Hartz-IV-Empfänger: Arbeitsagenturen strafen so häufig wie nie

APDie Arbeitsagenturen haben im vergangenen Jahr so viele Strafen gegen Hartz-IV-Empfänger verhängt, wie nie zuvor. Einem Medienbericht zufolge ist die Zahl der Sanktionen auf mehr als 900.000 angestiegen. Besonders viele Strafen verhängten Jobcenter in Berlin.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soz...826725,00.html
  1. #570

    Genau DAS !!

    Zitat von Xircusmaximus Beitrag anzeigen
    .
    wer nix mehr zu verkaufen hat, und sei es die eigene Arbeitskraft, der hat in diesem sogenanntem Rechtsstaat, auch keine Rechte mehr.





    [b]Widerstand ist erste Bürgerpflicht, wenn Recht zu Unrecht und Unrecht zu Recht wird.[b]

    GG.-Art 20 Satz 4
    ....ist meine mittlerweile erfolgreiche Passion geworden. Wenn die hiesige ARGE/ JC bei einem meiner " Klienten " nur meinen Namen hört,
    werden die SB um einiges zurückhaltender.

    Das empfinde ich als einen persönlichen Sieg, wenn auch im kleinen Rahmen. Und die Bürgerbewegung " Bürger-Aktiv " in der ich ebenfalls aktiv bin .
  2. #571

    Übrigens, mit einem BGE bräuchte der Sohn (ALGII-Empfänger) von Sarrazyn übrigens später einmal nicht von seinem Erbe (Pflichtteil) zu leben. Er hätte seine Grundversorgung und könnte – auch wenn die Einnahmen über eine längere Zeit am Anfang nicht so hoch wären - als gelernter Bürokaufmann einen Buchhaltungsservice eröffnen.
    Arbeitslose Akademiker (Volkswirtschaftler, Juristen, …) wiederum könnten sich zusammentun und kostengünstig diverse ökonomische Studien im Auftrag der Piraten erarbeiten. Denn was bei (Personal)chefs bzw. zukünftigen leitenden AWG-Mitarbeitern dabei herauskommt, ist doch wohl klar (d.h. beim Wort „kapitalbasiertes Rentensystem“ müßte Maschmeyer eigentlich zusammenzucken …).
  3. #572

    Zitat von miss_moffett Beitrag anzeigen
    Anspruch auf Urlaub von was?
    Mein Mitleid hält sich in sehr engen Grenzen.
    Wir hatten gerade Ostern. Waren Sie da vielleicht von Freitag bis Montag weg? Oder hätten Sie wegfahren können, sind aber freiwillig zuhause geblieben?
    Haben Sie vor, vielleicht von Freitag, dem 27. April bis zum Dienstag, dem 1. Mai ein verlängertes Wochenende einzulegen, oder über Himmelfahrt einen Ausflug zu machen?

    Als Berufstätige(r) sehen Sie zu, dass Sie jeweils einen Tag Urlaub bekommen - die berühmten Brückentage. Gibt es keine dringenden betrieblichen Gründe dagegen (z.B. zu viele andere Kollegen wollen auch), dann gibt's den Urlaub.

    Aber der Hartz-IV-Empfänger darf nicht weg - denn es könnte ja sein, dass am Ostersamstag ein Brief vom Amt im Kasten ist mit einer Einladung zum Termin am Dienstag um 8 Uhr. Oder am Samstag 28. April eine Einladung zu einem Termin am Dienstag, den 30. April ... und so weiter.
    Tja, und so beantragt man dann als H-IVer Urlaub, wenn man mal samstags nicht zuhause sein möchte, ohne eine Sanktion zu riskieren.

    Verstehen Sie den Unterschied? Und verstehen Sie, dass H-IVer das als Schikane sehen?
  4. #573

    Lach mich schlapp !! :))

    Zitat von Stäffelesrutscher Beitrag anzeigen
    Berufstätige schwänzen nicht die Arbeit, sondern nehmen einen Urlaubstag. Meist haben sie davon 25 bis 35 pro Jahr zur Verfügung.
    ...die Statistik zeigt Eindeutig, das bei einer Wirtschaftskrise allen der Ar*** auf Grundeis geht, und NICHT Krank FEIERT !
    Jedoch, je besser die Lage wird, oder je sicherer der Job bei städt. Angestelltenn und Beamten wird, umso öfter hatta Rücken oder
    Hüsterchen. Wer etwas anderes behauptet..........- lügt !

    Ach denn wenn der Laden brummt, braucht mich Cheffe.
    war 12 Jahre im Betriebsrat und kenne ALLE Facetten dieser
    Kindergartenspielchen.
  5. #574

    Zitat von doniccc Beitrag anzeigen
    Wenn es an keine Bdingungen gebunden ist, werde ich es sofort für mich beantragen! Die Kohle kann ich gut nebenher verprassen!

    Woher haben Sie denn Ihre juristischen Aussagen?
    Aus dem Grundgesetz. "Die Würde des Menschen ist unantasbar", bedingungslos.
  6. #575

    Zitat von sagmalwasdazu Beitrag anzeigen
    ...die Statistik zeigt Eindeutig, das bei einer Wirtschaftskrise allen der Ar*** auf Grundeis geht, und NICHT Krank FEIERT !
    Jedoch, je besser die Lage wird, oder je sicherer der Job bei städt. Angestelltenn und Beamten wird, umso öfter hatta Rücken oder
    Hüsterchen. Wer etwas anderes behauptet..........- lügt !

    Ach denn wenn der Laden brummt, braucht mich Cheffe.
    war 12 Jahre im Betriebsrat und kenne ALLE Facetten dieser
    Kindergartenspielchen.
    Irgendwie scheinen wir uns misszuverstehen. Es geht nicht ums Krankfeiern, sondern um den Umgang mit lange feststehenden oder auch spontan eintretenden Terminen. Berufstätige reichen in der Regel einen Urlaubsantrag für das bevorstehende Kalenderjahr ein. Der wird irgendwie durch die Mühlen der Bürokratie gedreht (Chef koordiniert, oder Chef und BR klären Streitfälle), dann wird der Plan ausgehängt, und der Beschäftigte hat seinen verbrieften Anspruch.
    Wenn da jemand 5 Tage Urlaub haben will, weil seine Eltern Goldene Hochzeit haben, dann trägt er das genauso in die Terminliste ein wie zwei Tage Urlaub fürs Champions-League-Endspiel oder drei Wochen Malle. Gerne lässt man auch ein paar Tage Urlaub übrig - das sind dann die, die man für Handwerkertermine oder Behördenbesuche verbraten kann. Wenn alle Stricke reißen, hat man die Chance, mit dem Chef über einen oder einen halben Tag unbezahlten Urlaub zu reden. Manche haben auch dank Gewerkschaft einen Tarifvertrag mit bezahltem Sonderurlaub bei Umzug, Heirat, Silberhochzeit, Geburt eines Kindes, Todesfällen usw.

    Angesichts dessen ist nicht einzusehen, warum für Kunden der ARGE tägliche Anwesenheitspflicht am eigenen Briefkasten und ansonsten Bettelei um Gnade des Sachbearbeiters gelten sollen.
  7. #576

    Vorher jedoch....

    Zitat von Xircusmaximus Beitrag anzeigen
    .
    wer nix mehr zu verkaufen hat, und sei es die eigene Arbeitskraft, der hat in diesem sogenanntem Rechtsstaat, auch keine Rechte mehr.

    Widerstand ist erste Bürgerpflicht, wenn Recht zu Unrecht und Unrecht zu Recht wird.

    GG.-Art 20 Satz 4
    ....wird man schlicht entkapitalisiert, das heißt, das alle bisherigen
    " Früchte des Lebens " abzuernten sind.
    Das gleiche geschieht im Rentenalter spätestens bei einer Grundsicherungsrente, bzw. der Aufstockung durch diese.
    Bei einem evtl. Pflegefall sowieso. Da kann selbst ein gutverdiener
    in der Mittelschicht (war ich auch ) seinen Nachkommen etwas hinterlassen.
    Es wird verfrühstückt und einverleibt von diesen Wirtschaftswundermachern. Die normalen Bürger werden zu Lebzeiten enteignet, wenn sie den Feudalherren nicht mehr dienlich sind.
    Diese sollten den Bogen nicht noch mehr spannen. Denn das es so ist erkennen immer...immer mehr.
  8. #577

    Natürlich

    Zitat von mannix70 Beitrag anzeigen
    Wie wäre es, wenn man einen Harzler wie einen "normalen" Arbeitnehmer behandeln würde (was er ja auch eigentlich ist, da er ja auf Kosten der Allgemeinheit lebt).
    Daß heißt, in jedem Job-Center eine Stempeluhr aufhängt.
    Jeden morgen müßte der Harzler z.B. um 07:00 Uhr erscheinen - genauso wie viele Arbeitnehmer auch - und sich "einstempeln.
    Um 16:00 Uhr (also abzüglich der Pausen) hätte er wieder zu erscheinen und sich "auszustempeln".
    Gibt es soviele Schulen, Kikas... die schon um 6 Uhr öffnen, dass die H4 Mutter um 7 Uhr da ist? Fahren dann schon Busse? Was machen eigentlich die Aufstocker?
  9. #578

    Zitat von Stäffelesrutscher Beitrag anzeigen
    Aber der Hartz-IV-Empfänger darf nicht weg - denn es könnte ja sein, dass am Ostersamstag ein Brief vom Amt im Kasten ist mit einer Einladung zum Termin am Dienstag um 8 Uhr. Oder am Samstag 28. April eine Einladung zu einem Termin am Dienstag, den 30. April ... und so weiter.
    Wo ist das Problem? Am Dienstag ist er ja - genau wieder Arbeitnehmer - wieder zurück aus seinem Oster-Kurzurlaub.
  10. #579

    Zitat von Stäffelesrutscher Beitrag anzeigen
    Angesichts dessen ist nicht einzusehen, warum für Kunden der ARGE tägliche Anwesenheitspflicht am eigenen Briefkasten und ansonsten Bettelei um Gnade des Sachbearbeiters gelten sollen.
    Werden Sie doch mal konkret. Wie oft im Monat haben Sie denn einen Brief vom Amt im Kasten, der Sie für den nächsten Morgen vorlädt? Nennen Sie mal Zahlen.