REUTERSDie SPD will sich von den Schweizer Haftbefehlen gegen deutsche Fahnder nicht abschrecken lassen - und verteidigt die umstrittenen Käufe von Steuer-CDs aus dem Ausland. Der Streit zwischen Regierung und Opposition um das geplante Abkommen mit den Eidgenossen eskaliert.
http://www.spiegel.de/politik/deutsc...825137,00.html
Da denke wir mal an folgendes Scenario:
Der amerikanische Geheimdienst liest emails von deutschen Firmen, um sicher zu stellen das nicht militärisches know-how an Schurkenstaaten gerät. Dabei wird technische know how entdeckt und an US Firmen weiter geleitet. Als sich die Bundesregierung beschwert, wird das mit einem Achselzucken abgetan. Die Vorgehensweise wäre - aus Sicht des amerikanischen Rechtes - vollkommen legal.
[QUOTE=redwed11;9935779]Das die Schweiz täglich deutsches Recht missachtet indem Kriminelle und ihre Taten gedeckt werden, interessiert Sie scheinbar nicht![/QUOTED]
Dadurch, dass etwas in Deutschland als legal angesehen wird ist, was aber gegen die Gesetzte eines anderen Landes mit nicht zu unterschätzender freiheitlicher und demokratischer Tradition verstößt, kann doch wohl nicht ernsthaft erwartet werden, dass dieses Land sich den Verwaltungsentscheidungen einer Deutschen Finanzverwaltung unterzuordnen hat. Hier ist doch ganz klar eine Straftat in der Schweiz durch die deutschen Behörden begünstigt worden, was in einem Rechtsstaat wie der Schweiz eben zurecht strafbar ist. Sollen die Schweizer ihr Recht beugen, um das gesetzeswidrige Handel des deutschen Fiskus zu augenzwinkernd zu dulden? Politiker, die das fordern sind doch lose Kanonen auf dem Deck selbst der innereuropäischen Diplomatie, nach dem Motto: die unfähige Griechische Verwaltung unterstellt sich einer deutschen Aufsicht und für die schweizer Staatsanwaltschaft ist deutsche Rechtsauslegung verbindlich. Völlig durchgeknallt! Bei der Denkweise, wären die deutschen Rassengesetzte selbstverständlich in der Schweiz durchzusetzten gewesen. Was für ein Wahn!
Fakt ist nun einmal, dass die NRW-Beamten gegen schweizer Gesetze verstoßen haben. Es kommt dabei nicht darauf an, ob man diese Gesetze gut findet, sonst könnten künftig Ausländer mit dem gleichen Recht gegen deutsche Gesetze verstoßen. Die Schweiz hängt den Datenschutz nun einmal höher, als das Recht fremder Staaten, Einblick in die Privatssphäre potentieller Steuerzahler zu erhalten. Das mag für den deutschen Fiskus ärgerlich sein, ist aber im internationalen Recht gefälligst zu akzeptieren.
Wenn es nachhaltige Indizien gibt, dass Gelder durch strafbare Handlungen erlangt wurden, steht der deutschen Justiz die Möglichkeit des Rechtshilfeersuchens offen. Pauschal alle deutschen Staatsbürger als potentielle Straftäter zu verunglimpfen reicht aber nicht aus, das muss es schon etwas konkreter werden. Die deutsche Lösung eines allumfassenden Überwachungsstaates ist mit schweizer Rechtsempfinden schlichtweg unvereinbar. Man stelle sich einmal vor, der Iran würde ebeso flächendeckend die Herausgabe von Daten iranischer Staatsbürger in Deutschland fordern. Ein solch unverschämtes Ansinnen würde umgehend zurückgewiesen.
Aber auch Steuergesetzgebung verändert das Bewußtsein: das Rechtsbewußtsein.
Ich staune über die Eilfertigkeit, mit der die meisten Kommentatoren hier unsere Steuergesetze zu absoluten Wahrheiten erheben. Eine Politikerelite freut sich über so viel Naivität.
Kriminalisierung ist eine politische Strategie und geschieht täglich neu mit immer neuen Gesetzen.
die schweiz schützt keine deutschen steuerverbrecher, dass macht ihr in deutschland schon selbst. wer lässt zu, dass geld schwarz verdient wird? wer lässt zu, dass schwarz verdientes geld in die schweiz gelangt? die schweiz? nein. der schweizer banker? nein.
also..
wenn ein schweizer banker oder mittelsmänner auf deutschem boden gegen deutsches recht verstösst, dann kann deutschland so viele haftbefehle erlassen wie deutschland beliebt.
wenn deutsche steuerfahnder gegen schweizer recht verstossen, muss die schweizer justiz handeln. ganz einfach.
ob und wie das schweizer bankgeheimniss oder steuergesetz geändert wird,sollte oder muss, entscheidet alleine das schweizer volk.
ausserdem sind an dem geschäft mit den unversteuerten euros auch banken mit tochterfirmen in der schweiz verstrickt. welch eine ironie....
und all die deutschen banken welche im grenzgebiet in deutschland nach dem schwarzgeld der schweizer schielen sind auch nicht zu vergessen.
Illegal beschaffte Informationen dürfen legal weiter verbreitet werden. Dies gilt für Wikileaks genauso wie für die Presse oder das Finanzamt. Wenn für diese Informationen Geld bezahlt wird, ist das allein noch nicht unbedingt eine Anstiftung zur illegalen Informationsbeschaffung - kommt ihr aber recht Nahe. Wenn ausdrücklich dazu aufgefordert und bezahlt wird, wird der Empfänger jedoch zum Anstifter.
Angenommen ein Staat würde es seinen Bürgern verbieten in Deutschland Konten zu führen. Dann wäre die Aufforderung an deutsche Bankmitarbeiter CDs mit dem Inhalt von Kontodaten zu entwenden sicher auch in Deutschland strafbar und die entsprechenden Personen müssten mit Haftbefehlen rechnen.
In vielen Fällen stellt die deutsche Staatsanwaltschaft trotzdem keinen Haftbefehl aus, da sie nicht unabhängig agiert, sondern von politischen Weisungen abhängt. Dass hier die Schweiz rechtstaatlicher agiert sollte ihr nicht vorgeworfen werden - eher im Gegenteil.
Die deutschen Steuerfahnder haben im Auftrag einer Steuerbehörde und im Einklang mit deutschen Recht in Deutschland eine cd mit Schweitzer Bankdaten gekauft um Deutsche Steuerflüchtlinge zu überführen.
Ich kann daher da Geheule über die angebliche Verletzung Schweitzer Befindlichkeiten absolut nicht nachvollziehen.
Sicher haben die ch auch das recht nach ihren Gesetzen zu handeln aber von deutscher Seite erwarte ich jede nur erdenkliche Unterstützung der betroffenen Fahnder.
Im Zweifel müssen selbige gar noch ihre Anwälte selber bezahlen und müssen noch befüchten.