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Prüfung in Karlsruhe: Bundesfinanzhof hält Erbschaftsteuer für verfassungswidrig

DPADas Bundesverfassungsgericht muss sich mit der Erbschaftsteuer befassen. Der Bundesfinanzhof hält das Gesetzeswerk für verfassungswidrig und hat es zur Prüfung nach Karlsruhe verwiesen. Die Richter stört, dass Erben von Betrieben bislang kaum Abgaben zahlen.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soz...-a-860494.html
  1. #1

    optional

    was ist denn das für eine schwachsinnige Überschrift. Die Verfassungsrichter halten mit Nichten die Erbschaftssteuer für Verfassungswidrig sondern sehen die steuerliche Bevorzugung von vererbten Betrieben gegenüber vererbten "normalen" Vermögen kritsch - das ist etwas vollkommen anderes.
  2. #2

    Das Gegenteil

    von gut gemacht ist gut gemeint...
  3. #3

    überbegünstigt...

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Das Bundesverfassungsgericht muss sich mit der Erbschaftsteuer befassen. Der Bundesfinanzhof hält das Gesetzeswerk für verfassungswidrig und hat es zur Prüfung nach Karlsruhe verwiesen. Die Richter stört, dass Erben von Betrieben bislang kaum Abgaben zahlen.

    Bundesverfassungsgericht soll Erbschaftsteuer prüfen - SPIEGEL ONLINE
    Firmen, GmbH's und KG's deren Vermögen nur aus Geldanlagen bestehe, werde ungerechtsfertigterweise überbegünstigt...

    Wurde auch Zeit!
    Ich habe mein Unternehmen verkauft, da wird die Finanzverwaltung sich freuen.....:-)
  4. #4

    Was bleibt?

    Es bleibt nur die rückwirkende Versteuerung von Erbschaften übrig und das mindestens ab dem Jahr 2006.
  5. #5

    Nicht die Verfassungsrichter...

    Zitat von box-horn Beitrag anzeigen
    was ist denn das für eine schwachsinnige Überschrift. Die Verfassungsrichter halten mit Nichten die Erbschaftssteuer für Verfassungswidrig sondern sehen die steuerliche Bevorzugung von vererbten Betrieben gegenüber vererbten "normalen" Vermögen kritsch - das ist etwas vollkommen anderes.
    Nicht die Verfassungsrichter, sondern der Bundesfinanzhof.

    Die Richter vom BVerfG müssen sich noch eine Meinung bilden...
  6. #6

    Gestörte RichterInnen

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Das Bundesverfassungsgericht muss sich mit der Erbschaftsteuer befassen. Der Bundesfinanzhof hält das Gesetzeswerk für verfassungswidrig und hat es zur Prüfung nach Karlsruhe verwiesen. Die Richter stört, dass Erben von Betrieben bislang kaum Abgaben zahlen.

    Bundesverfassungsgericht soll Erbschaftsteuer prüfen - SPIEGEL ONLINE
    Dann führen Sie doch auch die Vermögenssteuer wieder ein. Hasso Plattner hat die Koffer schon gepackt, und Mutti macht einen Schritt weiter auf dem Weg zur EUdSSR. Und das BVerfG ist in letzter Zeit in erster Linie damit beschäftigt, sich obiter dictum auf seine Inkompetenz und Ohnmacht zu berufen.
  7. #7

    Wird Zeit dass ich etwas bewegt

    Das Erbschaftsrecht war nun wirklich lächerlich.
    Jeder mit etwas Ahnung konnte eine GmbH gründen, das Ersparte dahin übertragen und die GmbH dann vererben.
  8. #8

    Nahezu im Monatstakt

    werden Gesetze dieser Regierung als verfassungswidrig eingestuft (auch wenn in diesem Fall die endgültige Entscheidung noch aussteht). Das muss doch langsam mal auch dem einfachen 'Michel' zu denken geben.
  9. #9

    Kurze Verständnisfrage..

    Kann mir bitte einer überhaupt einen Grund nennen warum sich der Staat am Privateigentum von Familien im Erbfall bedient?


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