Legt man die Maßstäbe zugrunde, nach denen im Internet Urheberrechtsverletzungen in gewerblich und nicht gewerblich unterschieden werden, dann müßte die Antwort auf die Frage "wann Üben Poker-Profis mit dem Kartenspiel eine gewerbliche Tätigkeit aus" konsequenterweise "IMMER!!!" lauten
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