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Prüfung abgeschlossen: Staatstrojaner bleibt Geheimnis
dapdEigentlich wollte sich der Bundesbeauftrage für den Datenschutz den umstrittenen Staatstrojaner genauer ansehen - doch weil die Behörden bei der Auftragsvergabe Fehler gemacht haben, bleibt der Quellcode unter Verschluss.
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzp...855103,00.html
- #1 11.09.2012 14:42 von
- #2 11.09.2012 14:48 von
Schlussfolgerung
Der Prüfungsbericht des Datenschutzbeauftragten kann demzufolge doch nur eine Empfehlung enthalten, nämlich diese SW nicht einzusetzen. Sollte die Bundesregierung diese SW zulassen, muss das BVG angerufen werden und entsprechend entscheiden.
- #3 11.09.2012 15:00 von
Problem
Das Problem beim Datenschutz sind nicht mehr so sehr die staatlichen Stellen sondern die Unternehmen und die Nutzer wie bei z.B. Facebook und Co
- #4 11.09.2012 15:03 von
Exakt. Genau diese SW will aber m.W. auch niemand mehr einsetzen.
Daher ist es wichtig, dass die etwaigen Nachfolgeprodukte und deren Verträge genauestens analysiert werden.
Auch diese werden streggenommen nicht Verfassungskompatibel zur TKÜ einsetzbar sein, da man um diese zu installieren, zu initialisieren und upzudaten immer soweit in das zu überwachende Computersystem eingreifen muss, dass die erweiterten Befugnisse einer OD nötig sind.
Dieser absurden Rechtslage entgenet man derzeit damit, dass der Strafenkatalog für schwere Straftaten um alle möglichen leichteren Straftaten ergänzt wurde.
Dies macht eine TKÜ aber dann trotzden überflüssig, da es sich damit nur um eine OD mit anderem Namen handelt. Politirrsin und das BVerfG steigt bei der Thematik leider technisch auch nicht mehr ganz durch.
Gefährliches Terrain. - #5 11.09.2012 15:04 von
Wozu haben wir die Staatsanwaltschaft?
Wenn der Verdacht besteht, dass der Trojaner illegale Routinen enthält, dann sollt die Beschlagnahme des Quellcodes mit Richterbeschluss möglich sein. Und dann noch ein öffentliches Interesse unterstellt könnte der Datenschutzbeauftragte das Ding anlysieren und dem Parlament Bericht erstatten.
- #6 11.09.2012 15:23 von
Dr.
Ob das ein Fehler war, sei mal dahingestellt. Zumindest doch ein prima Argument, um bei, sagen wir mal unerwünschten Funktionen des Trojaners, wie beispielsweise das Ausspähen für noch ganz andere als den Staat, Große Augen zu machen und mit den Schultern zu zucken.
Andererseits, wenn da von unseren hochdekorierten Staatsdienern wirklich keiner drauf geachtet hat, dann frage ich mich, wofür wir diese Leute noch wirklich brauchen... - #7 11.09.2012 16:05 von
Schluss damit!
Es heißt nicht ohne Grund TROJANER. Hallo!!! Es geht hier um Schadsoftware, die geziehtl und unbemerkt Daten verändert. Wer soll denn dann noch erfahren können, welche Daten manipuliert wurden und welche wirklich echt sind? Mal ganz davon abgesehen, dass das Ausspähen von fremden Computern illegal ist. Siehe StgB §202a (Ausspähen von Daten) und §308b (Computersabotage)
- #8 11.09.2012 17:32 von
Staatsdiener
Sollten diese nicht genannt werden. Seit wann duerfen Unternehmen den Vater Staat erpressen? Diese Unternehmen sollten ohne Aussnahme kontrollierbar sein. Wenn sie schon einen Auftrag von der oeffentlichen Hand bekommen, muessen sie auch kontrollierbar sein. Und zwar Bedingungslos. Bei dieser Brisanz muss die Journalie sicher nicht unbedingt einbezogen werden. Gibt es nicht ein Kontrollgremium?
- #9 11.09.2012 19:13 von
nicht so schnell - Micrososft gibt auch niemandem Einblick in die meisten
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