APDie Schweizer Haftbefehle gegen deutsche Steuerfahnder bringen jetzt auch das Justizministerium in die Bredouille: Das Nachbarland hat ein Rechtshilfeersuchen gestellt - der Vorfall bereitet bereits Finanzminister Schäuble Ärger.
http://www.spiegel.de/politik/deutsc...825240,00.html
Wer kann schon wissen was da sonst noch ist?
CDU-Spendenaffäre
Es liegt in der Natur der Sache, dass im Zeitpunkt der Erlassung eines Haftbefehls noch kein Urteil vorliegt - deshalb auch die Rechtshilfegesuche. Sie dürfen davon ausgehen, dass die Bundesanwaltschaft über einen sehr harten Anfangsverdacht verfügt, ansonsten sie sich in diesem politisierten Urteil nicht ohne Not aus dem Fenster lehnen würde.
Aber danke für die Bestätigung, dass eben die Absenz von Sachverstand ...
Hintergrund: So setzten die Deutschen ihren Maulwurf ein - Schweiz: Standard - tagesanzeiger.ch
"Auf Anregung der deutschen Steuerfahndung betätigte sich der CS-Angestellte als Maulwurf und kopierte massenweise geheime interne Unterlagen, die den Deutschen Hinweise auf die Strategie der Bank sowie über den Umfang von unversteuertem Geld lieferten. "
Jetzt mal Butter bei de Fisch: Mag sein dass man es noch als vertretbar ansieht, wenn man eine solche Daten-CD erwirbt, aber das Anstiften zur Wirtschaftsspionage hat da eine ganz andere Qualität.
Deutschland hätte dem Schlamassel auch entgehen können. Im (von der SPD) abgelehnten Steuerabkommen war ein Passus, in dem die Schweizer Justiz davon abgesehen hätte, dies strafrechtlich zu verfolgen. Insbesondere die SP-Länder waren gegen das Abkommen, und nun folgen eben die Konsequenzen.
Mehr dazu unter:
Die Schweiz schickt ihre Kavallerie - Schweiz: Standard - tagesanzeiger.ch
(mit Schweizer Kavallerie als Bild :D )
Da holt der parasitäre Schweizer doch noch schnell die Keule raus.
Schweizer Bankgeheimnis
Wer in der Ecke steht sollte nicht auf andere zeigen.
deutsche Beamte, im Ausland, noch dazu in einem nicht EU Land, das Recht besitzen, Amtshandlungen vorzunehmen? Aus unserer Sicht war es eine Amtshandlung > weil die drei in ihrer Funktion als Finanzbeamte, diesen Ankauf vorbereitet, denn ohne Vorbereitung wird so was kaum gehen, und dann mit Billigung ihrer Vorgesetzten, denn ohne diese Billigung / Zustimmung, wird wohl kein Beamter, so was durchziehen, - eben im Ausland, anstatt dort Amtshilfe zu beantragen, selbst in verbotener Weise tätig geworden sind.
Wesentliche Punkte sind völlig andere:
1. Die Schweiz ist ein souveräner Staat mit eigener Gesetzgebung.
2. Steuerhinterziehung ist in der Schweiz eine Ordnungswidrigkeit. (Da sollte sich die Bundesrepublik Deutschland ein Vorbild nehmen.)
3. Die Steuerfahnder haben definitiv Straftaten begangen, nur wurden die durch die Bundesrepublik Deutschland, quasi als Freibrief für eine Freibeuter-Manier, abgesegnet.
4. Das Rechtshilfeabkommen wird zu Rechtssicherheit führen.