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Hamburg: Verfassungsgericht kippt Nichtraucher-Gesetz

DPAIn Hamburg darf in Restaurants unter bestimmten Umständen wieder geraucht werden. Das Bundesverfassungsgericht hat das ausnahmslose Rauchverbot in den Speisegaststätten der Stadt für verfassungswidrig erklärt.

http://www.spiegel.de/panorama/gesel...816672,00.html
  1. #1

    Die letzte Regelung war ja auch Murks!

    Die vorletzte fand ich viel besser - überall, wo ein separater Raucherraum eingerichtet werden kann, darf das passieren. In den übrigen Räumlichkeiten darf nicht geraucht werden. Das führte aber dazu, dass kleine Eckkneipen, wo es keine Möglichkeit für einen extra Raucherraum gab, zu Nichtraucherkneipern wurden. Das führte wohl zu massiven Umsatzrückgängen. Ich persönlich fand es aber toll (klar, bin ja Nichtraucher). Dann durfte in den kleinen Eckkneipen wieder geraucht werden, aber kein Essen verkauft werden (was aber in vielen trotzdem gemacht wird, kommt ja eh fast nie jemand zur Kontrolle vorbei).

    Jetzt wird es wohl auf ein generelles Rauchverbot hinauslaufen. Gut so!
  2. #2

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    In Hamburg darf in Restaurants unter bestimmten Umständen wieder geraucht werden. Das Bundesverfassungsgericht hat das ausnahmslose Rauchverbot in den Speisegaststätten der Stadt für verfassungswidrig erklärt.

    Hamburg: Verfassungsgericht kippt Nichtraucher-Gesetz - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Panorama
    Das halte selbst ich als Nichtmehrraucher für vernünftig. Rauchsalons in den Restaurants - das gab es doch vor 100 Jahren schon mal. Warum soll es das nicht wieder geben? Die Raucher ziehen sich nach dem Essen in ein gemütliches Zimmer zurück und keiner ist gestört.
  3. #3

    Bin mal gespannt...

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    In Hamburg darf in Restaurants unter bestimmten Umständen wieder geraucht werden. Das Bundesverfassungsgericht hat das ausnahmslose Rauchverbot in den Speisegaststätten der Stadt für verfassungswidrig erklärt.

    Hamburg: Verfassungsgericht kippt Nichtraucher-Gesetz - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Panorama
    ... was sich die Spezialisten nun wieder einfallen lassen. Vielleicht sollte man, BEVOR ein Gesetz erlassen wird, dieses auf Rechtssicherheit überprüfen?
  4. #4

    Gleichbehandlung

    Schon während des Studiums, als ständig Raucher aus der Vorlesung liefen, frug ich mich, ob ich Whiskey- oder Bierpausen einlegen sollte.
    Und im Restaurant hat doch sicher keiner was dagegen, wenn ich mir den mitgebrachten Vodka mit dem auf den Tisch stelle, oder?
    Warum sollen nur Raucher offen ihre Sucht ausleben?
  5. #5

    Gesetz zu kompliziert

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    In Hamburg darf in Restaurants unter bestimmten Umständen wieder geraucht werden. Das Bundesverfassungsgericht hat das ausnahmslose Rauchverbot in den Speisegaststätten der Stadt für verfassungswidrig erklärt.

    Hamburg: Verfassungsgericht kippt Nichtraucher-Gesetz - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Panorama
    Solange wir keine wirklich einfache, übersichtliche Regelung haben, wird es immer wieder Konflikte geben, die die Gerichte beschäftigen. Ausweg: ein Bundesgesetz zum Schutze der Arbeitnehmer mit ausnahmslosem Rauchverbot in _allen_ Gaststätten. In anderen Ländern (Italien, tlw. Argentinien) funktioniert das. Dann sollte das auch in Deutschland gehen. Oder kann Deutschland immer nur "kompliziert"?
  6. #6

    Passivrauchen

    Der Artikel ist so nicht richtig. Das Gericht hat nicht entschieden, dass Passivrauchen gar nicht schädlich sei, sondern, dass Passivrauchen in Kneipne auch nicht weniger schädlich sei als in Restaurants und daher entweder gar kein Rauchverbot oder ein Rauchverbot für alle einzuführen ist. Als Nichtraucher wünsche ich mir natürlich ein generelles Rauchverbot
  7. #7

    Von Bayern lernen...

    Im Bayern hat die Raucher-Lobby auch gegen das weniger strenge Gesetz opponiert mit dem Argument der Ungleichbehandlung. Nun werden alle gleich behandelt - Rauchverbot überall in der Gastronomie. Wird in Hamburg auch das Resultat sein und das ist gut so - eine Regelung mit Ausnahmen führt nur zu Ausweichverhalten - es wird mit allen Mitteln getrickst, um als Ausnahme zu gelten. Im vorliegenden Beispiel hätte etwa ein Restaurant eine Bereich abtrennen können, diesen als eigenen Betrieb (Kneipe) führen können und damit wäre die Möglichkeit für einen Raucherraum gegeben. Dass dieser dann auch für Restaurantbesucher von nebenan zugänglich ist, lässt sich eben nicht vermeiden. Weg mit solchen Regelungen!
  8. #8

    Etwas Freiheit in der bleiernen oeko-sozialistischen Utopienzeit?

    Nanu, wieder ein Zeichen fuer echte Freiheit, statt pausenloser oeko-sozialistischer Verbote?

    Ich bin dafuer, dass Nichtraucher Chancen haben nicht belaestigt zu werden, an unvermeidbaren Orten (Bahnhoefen, Aemtern ...), umgekehrt aber wiederum geschuetzt bleibt, was private selbst anbieten. Das geht naemlich niemanden etwas an. Da hat der Staat sich rauszuhalten, zumal es ja Optionen gibt.
  9. #9

    Falsche Formulierung

    Das Bundesverfassungsgericht hat das ausnahmslose Rauchverbot in den Speisegaststätten der Stadt für verfassungswidrig erklärt
    Falsch - die Ungleichbehandlung von Speisegaststätten und reinen Kneipenwirtschaften wurde als verfassungswidrig erklärt. Die Speisegaststätten dürfen sehr wohl verfassungskonform mit einem ausnahmslosen Rauchverbot beaufschlagt werden - wenn die Kneipen ebenso rauchfrei werden.








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