Zitat von
Schäfer
Besser wäre ein Gesetz, welches die Bundesbank befugt oder besser verpflichtet, der EZB ihre Kompetenzen wieder zu entziehen, wenn sie die Währungsstabilität nicht hinbekommt. Die Folge wäre dann eine neue DMark.
Eine Währungsstabilität als Artikel im Grundgesetz halte ich unter den gegebenen Umständen für überflüssig. Wenn der deutsche Staat sie nicht durchsetzen kann, nützt er niemandem. Prozesse vor dem BVG werden nichts ändern, weil die Bundesbank keine Sanktionsmöglichkeiten hat.