? Da klagt ein Mitbürger, weil ihm ein Schaden zugefügt wurde. Ganz normaler Vorgang. Nur nicht, wenn man arbeitslos ist. Dann hat man gefälligst den Schaden hinzunehmen und das Fehlverhalten des anderen zu dulden. Sachbearbeiter sollten für derartige Fehler persönlich haftbar sein, wie der ALG2 Empfänger auch persönlich für jede noch so kleine Verfehlung haftbar gemacht wird. Sollte eine Anweisung des Vorgesetzen für den absichtlich zugefügten Schaden verantwortlich sein, ist dieser haftbar zu machen. Das gilt auch für alle anderen Lebensbereiche. Das alte Sprichwort "Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen." ist längst wieder Alltag geworden. Es wird Zeit, dass sich einiges ändert in diesem Land.
  6. #715

    t

    Zitat von Prekarianer Beitrag anzeigen
    gegenteiliges ist doch genau derzeit meinung:
    oecd hat in einer studie klargemacht, das herkunkft eindeutig die bildung beeinträchtigt
    das mag durchaus sein, hat aber nichts mit meiner aussage zu tun.
  7. #716

    .

    Zitat von schattenspieler Beitrag anzeigen
    Hab ich Ihnen mit dem Zitat aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts geliefert. Schon vergessen?
    Aus dem Urteil geht mit keinem Wort hervor, daß gemeinnützige Arbeit als Gegenleistung für Hartz-IV verfassungswidrig wäre.
  8. #717

    Korrektur der Korrektur

    Liebe Spiegel-Online-Redaktion,
    als Autor dieses Textes freue ich mich natürlich, dass Sie ihn veröffentlichen. Ungewöhnlich finde ich, dass Sie am Ende »Ungenauigkeiten« im Schlussabsatz monieren ohne die Quellen zu prüfen oder gar - was ja auch möglich und höflich gewesen wäre - mich zu kontaktieren. Nur die Grünen-Fraktion zu konsultieren, die an so einer Geschichte in einem Wahljahr kein Interesse haben kann, ist da vielleicht ein bisschen wenig.

    Bei Ihnen heißt es, laut Grünen-Fraktion sollten die »Stellen auch an Hartz-IV-Empfänger vermittelt werden, waren aber nicht vorrangig für sie gedacht«. Darf ich auf die Quelle meiner Darstellung verweisen? In dem Beitrag »Grünen-Politikerin fordert Hartz-IV-Empfänger als Hundekot-Kontrolleure« (http://www.bild.de/politik/2010/poli...6726.bild.html) heißt es explizit: „Was auf Gehwegen und an Straßen herumliegt, ist eklig! Der öffentliche Raum darf nicht länger als Kloake benutzt werden“, so Hämmerling.
    Sie fordert, dass zunächst in Berlin 20 Hartz-IV-Empfänger pro Bezirk eingestellt werden, um zu prüfen, ob Hundebesitzer die Haufen vorschriftsmäßig entfernen.«

    In Frau Hämmerlings »Richtigstellung« gegenüber dem Tagesspiegel heißt es dazu einige Tage später: »Die Grünen-Politikerin stellt sich vor, dass Arbeitslose für diese Aufgabe gewonnen, ausgebildet und auf die Straße geschickt werden könnten.« (http://www.tagesspiegel.de/berlin/ha...g/1784124.html)

    Mal Hartz IV-Empfänger, mal Arbeitslose - von anderen Personen ist nachprüfbar nicht die Rede gewesen beim seltsamen Vorschlag der grünen Dame. Darf ich Ihnen also ein freundlich-kollegiales »Hä????« zurufen? Recht haben Sie natürlich mit Ihrem Verweis darauf, dass der Vorschlag aus dem April 2010 stammt. Wir haben bei ENORM, aus dem Sie den Artikel entnommen haben, eine sehr lange Vorlaufzeit. Der Text stammt daher aus dem Januar.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Fred Grimm
  9. #718

    ^.^

    Zitat von Zyklotron Beitrag anzeigen
    Schön, Ihr Utopia. Hoffentlich wissen Sie auch, dass die Reisefreiheit für HartzIV-Empfänger eingeschränkt ist.
    Na und? »Eingeschränkt« ist die Reisefreiheit für jedermann, der nicht in Selbständigkeit arbeitet. Meine Frau etwa arbeitet in der Uniklinik hier um 's Eck, und mit Ausnahme ihrer Urlaubstage ist ihre Reisefreiheit ebenfalls »eingeschränkt«, absolut identisch. So what?
  10. #719

    Noch mehr Nebelwerfer

    Zitat von stormking Beitrag anzeigen
    Aus dem Urteil geht mit keinem Wort hervor, daß gemeinnützige Arbeit als Gegenleistung für Hartz-IV verfassungswidrig wäre.
    Dann können Sie nicht lesen.
    Das Urteil erging zur Verfassungswidrigkeit aller Regelsätze für Singles, Paare, Kinder und Jugendliche ab 1.1.2005, aber die Leitsätze - einen davon hatte ich zitiert, sind eindeutig und klar.


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