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Haftbefehle: Schweiz will Steuerfahnder mit deutscher Hilfe fassen

APDie Schweizer Haftbefehle gegen deutsche Steuerfahnder bringen jetzt auch das Justizministerium in die Bredouille: Das Nachbarland hat ein Rechtshilfeersuchen gestellt - der Vorfall bereitet bereits Finanzminister Schäuble Ärger.

http://www.spiegel.de/politik/deutsc...825240,00.html
  1. #270

    Zitat von Holledauer Beitrag anzeigen
    ... aber nicht die verfolgten Juden!
    Die Schweizer verstehen nur eine Sprache, und zwar die, welche die USA in Zusammenhang mit dem schweizer Bankensystem sprechen.
    Warum ist eigentlich Deutschland zu feige, ebenso zu handeln?
    Na ja, das sind Prinzipien die schon in der Steinzeit wirksam waren. Recht hat der mit der grösseren Keule ...
  2. #271

    .,,

    Zitat von fifty2106 Beitrag anzeigen
    Da nun aber Irren Sie sich ganz gewaltig. Der Kauf gestohlener Dinge - dazu gehören auch die CD's - ist Hehlerei. Und Hehlerei ist sterafbar. Wenn dann noch Anstiftung zum Datendiebstahl und/oder Wirtschaftsspionage dazu kommt - mein Lieber, dann ist das hoch kriminell, auch wenn das von Staatsangestellten durchgeführt wurde!
    War diese "Hehlerei" nicht nötig um den Handel mit gestohlenem Geld (also auch wieder Hehlerei) den die Schweizer Banken betrieben aufzudecken?
  3. #272

    Zitat von Holledauer Beitrag anzeigen
    ... aber nicht die verfolgten Juden!
    Die Schweizer verstehen nur eine Sprache, und zwar die, welche die USA in Zusammenhang mit dem schweizer Bankensystem sprechen.
    Warum ist eigentlich Deutschland zu feige, ebenso zu handeln?
    Wer kann schon wissen was da sonst noch ist?
    CDU-Spendenaffäre
  4. #273

    Zitat von fifty2106 Beitrag anzeigen
    Da nun aber Irren Sie sich ganz gewaltig. Der Kauf gestohlener Dinge - dazu gehören auch die CD's - ist Hehlerei. Und Hehlerei ist sterafbar. Wenn dann noch Anstiftung zum Datendiebstahl und/oder Wirtschaftsspionage dazu kommt - mein Lieber, dann ist das hoch kriminell, auch wenn das von Staatsangestellten durchgeführt wurde!
    Die CD ist nicht geklaut,die wird der Informant schon vorher für 50 cent gekauft haben.
  5. #274

    ...

    Zitat von Gebetsmühle Beitrag anzeigen
    und? dafür gibts keine beweise, oder hat der v-mann bereits diesbezüglich ausgesagt? wurde er verhaftet und verurteilt? nein? worüber reden sie dann eigentlich?
    Es liegt in der Natur der Sache, dass im Zeitpunkt der Erlassung eines Haftbefehls noch kein Urteil vorliegt - deshalb auch die Rechtshilfegesuche. Sie dürfen davon ausgehen, dass die Bundesanwaltschaft über einen sehr harten Anfangsverdacht verfügt, ansonsten sie sich in diesem politisierten Urteil nicht ohne Not aus dem Fenster lehnen würde.

    Aber danke für die Bestätigung, dass eben die Absenz von Sachverstand ...
  6. #275

    Zitat von haumti Beitrag anzeigen
    Also ich bin nicht für einen totalen Überwachungsstaat.Es muß aber möglichkeiten geben die Kriminellen auch zu fassen.Falls auf den CD´s noch irrelevante Daten waren dürfen diese eben nicht beachtet und schon gar nicht verwendet werden ...
    Hintergrund: So setzten die Deutschen ihren Maulwurf ein - Schweiz: Standard - tagesanzeiger.ch

    "Auf Anregung der deutschen Steuerfahndung betätigte sich der CS-Angestellte als Maulwurf und kopierte massenweise geheime interne Unterlagen, die den Deutschen Hinweise auf die Strategie der Bank sowie über den Umfang von unversteuertem Geld lieferten. "

    Jetzt mal Butter bei de Fisch: Mag sein dass man es noch als vertretbar ansieht, wenn man eine solche Daten-CD erwirbt, aber das Anstiften zur Wirtschaftsspionage hat da eine ganz andere Qualität.
    Deutschland hätte dem Schlamassel auch entgehen können. Im (von der SPD) abgelehnten Steuerabkommen war ein Passus, in dem die Schweizer Justiz davon abgesehen hätte, dies strafrechtlich zu verfolgen. Insbesondere die SP-Länder waren gegen das Abkommen, und nun folgen eben die Konsequenzen.
    Mehr dazu unter:
    Die Schweiz schickt ihre Kavallerie - Schweiz: Standard - tagesanzeiger.ch
    (mit Schweizer Kavallerie als Bild :D )
  7. #276

    nicht so schlimm

    Früher hätte der Beamtenstaat als Trost gesagt: Sie liessen ihr Leben für ihr Vaterland, oder, wie Bert Brecht sagte: Nein, es ist nicht süss, fürs Vaterland in den Knast zu gehen.

    Zitat von pömpel Beitrag anzeigen
    lustig! konnte mir ein Grinsen nicht verkneifen!

    Für die drei Steuerfahnder natürlich nicht so lustig, schließlich sind sie auch nur ein Werkzeug der Politik und haben ihren Job getan. Aber wer Gesetze bricht muss mit den Konsequenzen rechnen.
  8. #277

    Zitat von fifty2106 Beitrag anzeigen
    Man könnte jetzt fragen: Welches Volk hat den Ausschlag dazu gegeben? Doch diese Frage können Sie ja besser selber beantworten;-)
    Da holt der parasitäre Schweizer doch noch schnell die Keule raus.

    Schweizer Bankgeheimnis

    Wer in der Ecke steht sollte nicht auf andere zeigen.
  9. #278

    aber ob

    Zitat von tlogor Beitrag anzeigen
    Im Text steht: "In dem Kammerbeschluss wurde ausdrücklich offen gelassen, ob der Erwerb der Daten möglicherweise rechtswidrig oder gar strafbar gewesen war."
    deutsche Beamte, im Ausland, noch dazu in einem nicht EU Land, das Recht besitzen, Amtshandlungen vorzunehmen? Aus unserer Sicht war es eine Amtshandlung > weil die drei in ihrer Funktion als Finanzbeamte, diesen Ankauf vorbereitet, denn ohne Vorbereitung wird so was kaum gehen, und dann mit Billigung ihrer Vorgesetzten, denn ohne diese Billigung / Zustimmung, wird wohl kein Beamter, so was durchziehen, - eben im Ausland, anstatt dort Amtshilfe zu beantragen, selbst in verbotener Weise tätig geworden sind.
  10. #279

    Steuerhinterziehung Straftat?

    Zitat von munkelt Beitrag anzeigen
    Und kess, nicht wahr?
    Natürlich haben die Schweizer großes Interesse, viele Gelder aus dem Ausland zu verwalten. Der hohe Lebensstandard kostet.

    Die Zinsen auf Schweizer Konten sind nicht hoch und werden eh schon pauschal besteuert, das ist eher nicht der Grund für die meisten Konten der Ausländer.
    Wesentliche Punkte sind völlig andere:

    1. Die Schweiz ist ein souveräner Staat mit eigener Gesetzgebung.
    2. Steuerhinterziehung ist in der Schweiz eine Ordnungswidrigkeit. (Da sollte sich die Bundesrepublik Deutschland ein Vorbild nehmen.)
    3. Die Steuerfahnder haben definitiv Straftaten begangen, nur wurden die durch die Bundesrepublik Deutschland, quasi als Freibrief für eine Freibeuter-Manier, abgesegnet.
    4. Das Rechtshilfeabkommen wird zu Rechtssicherheit führen.


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