Zitat von
guellegure
Es ist überaus problematisch, wenn sich juristische Laien über Juristerei unterhalten. Erkennbar daran, dass ganz vorne jemand schreibt, KTG dürfe sich nicht Jurist nennen, da er kein 2. Staatsexamen habe. Das ist einfach falsch und folglich peinlich. Genauso peinlich ist es, wenn juristische Laien die gezahlten 20.000,00 € als "Strafe" bezeichnen. Es ist keine Strafe, sondern eine Auflage, und er wurde nicht verurteilt, sondern das Verfahren eingestellt. Über das Problem, dass sich Leute über Dinge unterhalten, von denen sie keine Ahnung haben, könnte man noch lange philosophieren...wenn in all diesen KTG-Threads sämtliche juristisch falschen Äußerungen gestrichen würden, bliebe ohnehin nur ein Anteil von bestenfalls 3 % bestehen.
Viel interessanter ist es, dass Herr Prof. Lepsius Herrn zu Guttenberg als "Betrüger" bezeichnet hat. Dies wiederum wird von ihm damit begründet, dass die Äußerungen angemessen gewesen seien und die Dinge beim Namen genannt hätten, wie sie vom Anstandsgefühl her empfunden werden.
Tatsache ist jedoch, dass dies juristisch schlicht falsch ist und Herr Prof. dies hätte wissen und beachten müssen. Ein Betrüger ist jemand, der des Betrugs gem. § 263 StGB überführt wurde. Genauso wie ein Mörder nur derjenige ist, der wegen Mordes nach § 211 StGB überführt wurde.
Dementsprechend ist KTGs Kritik an seiner Äußerung mehr als berechtigt, denn ein Professor für Rechtswissenschaften hätte sich schlicht anders, nämlich juristisch korrekt äußern müssen. Diese falsche und daher diskriminierende Bezeichnung im Nachhinein damit zu entschuldigen, dass die Menschen dies so empfinden würden, zeugt von mangelndem Format. Ein sozial kompetenter Rechtswissenschaftler hätte es besser gewusst. Und den Anstand gehabt, diesen Fehler einzuräumen.