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Haftstrafe für Fußball-Profi Breno: Verbrannter Ruhm
DPAEs ist wohl das Ende einer verheißungsvollen Karriere: Das Landgericht München hat den Bayern-Profi Breno wegen schwerer Brandstiftung zu knapp vier Jahren Haft verurteilt. Der Prozess zeigte, wie ein Jungfußballer in der Fremde tragisch scheiterte.
http://www.spiegel.de/panorama/justi...842643,00.html
- #1 04.07.2012 18:49 von
- #2 04.07.2012 18:49 von
völlig überzogen...
...finde ich dieses urteil, besonders im sinne einer resozialisierung.
- #3 04.07.2012 19:14 von
Wie bei Koc ... offener Vollzug
Das könnte auch so gehen: Süleyman Koç
Martin Bader sollte nicht schlafen, und ihn sofort wieder zum Club holen! Denn in Nürnberg hat sowohl menschlich als auch sportlich alles gepasst für Breno. - #4 04.07.2012 19:18 von
Leider...
...ist es in unserem Land immer noch so, dass die Verhältnismäßigkeit zwischen Strafen bei Sachschäden und solchen mit Personenschäden oder sogar Tötungsvergehen absolut nicht stimmt. Mein Gott. Ein Haus! Und dafür knapp 4 Jahre seines Lebens eingesperrt sein? Bei uns kommt jeder Steuerhinterzieher länger hinter Gitter als ein Totschläger. Überspitzt dargestellt, aber mit einem wahren Kern. Unsere Rechtsprechung ist absolut materialistisch ausgelegt.
- #5 04.07.2012 19:22 von
genau richtig
Wer als 22-jähriger "Profi" mit sich und seiner Umwelt nicht zurecht kommt und sich von Alkohol und Tabletten nur zu gern verführen lässt hat hier nichts anderes als dieses Urteil verdient. Schauspieler, Profis usw. sollen mit den Samthandschuhen angefasst werden? Nein! Die Richterin hat es gut gesagt, denn Vermögen und Häuser machen keinen Unterschied was die Tat angeht die er begangen hat. Keiner fragt wie es Frau und Kindern dabei ergangen sein möge. Wer Fehler macht muss auch dazu stehen und die Konsequenzen tragen ohne wenn und aber.
- #6 04.07.2012 19:26 von
- #7 04.07.2012 19:29 von
Ich kann mich den vorigen Meinungen nur anschließen: in diesem konkreten Fall zu hart. In einem anderen Bundesland wäre die Strafe wohl milder ausgefallen. Ich denke eine hohe Geldstrafe und maximal 1 bis 2 Jahre Haft wären ausreichend gewesen.
- #8 04.07.2012 19:31 von
ein ganz schöner witz ...
... dieses urteil.
- #9 04.07.2012 19:40 von
Auch wenn ich die Intention des Posts verstehe, so sollte man die Begründung des Richters ernstnehmen. Er sagte, Breno konnte nicht wissen, ob Familie, Manager oder Angestellte in der Zeit zurück gekommen sind. Sie kennen diese Szene sicher aus Filmen. Da legt der Mann eine Bombe und drei Sekunden vor der Explosion geht die Geliebte plötzlich in das Gebäude.
Deswegen die Strafe, die eher milde ausfiel.
Strafen kann man nicht miteinander vergleichen. Ich bin allerdings völlig bei ihnen, wenn es um die Strafen für "echte" Totschläger angeht. Ebenso ist es mit Körperverletzung. In Deutschland ist es billiger, jemanden besoffen krankenhausreif zu prügeln, als ihn "Arschloch" zu nennen oder den Mittelfinger zu zeigen. Da stimmt was nicht in der Verhältnismäßigkeit.
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