Ganz einfach - hier geschieht etwas, was man Rechtsänderung nennt. Leider können diese Rechtsgrundsätze auch mal auf andere Rechtsgebiete mal angewandt werden. Da möchte ich Sie dann sehen, wenn der Staatsanwalt Sie mal wegen "Gedankenstrafbarkeit" oder wegen des Anfertigen eines Nacktbildes Ihrer Tochter anklagt... Alles schon da und alles möglich.
Dann werden Sie wahrscheinlich genauso hier im Forum rumposten, was das für ein abstruses Rechtssystem sei.
Klar ist Kinderpornographie abscheulich und gehört geahndet - aber bitte mit entsprechenden einwandfreien rechtlichen Grundsätzen und nicht weil ein Jurist so überhaupt keine Ahnung vom Internet und Computern hat.



