Zitat von
otto_iii
Bislang hat man den EVU eigentlich immer vorgeworfen, sie würden die Entsorgungskosten absichtlich zu hoch kalkulieren, um überzogene steuerbegünstigte Rückstellungen bilden zu können.
Jetzt sollen die Kosten auf einmal zu niedrig kalkuliert sein? Was denn nun?
Eine Kalkulation der Abriß- und Entsorgungskosten ist deshalb schwierig, weil diese nicht anhand markt- oder naturgegebener Parameter, sondern fast ausschließlich politisch bestimmt sind.
Man könnte die Atomruinen zB einfach stehen lassen oder den Schutt wiederverwerten oder in den nächsten Braunkohletagebau verkippen. Dann würde die Entsorgung fast nichts kosten.
Man kann aber auch alles fein säuberlich durch Spezialunternehmen sortieren und supersicher mehrfach verkapseln und dann streng bewacht in die tiefsten Stollen irgendwelcher Bergwerke einlagern, natürlich erst nach jahrzehntelangen Genehmigungs- und Gerichtsverfahren unter Beteiligung von x Behörden und Verbänden und mit hunderten aufwändiger Gutachten. Dann wird es extrem teuer.
Wie es gemacht wird entscheidet der Gesetzgeber, und damit letztlich der Wähler und Steuerzahler. Der sollte dann konsequenterweise auch das Kostenrisiko tragen.