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Grundsatzurteil: Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Verfassung

Das Verfassungsgericht hat entschieden: Das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstößt ins seiner jetzigen Form gegen das Grundgesetz. Jetzt muss die Bundesregierung nachbessern.

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzp...681122,00.html
  1. #780

    sasc

    Zitat von oldrag Beitrag anzeigen
    Ich habe leider zu dem entsprechenden Personenkreis keine Verbindung bekommen, um die zu fragen, wie sehr sie durch Datensammlungen behindert werden. Deshalb stelle ich einfach ganz naive Überlegungen an:wenn an einer Brücke Menschen der Übergang verwehrt wird, dann können sie natürlich immer noch durch den Fluss schwimmen. Aber es dürfte schwerer werden und nicht wenige davon abhalten. Die können sich natürlich auch Schwimmflossen überziehen und durchs Internetcafe laufen.
    wie man der datensammlung entgehen kann, wurde ihnen mittlerweile ausführlich erklärt.
    wieso dann diese polemik?
    mangel an argumenten? oder wird ihnen zunehmend die luft aus den schwimmflügeln geklaut?
  2. #781

    im Ordner abheften

    Zitat von Predo Beitrag anzeigen
    FALSCH!!
    sie werfen einfach einen Brief in den dafür vorgesehenen Briefkasten!
    Guter Vorschlag: Man braucht dann keine Festplatte zur Datenspeicherung. Nur einen Ordner, in dem die Briefe abgeheftet werden.
  3. #782

    Polemik wird abgespeichert

    Zitat von Predo Beitrag anzeigen
    wie man der datensammlung entgehen kann, wurde ihnen mittlerweile ausführlich erklärt.
    wieso dann diese polemik?
    mangel an argumenten? oder wird ihnen zunehmend die luft aus den schwimmflügeln geklaut?
    Jawohl, Herr Oberleerer, habe verstanden. Polemik wird sofort auf der Festplatte gespeichert und nicht mehr angewandt.
  4. #783

    hilfe

    Zitat von oldrag Beitrag anzeigen
    Guter Vorschlag: Man braucht dann keine Festplatte zur Datenspeicherung. Nur einen Ordner, in dem die Briefe abgeheftet werden.
    gut dass sie daran gedacht haben.
    bin für einen gesetzesentwurf, der den besitz, das verbreiten, und die nutzung von ordnern, druckern, kopierern (oder was nicht sein darf: das auswendiglernen von daten um danach das speichermedium zu vernichten) unter strafe stellt.
    wer macht mit?
    ich will in dieser republik endlich ohne angst vor terroristen auf die straße gehen können!
  5. #784

    Was ist mit der Linken?

    na gratuliere. Hat der Spiegel es wieder geschafft anderen Parteien den Erfolg der Linken gutzuschreiben.

    Im Ernst sobald es um die Linke geht bleibt Spiegel nicht bei der Wahrheit und wird politisch unneutral.

    Die Linke war mehr als FDP und Grüne mit daran beteiligt!
  6. #785

    Das übliche Lob für das liebe Verfassungsgericht.

    Denn einmal mehr darf sich das Bundesverfassungsgericht die Worte des Aischylos in die Richterstube hängen, mit denen der Dichter Athene den Areopag verherrlichen lässt: "...hier soll des Volks Ehrwürdigkeit und eingeborne, fromme Scheu Dem Frevel wehren, beides nächtens und am Tag, Wenn nicht die Bürger selbst verletzen mein Gesetz. Wer klares Wasser trübet mit unwürdigem Zuguß und Schmutz, der schöpft sich fürder keinen Trunk. Nicht unregiert und nicht gewaltbeherrscht zu sein, Das sei dem Volk, fürsorgend rat ich's, hoch und wert! Und nicht entfernt euch alles Mächtge aus der Stadt; Denn welcher Mensch bleibt, wenn er nichts mehr scheut, gerecht? Und scheut gerecht ihr dieses Rats Ehrwürdigkeit, Des Landes Bollwerk, eures Staates Kraft und Heil, So nennt ihr euer, was der Menschen keiner hat, Der Skythe weder noch des Pelops nahes Land. Goldunbestechlich hab ich dieses Tribunal, Unschuldvertretend, zornesschnell, den Schlafenden Zur immerwachen Hut des Landes eingesetzt." - denn dass es in einem Staat Recht sein soll, vor dem Brief- und Fernmeldegeheimnis, ohne Verdacht die Kommunikationsdaten aller Bürger auf Vorrat zu speichern, wäre absurd! Zumal der Staat das Übel der religiösen Gewalttaten selber erst groß gemacht hat!
  7. #786

    Erst Lesen, dann schimpfen

    Zitat von JustinJ Beitrag anzeigen
    na gratuliere. Hat der Spiegel es wieder geschafft anderen Parteien den Erfolg der Linken gutzuschreiben.

    Im Ernst sobald es um die Linke geht bleibt Spiegel nicht bei der Wahrheit und wird politisch unneutral.

    Die Linke war mehr als FDP und Grüne mit daran beteiligt!
    Tipp: Urteil lesen und sich die Verfahrensbeteiligten anschauen. Hab mal schnell die Suche drüber gejagt und Fehlanzeige der Fraktion oder Partei DIE LINKE als Verfahrensbeteiligte. Nur die Grünen als Fraktion daran beteiligt und einzelne FDP-Mitglieder.

    der_sachse
  8. #787

    damit ist jetzt Schluss

    Zitat von kLog Beitrag anzeigen
    Wenn die Daten aber schon seit 2008 nur noch bei schweren Straftaten genutzt werden dürfen, frag ich mich, wie die ganzen Abmahner immer noch über die Staatsanwaltschaften an die Adressen von IP-Inhabern kommen. Wie lange speichern denn Telekom & Co die Adressdaten ohne die Vorratsdatenspeicherung?
    die Abmahnindustrie kann in Deutschland nun einpacken, an die Daten kommt sie nicht mehr ran. Sollte sich das LG Hamburg darn nicht halten, einfach in die nächste Instanz gehen, auch die Hamburger Richter werden es irgendwann kapieren.
  9. #788

    Glaub ich kaum

    Zitat von DerBlicker Beitrag anzeigen
    die Abmahnindustrie kann in Deutschland nun einpacken, an die Daten kommt sie nicht mehr ran. Sollte sich das LG Hamburg darn nicht halten, einfach in die nächste Instanz gehen, auch die Hamburger Richter werden es irgendwann kapieren.
    Befürchte eher das Gegenteil. Das geht aus der Urteilsbegründung hervor, dass man leichter an die Daten herankommen kann. Die Abnahmanwälte dürfte das Urteil gefallen haben.

    der_sachse
  10. #789

    nein

    Zitat von der_sachse Beitrag anzeigen
    Befürchte eher das Gegenteil. Das geht aus der Urteilsbegründung hervor, dass man leichter an die Daten herankommen kann. Die Abnahmanwälte dürfte das Urteil gefallen haben.

    der_sachse
    im Urteil steht glasklar, dass bei Lappalien wie privaten Urheberrechtsverletzungen eben niemals unter keinen Umständen Daten herausgegeben werden dürfen. Der Abmahnanwalt ist tot.








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