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Prüfung in Karlsruhe: Bundesfinanzhof hält Erbschaftsteuer für verfassungswidrig
DPADas Bundesverfassungsgericht muss sich mit der Erbschaftsteuer befassen. Der Bundesfinanzhof hält das Gesetzeswerk für verfassungswidrig und hat es zur Prüfung nach Karlsruhe verwiesen. Die Richter stört, dass Erben von Betrieben bislang kaum Abgaben zahlen.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soz...-a-860494.html
- #1 10.10.2012 11:34 von
optional
was ist denn das für eine schwachsinnige Überschrift. Die Verfassungsrichter halten mit Nichten die Erbschaftssteuer für Verfassungswidrig sondern sehen die steuerliche Bevorzugung von vererbten Betrieben gegenüber vererbten "normalen" Vermögen kritsch - das ist etwas vollkommen anderes.
- #2 10.10.2012 11:36 von
Das Gegenteil
von gut gemacht ist gut gemeint...
- #3 10.10.2012 11:37 von
- #4 10.10.2012 11:38 von
Was bleibt?
Es bleibt nur die rückwirkende Versteuerung von Erbschaften übrig und das mindestens ab dem Jahr 2006.
- #5 10.10.2012 11:38 von
- #6 10.10.2012 11:39 von
Gestörte RichterInnen
Dann führen Sie doch auch die Vermögenssteuer wieder ein. Hasso Plattner hat die Koffer schon gepackt, und Mutti macht einen Schritt weiter auf dem Weg zur EUdSSR. Und das BVerfG ist in letzter Zeit in erster Linie damit beschäftigt, sich obiter dictum auf seine Inkompetenz und Ohnmacht zu berufen.
- #7 10.10.2012 11:39 von
Wird Zeit dass ich etwas bewegt
Das Erbschaftsrecht war nun wirklich lächerlich.
Jeder mit etwas Ahnung konnte eine GmbH gründen, das Ersparte dahin übertragen und die GmbH dann vererben. - #8 10.10.2012 11:39 von
Nahezu im Monatstakt
werden Gesetze dieser Regierung als verfassungswidrig eingestuft (auch wenn in diesem Fall die endgültige Entscheidung noch aussteht). Das muss doch langsam mal auch dem einfachen 'Michel' zu denken geben.
- #9 10.10.2012 11:42 von
Kurze Verständnisfrage..
Kann mir bitte einer überhaupt einen Grund nennen warum sich der Staat am Privateigentum von Familien im Erbfall bedient?
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