Giffords-Attentat: Mutmaßlicher Schütze von Tucson nicht prozessfähig

Er soll sechs Menschen getötet und 13 weitere verletzt haben, darunter die Kongressabgeordnete Gabrielle Giffords. Doch zu einem Prozess gegen den mutmaßlichen Todesschützen von Tucson wird es zumindest vorerst nicht kommen. Ein Gericht hält ihn für psychisch krank.

http://www.spiegel.de/panorama/justi...764966,00.html
  1. #1

    Nicht nur der Täter ist krank

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Er soll sechs Menschen getötet und 13 weitere verletzt haben, darunter die Kongressabgeordnete Gabrielle Giffords. Doch zu einem Prozess gegen den mutmaßlichen Todesschützen von Tucson wird es zumindest vorerst nicht kommen. Ein Gericht hält ihn für psychisch krank.

    http://www.spiegel.de/panorama/justi...764966,00.html
    Das komplette amerikanische Gesellschaftssystem scheint krank. Wo Freiheit, was immer das auch individuell bedeuten mag, von jederman mit Waffengewalt "verteidigt" werden kann und die Justiz von den vielen Irrtümern aus Fehlern dieses Prinzips lebt, wo also wunschgemäß eingesperrt oder exekutiert wird, wächst und gedeiht Gewalt, statt das sie sich reduziert.
    Freiheit bedeutet nämlich auch Verantwortung zu übernehmen.
  2. #2

    Insane in the brain

    "Ein Gericht hält ihn für psychisch krank."

    ...na unter der Prämisse dürften ja überhaupt keine Gerichtsverfahren gegen US-Amerikaner eingeleitet werden.
  3. #3

    Schizophrenie

    Immer noch ist Schizophrenie eine der unvorstellbaren Krankheiten. Aus eigener Erfahrung in meinem Umraum, mehreren Fällen, kann ich nur sagen, dass diese Krankheit m.E. immer noch unterschätzt und erst dann so richtig wahrgenommen wird, wenn tatsächlich etwas passiert.
    Die Erkrankten aber leben schon vorher lange unter unerträglichen Spannungen in sich, sind zerrissen und handlungsimpulsiv. Sie brauchen dringend Hilfe.
    Zur Erkrankung gehört eine oft völlig ausgeschaltete rationale Selbsteinschätzung und jede Kontrollfähigkeit. Praktisch können äussere unscheinbare Anlässe (ein Wort) jedes Fehlverhalten auslösen. Wahne jeder Art lassen eine Einschätzung der Situation von aussen nicht zu.

    Mit Medikamenten kann man da viel machen. Leider sehen diese Patienten das sehr oft nicht ein, sind unzuverlässig in der Einnahme, gerade, wenn sie wieder °auf Tour° sind...zur Medikamenteneinnahme darf man sie lt. Gesetz nicht zwingen und so sind aggressive Schizophrene stets eine Gefahr für sich und andere.
  4. #4

    keine Ausflüchte

    Bleibt zu hoffen, dass Loughner sich nicht dauerhaft hinter seiner Unzurechnungsfähigkeit verstecken kann. Er hat die Tat begangen, da ist es doch letztlich eine Quisquilie ohne Belang, ober zurechnungs- oder unzurechnungsfähig ist. Ich drücke mal die Daumen, dass man ihm auch im Falle einer dauerhaften Unzurechnungsfähigkeit den Prozess machen und hinrichten wird. Das gebietet schon der Respekt vor den Opfern.
  5. #5

    einen geistig Schwerkranken hinrichten?

    Zitat von Zsasz Beitrag anzeigen
    Bleibt zu hoffen, dass Loughner sich nicht dauerhaft hinter seiner Unzurechnungsfähigkeit verstecken kann......
    Sie haben echt keine Ahnung!
    Was hat Todesstrafe mit dem Respekt vor den Opfern zu tun? Altes Testament?...
    Der Mann gehört lebenslang in die Psychiatrie. Denn Schizophrenie lässt sich nicht heilen
  6. #6

    Sogar sehr viel Ahnung

    Hat er die Tat ausgeführt, ja oder nein?

    Alles andere ist irrelevant.

    Wieso soll dieser Mensch wegen seiner psychischen Erkrankung einen Bonus bei der Strafzumessung bekommen? Im Sinne des Antidisrkiminierungsgrundsatzes würde ich so argumentieren: Ein Mensch der behindert oder psychisch krank ist darf, wenn er nichts getan hat, genausowenig der Euthanasie zugeführt werden, wie ein gesunder. Umgekehrt muss, so lange es die Todesstrafe gibt, diese auf Behinderte und psychisch Kranke genauso angewendet werden, wie auf normale Menschen wenn sie eine entsprechende Tat begangen haben, denn: "alle Menschen sind gleich". Gleichheit im Postivien wie Negativen. Kranke und Behinderte dürfen nicht schlechter gestellt sein als Gesunde, sie dürfen aber auch keinen Sonderstatus eingeräumt bekommen, wenn es unbequem wird. Ansonsten wäre es doch den gesunden Strafttätern, die hingerichtet werden, gegenüber ungerecht, dass man sie exekutiert während ein "Psychisch Kranker" der noch schlimmere Taten begangen hat als sie die Hinrichtung erspart bekommt, also quasi wegen seiner Erkankung einen Freifahrtschein zugestanden erhält.

    Notabene: Menschen lebenslang einzusperren, wie Sie hier fodern: das ist grausam und inhuman. Das ist doch so wie wenn mann jemanden lebendig begräbt. Hier halte ich eine schnelle und schmerzfreie Exekution (ähnlich der Einschäferung beim Veterinär) für die dem Grundsatz der Unverletzlichkeit der Menschenwürde adäquate Lösung.
  7. #7

    Kein Prozeß oder "kurzer Prozeß"?

    Zitat von Zsasz Beitrag anzeigen
    Bleibt zu hoffen, dass Loughner sich nicht dauerhaft hinter seiner Unzurechnungsfähigkeit verstecken kann. Er hat die Tat begangen, da ist es doch letztlich eine Quisquilie ohne Belang, ober zurechnungs- oder unzurechnungsfähig ist. Ich drücke mal die Daumen, dass man ihm auch im Falle einer dauerhaften Unzurechnungsfähigkeit den Prozess machen und hinrichten wird. Das gebietet schon der Respekt vor den Opfern.
    Sie haben echt keine Ahnung, davon aber eine Menge. Einen (dauerhaft) Unzurechnungsfähigen hinzurichten, entspricht der Rassenideologie der Nazis.

    Sind sie also ein Fascho?

    Oder sind sie einer dieser "Kopfgeld"-Sadisten die ihren Frust dadurch abregieren wollen, das sie andere hinrichten lassen.
    Diese Typen unterscheiden sich oft gar nicht von denen die sie umbringen lassen wollen, auch davon haben große Teile ein sehr menschenverachtendes Weltbild, das sind aber die Verbrecher.

    Sind sie also ein Verbrecher?

    Es hat überhaupt nichts mit Respekt gegenüber den Opfern zu tun, andere Menschen (hier die Verwandschaft des geisteskranken Täters) zu weiteren Opfern zu machen. Das entspricht dem alttestamentarischem (und feigem) Motto "Auge um Auge-Zahn um Zahn" und hätte bei konsequenter Umsetzung zur völligen Vernichtung aller Deutschen führen müssen.

    Sind sie also ein Feigling?

    Gottseidank gibt es aber das christliche Prinzip der Vergebung bei Reue oder bei von dauerhaft ausgehender Gefährlichkeit des Täters diesen auf Lebenszeit von Anderen weitestgehend zu isolieren.

    Ciao
    DerDemokrator
  8. #8

    respektlos

    Zitat von Zsasz Beitrag anzeigen
    Bleibt zu hoffen, dass Loughner sich nicht dauerhaft hinter seiner Unzurechnungsfähigkeit verstecken kann. Er hat die Tat begangen, da ist es doch letztlich eine Quisquilie ohne Belang, ober zurechnungs- oder unzurechnungsfähig ist. Ich drücke mal die Daumen, dass man ihm auch im Falle einer dauerhaften Unzurechnungsfähigkeit den Prozess machen und hinrichten wird. Das gebietet schon der Respekt vor den Opfern.
    Warum verstecken? Mindestens nach deutschem Recht würde sich bei Schizophrenie wahrscheinlich die Frage der Schuldfähigkeit stellen.
    Und wenn jemand nicht schuldfähig ist, kann man ihn weder verantwortlich machen noch bestrafen.Für seine psychischenKrankheit, eventuellen Eine geschlossene Unterbringung in der forensischen Psychiatrie wäre dann denkbar.
  9. #9

    .

    Zitat von Demokrator2007 Beitrag anzeigen
    Sie haben echt keine Ahnung, davon aber eine Menge.
    Billige Polemik, die ich nicht weiter kommentiere.

    Zitat von Demokrator2007 Beitrag anzeigen
    Einen (dauerhaft) Unzurechnungsfähigen hinzurichten, entspricht der Rassenideologie der Nazis.
    Unfug. Die Rassenideologie der Nazis - von der Sie offenkundig nichts wissen - sah es vor unschuldige Menschen die krank oder behindert waren als "unnütze Esser" oder "lebensunwertes Leben" zu ermorden. Die Hinrichtung eines Mörders, der anderen Menschen unsagbares Leid angetan hat, hat - selbst wenn er unzurechnungsfähig sein sollte - damit nicht das Geringste zu tun: Er war genug Herr seiner Sinne um die Tat zu begehen - dann ist er auch genug Herr seiner Sinne, um die entsprechende Sanktionierung über sich ergehen zu lassen.
    Zitat von Demokrator2007 Beitrag anzeigen
    Oder sind sie einer dieser "Kopfgeld"-Sadisten die ihren Frust dadurch abregieren wollen...
    Nö, ich bin ein Humanist: Jemand der - bar aller Aggressionen und auch frei von jedem Frust - die Welt zu einem etwas menschlicheren und gerechteren Ort machen will. Und das heißt in diesem Fall, dass man es jemandem wie Loughner nicht durchgehen lässt grausam zu morden und dann in einer kuschelige Therapie betüttelt zu werden. Es wäre einfach unsäglich, wenn anständige Menschen (Gefängniswärter, Pfleger, Psychiater etc.) Jahre und Jahrzehnte ihrer Lebenszeit damit vergeuden müssen, so einen Verbrecher als Wärter und Betreuer zu beaufsichtigen und versorgen. Diese Menschen haben ein Recht auf ein eigenes Leben dass nicht durch so jemanden verbraucht werden sollte.

    Zitat von Demokrator2007 Beitrag anzeigen
    Es hat überhaupt nichts mit Respekt gegenüber den Opfern zu tun, andere Menschen zu weiteren Opfern zu machen.
    I beg to differ. Einen Schwerverbrecher hinzurichten macht ihn nicht - wie Sie behaupten - zum Opfer. Eine Mörder für seine Tat hinzurichten macht den Mörder genausowenig zum Opfer eines "Mordes" wie es einen Kidnapper zum Opfer von "Freiheitsberaubung" macht wenn man ihn zur Trafe für sein Tun ins Gefängnis steckt. Das mit "Auge um Auge" haben Sie übrigens - wie so viele Leute - falsch verstanden: Der Kodex Hamurabi schreibt vor, dass man einem Täter nichts antun darf, das schlimmer ist als das Verbrechen, das er begangen hat: Wer anderen ein Auge ausreißt, dem soll NUR ein Auge ausgerissen werden und eben nichts schlimmeres angetan werden. Loughner hat grausam und brutal andere Menschen ermordet, ihn mit einer sanften Methode hinzurichten (z.B. die Verabreichung von Benzodiazepinen so dass er einfach friedlich einschläft) würde heißen ihm eine Strafe zuzufügen, die weniger schlimm ist als die Tat die er begangen hat: Das ist völlig verhältnismäßig.