...Dann werden sie feststellen, dass eine Einwanderung in die Sozialsysteme praktisch unmöglich ist, wenn der Antragsteller nicht arbeitet. Im Rahmen der Familienzusammenführung muss für ein verheirateten Nichteuropäer die Verpflegung des Einreisenden garantiert werden, sonst kein Visum. Bei einem eingebürgerten Neudeutschen ebenso, nur fällt bei ihm die Bemessungsgrenze, also das was er verdient weg. Also kann der Bürge ihn nicht versorgen, Hartz4 gehört nicht dazu und da kann man das eh vergessen, wird es mit der Anreise schwierig.
Hier wird der Anschein erweckt, die Leute stellen einen Antrag auf Visum, wandern direkt vom Flughafen zum Amt und kriegen alles in den A.... geblasen. Aber lieber sich auf irgendwelche Parolen vom gestrigen Stammtisch verlassen und so nen Mist hier erzählen. Wir sollten uns schämen für soviel Dummheit die in so einigen Foren geschrieben werden.
Quelle:
AuslG § 17 Familiennachzug zu Ausländern
AuslG § 18 Ehegattennachzug



