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Grundsatzurteil: Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Verfassung

Das Verfassungsgericht hat entschieden: Das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstößt ins seiner jetzigen Form gegen das Grundgesetz. Jetzt muss die Bundesregierung nachbessern.

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzp...681122,00.html
  1. #790

    Abwarten

    Zitat von DerBlicker Beitrag anzeigen
    im Urteil steht glasklar, dass bei Lappalien wie privaten Urheberrechtsverletzungen eben niemals unter keinen Umständen Daten herausgegeben werden dürfen. Der Abmahnanwalt ist tot.
    Das stimmt zwar, das BVerfG hat dem einen Riegel vorgeschoben (gerade noch mal nachgelesen), jedoch traue ich dem Braten noch nicht so ganz, da eine neue Urheberrechtsnovelle geplant ist und sich der Katalog aus § 100a Abs. 2 StPO auch darauf erweitern lassen könnte. Also heißt es abwarten, die Content-Industrie wird schon noch ein wenig Lobby-Arbeit für ihre Zwecke betreiben.

    der_sachse
  2. #791

    nutzt nichts

    Zitat von der_sachse Beitrag anzeigen
    Das stimmt zwar, das BVerfG hat dem einen Riegel vorgeschoben (gerade noch mal nachgelesen), jedoch traue ich dem Braten noch nicht so ganz, da eine neue Urheberrechtsnovelle geplant ist und sich der Katalog aus § 100a Abs. 2 StPO auch darauf erweitern lassen könnte. Also heißt es abwarten, die Content-Industrie wird schon noch ein wenig Lobby-Arbeit für ihre Zwecke betreiben.

    der_sachse
    da kann die Content Lobby machen,was sie will. Sollte sicher Gesetzgeber nochmals am GG vergreifen, sollten verklagte Kopierer einfach bis Karlsruhe klagen, da bekommen sie recht und werden in Ruhe gelassen. Die Content Industrie hat in Deutschland den juristischen Kampf gegen private Kopierer endgültig verloren.


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