Zitat von
nurzubesuchhier
Erschreckend finde ich, dass dieser Vater Daten ausgespäht hat. Selbst wenn man davon absieht, dass es sich um einen Vertrauensbruch par excellence gegenüber seiner Tochter handelt, verbleibt immer noch ein Vergehen nach § 202a StGB, das mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden kann.
Und so was leistet sich ein hoher Beamter der Bundespolizei? Ihm kann man wohl zu Recht unterstellen, die Gesetzeslage zu kennen. Da frage ich mich, was der feine Herr sich sonst noch so alles erlaubt!
Die Frage nach dem Umgang mit Daten aus der VDS scheint mir ebenfalls durchaus berechtigt. Leute wie dieser Mann, die an der Quelle sitzen, haben vermutlich keine Skrupel, solche Daten zu misbrauchen.