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Grundsatzurteil: Kinderporno-Konsum im Internet ist strafbar

Das Anschauen von Kinderpornos im Internet ist strafbar. Das hat das Hamburger Oberlandesgericht entschieden. Auch durch das kurzfristige Herunterladen in den Arbeitsspeicher eines Computers seien Nutzer im Besitz der Dateien, heißt es in der Entscheidung. Sie gilt als Grundsatzurteil.

http://www.spiegel.de/panorama/justi...677997,00.html
  1. #50

    Blödsinnige Diskussion...

    Zitat von jomarten Beitrag anzeigen
    Was ist das denn für eine blödsinnige Diskussion? Wer sich diesen Dreck reinzieht, egal aus welchem Speicher, gehört bestraft, basta. Niemand kann ernsthaft glauben, daß man auf solche Seiten zufällig stößt, das ist weltfremd. Wer sich an diesem Zeug aufgeilt, begeht meiner Meinung nach ebenso Kindesmißbrauch wie der eigentliche (physische) Täter.
    Ganz einfach - hier geschieht etwas, was man Rechtsänderung nennt. Leider können diese Rechtsgrundsätze auch mal auf andere Rechtsgebiete mal angewandt werden. Da möchte ich Sie dann sehen, wenn der Staatsanwalt Sie mal wegen "Gedankenstrafbarkeit" oder wegen des Anfertigen eines Nacktbildes Ihrer Tochter anklagt... Alles schon da und alles möglich.
    Dann werden Sie wahrscheinlich genauso hier im Forum rumposten, was das für ein abstruses Rechtssystem sei.

    Klar ist Kinderpornographie abscheulich und gehört geahndet - aber bitte mit entsprechenden einwandfreien rechtlichen Grundsätzen und nicht weil ein Jurist so überhaupt keine Ahnung vom Internet und Computern hat.
  2. #51

    Naja auch eine einfache Möglichkeit...

    ... unliebsame Gegner Mundtot zu machen.
    wenn einer stört kann man ja davon ausgehen das er sowas auf dem Computer hat denn es ist ja leicht wiesowas zu verschicken per Meil beim nachladen von html...

    Die Frage ist wem oder was kann man trauen.
  3. #52

    .

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Das Anschauen von Kinderpornos im Internet ist strafbar. Das hat das Hamburger Oberlandesgericht entschieden. Auch durch das kurzfristige Herunterladen in den Arbeitsspeicher eines Computers seien Nutzer im Besitz der Dateien, heißt es in der Entscheidung. Sie gilt als Grundsatzurteil.

    http://www.spiegel.de/panorama/justi...677997,00.html
    OLG Hamburg.
    Das sagt eigentlich schon alles.
    Grundsatzurteil?
    Heisst das, dass man sich jetzt auch strafbar macht, wenn man in einer Bank ist während die überfallen wird oder im selben Zug wie ein Dealer sitzt?
    Dass es viel Möglichkeiten gibt warum verbotene Inhalte ohne dass man es will im Cache landen können wurde hier schon ausgeführt.
    Das schlimme ist ja, dass sich die Medienkammern des OLG nicht nur nicht mit neuen Medien auskennen, sondern auch nicht mit der demokratischen Rechtsstaatlichkeit.
    Bisher musste noch die Anklage schlüssig und eindeutig das Unternehmen, sich den Besitz zu verschaffen nachweisen.
    Dies ist selbst bei einer wiederholten Speicherung im Cache nicht unbedingt gegeben.
    Mit dem Grundsatzurteil ist man nicht nur automatisch schuldig bis zum Beweis des Gegenteils (Beweislastumkehr) sondern kann diesen Gegenbeweis nicht mal antreten.
  4. #53

    Kinderporno oder nicht...?

    Zitat von takeo_ischi Beitrag anzeigen
    OLG Hamburg.
    Das sagt eigentlich schon alles.
    Grundsatzurteil?
    Heisst das, dass man sich jetzt auch strafbar macht, wenn man in einer Bank ist während die überfallen wird oder im selben Zug wie ein Dealer sitzt?
    Die Meinung einer vorschnellen Verurteilung teile ich ebenfalls. Gleichzeitig frag ich mich, was die Gerichte mit den Personen machen, die eventuell tatsächlich nicht wussten, dass es sich um Minderjährige bei den Videos hielt. Klar, Zwölfjährige von 18-Jährigen zu unterscheiden sollte nicht schwer sein, aber was ist mit Grauzonen wie 16-17? Fällt das auch offiziell unter Kinderpornografie?
  5. #54

    Zitat von mrschabak Beitrag anzeigen
    Fällt das auch offiziell unter Kinderpornografie?
    Ja. Problematisch ist vor allem, dass die handelnden Personen über 18 sein können. Es reicht, wenn sie aussehen wie Minderjährige und das ist eine Einschätzung, die ein Gericht im Einzelfall klären muss.
  6. #55

    AUSSEHEN wie Kinder trotz Erwachsenalter reicht??

    Zitat von Motorpsycho Beitrag anzeigen
    Ja. Problematisch ist vor allem, dass die handelnden Personen über 18 sein können. Es reicht, wenn sie aussehen wie Minderjährige und das ist eine Einschätzung, die ein Gericht im Einzelfall klären muss.
    Ist das Fakt bzw. gab es schon solche Fälle? Das wäre ja wirklich nur noch lächerlich. Eine Verurteilung ausschließlich weil die Darsteller wie minderjährig AUSSEHEN? Dann sollten die, die tatsächlich Pornos gucken aber schnellstens eine Zensur für asiatische Darsteller einführen, so jung wie die häufig für westliche Augen aussehen...
  7. #56

    Soso

    Zitat von Carl Beitrag anzeigen
    Machen Sie sich mal keine Sorgen um die Kompetenz der Richter, ich denke, die können mit Ihrer Kompetenz schon mithalten. ... Aber es läßt sich halt viel besser herumtönen und Panik machen, wenn man zwar von IT etwas versteht, von der Juristerei hingegen gar nichts. Und darum: Schuster, bleibt bei Eurem Leisten!
    Schlimm ist nur, dass Leute, die zwar was von Juristerei verstehen, sich immer auf anderen Gebieten fruchtlos versuchen müssen.
  8. #57

    In dubio pro reo

    Zitat von Rainer Helmbrecht Beitrag anzeigen
    So wie Sie das beschreiben, dreht es sich um Sex mit Kindern. Was ist daran >>>> vermeintliche Pädophilie >>>>>

    Entweder Sie stehen zu Ihrer Neigung, oder Sie lehnen das ab. Aber über den Begriff selbst, gibt es wohl keinen Zweifel.

    MfG. Rainer
    Lieber Rainer,
    es geht hier u.a. darum, dass der Begriff von Kinderpornographie oder Pädophilie leider rechtlich schwer fassbar ist.
    Was ist ein Kind? Und was ist Pornographie? Beides ist an sich kein Sraftatbestand ;-)

    Aber in welcher Konstellation ist das Kinderpronographie? Und ist Pädophilie im harmlosen Wortsinn gemeint oder als psychische Störung? Es handelt sich um mit Tabus belegte Begriffe. Wer die Macht dazu hat, kann damit nach Belieben ihm missfallende Vorfälle sanktionieren.

    Dazu kommt das in dem SPON-Artikel so dargestellte Urteil, dass das bloße Vorhandensein von verbotenen Inhalten auf einem System dem Besitzer des Systems als Besitz verbotener Information zur Last gelegt werden kann - was völlig absurd ist. Ob die Darstellung im SPON-Artikel oder das Gerichtsurteil falsch ist - das möchte ich heute Abend nicht beurteilen.

    Gruß
    Mixia
  9. #58

    Das ist ein Instrument zur willkürlichen Kriminalisierung von Gegnern

    Zitat von JDR Beitrag anzeigen

    Ich kenne das Urteil auch nicht im Wortlaut, [...] Dennoch ist das Urteil grundsätzlich wichtig, weil es unterstreicht, dass eine bewusste dauerhafte Lagerung nicht die Bedingung für den Besitzbegriff ist.

    Eine Schutzbehauptung kann damit zukünftig nicht mehr als "Totschlagargument" benutzt werden.
    Ich kenne überhaupt keine Fälle, in denen solche Fragen relevant sind. Außer Jörg Tauss, den ich als Bedrohung für unsere Kinder völlig ausschließen möchte!

    Dagegen sehe ich das Risiko, dass hier ein Instrument geschaffen wird, mit dem willkürlich gegen Jedermann vorgegangen werden kann. Was im Cache seines Browsers steht kann kein Anwender kontrollieren, ohne völlig unverhältnismäßigen Aufwand zu investieren.
  10. #59

    Die Abgrenzung ist völlig unklar ...

    Zitat von mrschabak Beitrag anzeigen
    Ist das Fakt bzw. gab es schon solche Fälle? Das wäre ja wirklich nur noch lächerlich. Eine Verurteilung ausschließlich weil die Darsteller wie minderjährig AUSSEHEN? Dann sollten die, die tatsächlich Pornos gucken aber schnellstens eine Zensur für asiatische Darsteller einführen, so jung wie die häufig für westliche Augen aussehen...
    Ja, das ist eines von vielen Abgrenzungsproblemen. Ein Betrachter hält aus seinem Kontext die abgebildeten Personen für Kinder, die es effektiv nicht sind. Liegt das nun an einem Missverständnis des Konsumenten - evtl. herkunftsbedingt - oder hat der Hersteller der Publikation das beabsichtigt?

    Aus rechtsstaatlicher Sicht darf man das nur kriminalisieren, wenn dem Hersteller die Absicht zur Täuschung des Konsumenten nachgewiesen werden kann - oder dem Konsumenten die Absicht zum Konsum von Pronographie mit Kindern. Aber da gibt es keine akzeptierten Differenzierungskriterien. Der Willkür ist Tüt und Tor geöffnet.


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