Grundsatzurteil: Kinderporno-Konsum im Internet ist strafbar

Das Anschauen von Kinderpornos im Internet ist strafbar. Das hat das Hamburger Oberlandesgericht entschieden. Auch durch das kurzfristige Herunterladen in den Arbeitsspeicher eines Computers seien Nutzer im Besitz der Dateien, heißt es in der Entscheidung. Sie gilt als Grundsatzurteil.

http://www.spiegel.de/panorama/justi...677997,00.html
  1. #100

    ,

    Zitat von Motorpsycho Beitrag anzeigen
    Ich kann Ihnen gerade nicht folgen. Die Existenz eines solchen Stoppschildes würde ja voraussetzen, dass das Material der Polizei bereits bekannt ist. Wozu soll man da dann das BKA kontaktieren, wenn man ein Stoppschild zu sehen bekommt?
    Ich spreche im Moment nur über die - in der Tat bestehende - Schutzbedürftigkeit derjenigen, die zufällig auf ein Stoppschild stoßen, da ja bereits für einen solchen Fall unzumutbare Verfolgungsrisiken heraufbeschworen wurden (oder habe ich da etwas falsch in Erinnerung?)

    Wer eine KiPo-Seite gezielt aufrufen will, verdient keinen Schutz, er "unternimmt" und macht sich strafbar. Wer in diesem Fall überraschend mit einem Stoppschild konfrontiert wird, kommt allerdings immerhin zunächst sogar in den (streng genommen unverdienten) Genuß des § 5, der die bei dieser Gelegenheit gewonnenen Verkehrs- und Zugangsdaten der strafrechtlichen Verfolgung entzieht. Wer aber daraufhin die Sperre gezielt "umgeht", muß dann u. U. mit den entsprechenden Konsequenzen rechnen und hat das auch nicht besser verdient.

    Wer nun aber gutgläubig die Seite eines vermeintlichen Christbaumschmuck-Versandhandels anklickt und durch üble Machenschaften verleitet (oder von wohlmeinenden Scherzkeksen gegängelt) sich unerwartert auf einer KiPo-Seite wiederfindet, der hat nichts zu befürchten, wenn er den Vorgang dem BKA meldet, das so über "Vertriebswege" Aufschluß gewinnen kann, weil ihm zwar die unmittelbare Quelle der Seite als solche bereits bekannt war (daher das Schild), aber (noch) nicht die Tatsache, daß diese auch über bestimmte scheinbar harmlose "Deckadressen" erreicht wird. Nicht zuletzt profitiert natürlich auch ein solcher User, unabhängig von dem in meinem vorigen Post Gesagten, formal von § 5.
  2. #101

    Irrsinn...

    Zitat von Carl Beitrag anzeigen
    Ich spreche im Moment nur über die - in der Tat bestehende - Schutzbedürftigkeit derjenigen, die zufällig auf ein Stoppschild stoßen, da ja bereits für einen solchen Fall unzumutbare Verfolgungsrisiken heraufbeschworen wurden (oder habe ich da etwas falsch in Erinnerung?)
    Man sollte immer das Gesetz in seiner Gesamtheit sehen.
    In Verdacht kann ein Anwähler so einer Seite nur kommen, wenn entweder sein Traffic überwacht/ausgewertet wird, oder das Serverlog.

    Besteht eine Stopanweisung an die Provider, kommt der normale User über eine normale URL/normalen Weg dort nicht mehr hin und erscheint auch nicht im Serverlog.
    Darauf hätten allerdings die deutschen Ermittlungsbehörden eh nur für in D gehostete Seiten Zugriff.

    So eine Serverlogauswertung lässt allerdings viele Möglichkeiten zu, an echte "User" so einer Seite zu kommen, wenn man es intelligenter angeht, als es das BKA in den bekannten Fällen gemacht hat.
    Diese Möglichkeiten verbaut man sich also selber.

    Andersrum könnte man noch über die Vorratsdatenspeicherung Verdächtigen nachweisen, dass sie versucht haben, auf so eine Seite zuzugreifen.
    (Vielleicht ab morgen nicht mehr...)
    Allerdings könnte man dann den Zugriffsversuch viel eher zu seinen Ungunsten auslegen, da dann das schnelle Wegklicken ja auch dem Stopschild zugesprochen werden kann, statt den ekelhaften Bildern...

    Zitat von Carl Beitrag anzeigen
    Wer eine KiPo-Seite gezielt aufrufen will, verdient keinen Schutz, er "unternimmt" und macht sich strafbar. Wer in diesem Fall überraschend mit einem Stoppschild konfrontiert wird, kommt allerdings immerhin zunächst sogar in den (streng genommen unverdienten) Genuß des § 5, der die bei dieser Gelegenheit gewonnenen Verkehrs- und Zugangsdaten der strafrechtlichen Verfolgung entzieht. Wer aber daraufhin die Sperre gezielt "umgeht", muß dann u. U. mit den entsprechenden Konsequenzen rechnen und hat das auch nicht besser verdient.
    Jetzt haben Sie es auch endlich erkannt:
    Hier wird also der wirkliche Straftäter vorgewarnt.
    Vielleicht sollte man demnächst auch in den Zufahrtsstrassen zu einen Drogentreff Warnschilder aufstellen, wenn gerade eine Razzia stattfindet.

    Zitat von Carl Beitrag anzeigen
    Wer nun aber gutgläubig die Seite eines vermeintlichen Christbaumschmuck-Versandhandels anklickt und durch üble Machenschaften verleitet (oder von wohlmeinenden Scherzkeksen gegängelt) sich unerwartert auf einer KiPo-Seite wiederfindet, der hat nichts zu befürchten, wenn er den Vorgang dem BKA meldet, das so über "Vertriebswege" Aufschluß gewinnen kann, weil ihm zwar die unmittelbare Quelle der Seite als solche bereits bekannt war (daher das Schild), aber (noch) nicht die Tatsache, daß diese auch über bestimmte scheinbar harmlose "Deckadressen" erreicht wird. Nicht zuletzt profitiert natürlich auch ein solcher User, unabhängig von dem in meinem vorigen Post Gesagten, formal von § 5.
    Tolle Sache...
    Sie haben doch inzwischen auch mitbekommen, dass sich über diverse Manipulationen jede Menge Möglichkeiten ergeben, wohin jemand verlinkt wird, der einen bestimmten Link anklickt oder die URL von seinem Browser aufrufen lässt.

    Und so einem Link kann jeder auf jeder Seite hinterlassen, die ein Blog, Forum, o.ä. betreibt und die Seite melden...
  3. #102

    Fantasien auch bereits strafbar?

    Zitat von mrschabak Beitrag anzeigen
    Man kann den Menschen, aber nicht vorschreiben, was Ihnen zu gefallen hat. Wenn gewisse Leute Minderjährige in Pornos sehen wollen, kann der Staat zwar versuchen, sämtliche Quellen zu eliminieren, so dass es schwierig für diese Personen wird, noch an entsprechendes Material zu kommen. TROTZDEM: Was diejenigen beim Gucken dieses Materials denken, kann ja wohl nicht Gegenstand einer Straftat sein, oder?? Wenn also z.B. ein Mann eine tatsächlich 18-Jährige Asiatin in so einem Film sieht, die für westliche Augen aber minderjährig scheint, dann kann das ja wohl keinen Straftatbestand sein. Sonst müssten wir ja das halbe Land aufgrund verborgener, schmutziger Fantasien festnehmen, die es bei den Leuten gibt, auch wenn sie es vielleicht nie äußern oder ausüben...
    Und genau da ist das Problem - denn die Bewertung wird nicht nach objektiven Kriterien entscheiden, sonderen danach, was ein Staatsanwalt als Minderjährig usw ansieht.
    Nemen wir zB das Bild eines nakten Mädchens, oder auch Jungen - da ja viele Pädophile grade darauf stehen.
    An sich ist das Naktsein gar nichts so dramatisches. Erst die Gedanken machen es dazu. Nur das hier bereits die Frage gestellt wird, ob ein nakter Körper einer (eines) Minderjährigen schon Pornographie darstellt oder nicht. Sprich es obliegt also dem Staatsanwalt das zu beurteilen. Aber genau das ist das Schlimme daran - es ist nicht objektiv, sondern subjektiv. Das sollte längst überwunden sein.
    Wir müssen hier echt nicht über eine sexuelle Handlung von Erwachsenen mit Minderjährigen reden - das ist ekelhaft. Was ist aber, wenn es sich um eine fast 18jährige mit einem 20jährigem handelt? Dann haben wir schon wieder die Strafbarkeit - weil nämlich Sex vor dem 18ten Lebensjahr mittels dieses Gesetzes verboten ist.
    Prost Mahlzeit sage ich da nur... und offen stehen die Türen für heftige Rachgelüste...
  4. #103

    17oder 25 jährige "Kinder": Sprachverdrehung schlimmer als Göbbels

    Das Gesetz, gemäß Budesprüfstellenlink unten, bezeichnte als Kind wer unter 18 ist. Also in der Vergangenheit hat jeder Gesetzestext Kinder als unter 14j definiert. Da aber Heranwachsendepornographie nicht gut klingt, verdreht man einfach die Sprache.

    Und dann wird es noch viel besser, eine 25 jährige kleine Asiatin die kindlich aussieht, vielleicht mit Zöpfchen, und ist auch ein Kind. Ach ja, und eine Strichzeichnung ist auch ein Kind.

    Göbbels könnte von dem Gesetzgeber lernen!


    http://www.bundespruefstelle.de/bpjm...e,rwb=true.pdf