Bevor jetzt die üblichen Verdächtigen ihr misstönendes Lied von der Vorzugsbehandlung für islamistische Gewalttäter anstimmen: die "2/3-Bewährung" ist der Normalfall § 57 StGB Aussetzung des Strafrestes bei zeitiger Freiheitsstrafe - dejure.org (hier: Abs. 1), und die Artikelüberschrift ist ein Ärgernis, weil die "gute Führung" nur ein Kriterium ist, das bei der Entscheidung über eine Aussetzung von Reststrafen zur Bewährung eine Rolle spielt, und zwar nicht das wichtigste.



