Das stimmt zwar, das BVerfG hat dem einen Riegel vorgeschoben (gerade noch mal nachgelesen), jedoch traue ich dem Braten noch nicht so ganz, da eine neue Urheberrechtsnovelle geplant ist und sich der Katalog aus § 100a Abs. 2 StPO auch darauf erweitern lassen könnte. Also heißt es abwarten, die Content-Industrie wird schon noch ein wenig Lobby-Arbeit für ihre Zwecke betreiben.
der_sachse



