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Gu Kailai: Gericht verurteilt Politikergattin zum Tod

REUTERS / CCTVDie Frau des in Ungnade gefallenen Spitzenpolitikers Bo Xilai, Gu Kailai, ist von einem chinesischen Gericht wegen Mordes verurteilt worden. Das Gericht verhängte die Todesstrafe, gewährte aber einen Aufschub von zwei Jahren. Der Anwalt der Angeklagten akzeptierte den Richterspruch.

http://www.spiegel.de/politik/auslan...850894,00.html
  1. #1

    zweifelsfrei wahr

    ist wohl der Tod des Briten. Der Rest in Shakespeare´schem Sinne menschlich, allzu menschlich. Vielleicht ein bisschen Machiavelli. Und China.
  2. #2

    folter

    vorweg: ich persönlich bin aus rechtssystematischen gründen gegen die todesstrafe. Da Gu in diesem prozeß alles "richtig" gemacht hat, überrascht ein wenig die höhe derstrafe und demonstriert i.m.h.o. einmal mehr das primat des parteiwillens vor der justiz.

    soweit ich informiert bin landen neuerdings todesstrafen automatisch vor dem obersten gerichtshof der VRCh (eine revision, wie im artikel angesprochen, ist damit obsolet).
    Auch entspricht es weithin geübter gepflogenheit, todesstrafen 2 jahre auszusetzen. Die Wandlung der strafe in wein lebenslänglich wird dann aber vom "wohlverhalten" und "umerziehungserfolg" abhängig gemacht.
    i.m.h.o. setzt hier die folter an: jemanden nach ausschöpfung sämtlicher rechtsmittel 2 jahre lang nicht nur im ungewissen zu lassen sondern permanent in angt um die eigene existenz zu halten, ihn zu zwingen schmierenkomödiantisch "wohlverhalten" zu demonstrieren (was nichts anderes als kriecherisches verhalten dem justizvollzugsapparat gegenüber bedeutet) - das erfüllt m.M.n. die tatbestände einer entwürdigenden, persönlichkeitszerstörenden und damit grausamen behandlung - mithin also folter.
    - und dies nicht als eigentlich nicht toleriertes fehlverhalten einzelner beamter, sondern im justizsystem der VRCh (das per se schon völlig anders gestrrickt und im staatswesen der VR total anders eingebunden ist als im "westen"), als solches verankert!

    Hier hätte der "westen" in der sog. "menschenrechtsdiskussion" mit China einen für Chinesen auch durchaus nachvollziehbaren Ansatzpunkt, diese diskussion zu befördern und wirklich etwas zu erreichen.
    Doch leider hört man davon nirgends etwas.
  3. #3

    Standards intnl. Menschenrechte....

    ...fordert UK ein. Auch wenn diese ggfs nicht mit dem Recht in China deckungsgleich sein sollten.

    Gegenfrage : handelt UK bei Assange im Rahmen der Menschenrechte ? Oder verstecken sie sich hinter dem internationalen Haftbefehl, der -unglaublicherweise- Auslieferung schon und nur im "Anhörungsfall" vorsieht ?
    Ach so, es ist der typische Doppelstandard des Westens, nach dem Motto : wir machen es , wie es uns gefällt. Na dann ist ja alles gut.
  4. #4

    Man wird wohl nie wissen ...

    ... worum es wirklich ging und geht.
  5. #5

    @autocrator

    Man kann ja in alles Negatives hineininterpretieren.
    Todesstrafe ist eigentlich auch nicht mein Ding, aber das gilt fuer zivilisierte, entwickelte Laender, nicht fuer (politisch, juristisch) unterentwickelte Laender. (By the way: Ich lebe in China)
    Aber nun zum eigentlichen:
    Todesstrafe auf 2-jaehrige Bewaehrung - so der offizielle Titel - bedeutet, sich zwei Jahre lang nichts weiter zu schulden kommen zu lassen. Also keinen Gefaengnisaufstand anzetteln, keinen Waerter beissen, etc.
    dass duerfte Frau Gu nicht schwer fallen. Nicht brutale Gehirnwaesche usw., was sich Kommunistenhasser gern ausmalen und propag(and)ieren.

    Ausserdem erhaelt sie eine Sonderbehandlung in einem "etwas besseren" Gefaengnis, moechte nicht wissen, was sie sich da alles von ihrem Reichtum kaufen kann.

    Nun noch zum Prinzipiellen: Nach einem Todesstrafenurteil noch zwei Jahre schmoren, darueber nachdenken, was man getan hat, dazu auch angehalten zu werden, ist sicher mehr Strafe und eine Sinnvollere, als einfach ein kurzer Prozess mit Hinrichtung. Und eben: kaum einer ist hier nach einem solchen Urteil doch noch hingerichtet worden, allenfalls ein Triadenchef, der im Gefaengnis noch weitere Morde angezettelt hat...

    In den hiesigen Chinesischen Medien wird uebrigens von einer zu verbuessenden Strafe von ca. 16 Jahren ausgeangen. Das waere vergleichbar mit Deutschland.
  6. #6

    Warum so vage...

    Zitat: "Sie soll den britischen Geschäftsmann Neil Heywood vergiftet haben..." Die Angeklagte hat den Mord gestanden, jetzt wurde sie verurteilt. Warum wird in dem Artikel durch die Annahme sie 'soll' gemordet haben, noch immer suggeriert, dass da etwas nicht mit rechten Dingen zugegangen ist. Gu Kailai ist eine kaltblütige Mörderin, fertig ist.
  7. #7

    Was soll das denn?

    Schlagzeile für eine Todesstrafe in China? Da hätten sie viel zu tun. Im Schurkenstaat China soll einer für den Diebstahl eines Chinakohls bereits öffentlich hingerichtet worden sein. Oder doch nicht? Oder was?
    Oder hängt es damit zusammen daß es sich bei der Verurteilten um eine Prominente handelt. Sowohl das "milde Urteil" in China und die Aufmerksamkeit hier bei uns.
    Es lebe die Gleichheit
  8. #8

    Zitat von KuGen Beitrag anzeigen
    Gegenfrage : handelt UK bei Assange im Rahmen der Menschenrechte ?
    Ja, denn Herr Assange wurde weder gefoltert noch wurde ihm Rechte vorenthalten.
  9. #9

    Es ging um Mord

    Zitat von Worldwatch Beitrag anzeigen
    ... worum es wirklich ging und geht.
    Viel mehr wissen wir nicht, aber einige selbsternannte China-Kritische geben vor, mehr zu wissen.
    Was ich aus China höre, ist die Genugtuung der Bevölkerung, dass hohe Funktionäre ebenso bestraft werden.
    Wenn man in Europa für z.B. Korruption 2-20 Jahre Knast bekäme, hätten wir davon weniger.


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