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Ghostwriter-Vorwürfe gegen Buchautor Buschkowsky: "Völliger Quark"
dapdMit "Neukölln ist überall" hat Heinz Buschkowsky einen Bestseller gelandet. Nun wehrt sich der Berliner Bezirksbürgermeister gegen Vorwürfe, er habe für das Buch seine Mitarbeiter eingespannt. Im Interview spricht der SPD-Mann über Helfer, Missgunst - und warum er sein eigenes Büro mietete.
http://www.spiegel.de/politik/deutsc...-a-878396.html
- #60 19.01.2013 16:00 von
Ich frage mich:
Wenn es verboten ist, seine während der täglichen Arbeit für und mit der Öffentlichkeit (Bürgermeister) erworbenen Erfahrungen publik zu machen, wie, in aller Welt, sollen dann Mißstände bekannt werden, die eben diese Öffentlichkeit was angeht ? Und was, wenn z.B. Korruption in Behörden nicht aufgedeckt werden darf, weil es "möglicherweise rechtswidrig" ist. Dann muß an diesem "Recht" was falsch sein.
- #61 19.01.2013 17:17 von
Zum Einen sind
die in B's Buch mittgeteilten Erkenntnisse durchaus alle öffentlich bekannt, auch ohne Zugriff auf Dienstgeheimnisse, er hat sie nur alle lesbar zusammengefasst.
Da er ja im Senat nicht nur Freunde hat und wenn es eine , auch nur geringe Chance gäbe, ihm justiziabel vor das Schienenbein zu treten, wäre das bereits mit Wonne geschehen.
Allein die Geschichte mit Rathauszimmer und Laptop mieten zeigt, daß er mit derartigen Angriffen gerechnet hat und da Brandmauern eingezogen hat.
Bei Steinbrück irren Sie teilweise, er WAR hochkarätiger Amtsträger und seine daraus resultierendes Wissen unterliegt auch im Nachhinein der Verschwiegenheitspflicht. - #62 19.01.2013 17:52 von
keine leichte multicultikost
...aber letztlich belastbare Argumente,ob das uns paßt oder nicht.
- #63 19.01.2013 21:59 von
Beamtenrecht
Wenn eine Beamtin im Sozialamt erfährt, dass der X Drogenabhängig ist und die Y zur Prostituition neigt, dass darf die Beamtin nicht ein Buch schreiben, in dem die Missstände von X und Y veröffentlicht werden und die Beamtin sich damit bereichern. Auch Finanzbeamte dürfen nicht Bücher schreiben, womit die Steuerpflichtigen ihr Geld verdienen und in welcher Höhe. Das Verschwiegensheitsgebot ist für Beamte geltendes Recht. Auch für Herrn Buschkowski.
Wenn Korruption vorliegt, dürfen Sie anonym Strafanzeige erstatten udn der Staatsanwalt geht der Anzeige auch garantiert nach (anders als der Presserat, der anonym vorgebrachten Verstößen nicht nachgeht und also wertlos ist.
Bei Herrn Buschkowsky im Buch geht es auch nicht um Straftaten, sondern er veröffentlicht einfach gewerblich Vorkommnisse aus seiner Diensttätigkeit, was er ohne Genehmigung seines Dienstherrn beamtenrechtlich nicht darf. - #64 19.01.2013 22:10 von
Rechtswidrigkeiten
Die Geschichten aus den Besuchen in den Kitas sind nicht öffentlich bekannt. Es wäre auch merkwürdig, wenn der oberste Dienstherr die Inhalte von Gesprächen mit Untergebenen stets öffentlich machen würde. Man würde eher annehmen, dass die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes gilt und nicht der Dienstvorgesetzte den Inhalt eines Dienstgespräches zum privaten Erwerbszweck als Künstler macht. Wenn diese einreissen würde, könnte kein Untergebener mehr offen zu seinem Dienstvorgesetzten sprechen , wenn er befürchten muss, dass alles gesagte von diesem privat zum schnellen Euro macht.
...
Es zeigt, dass er ein schlechtes Gewissen hatte. Aber er hat übersehen, dass er als Beamter auf Zeit verpflichtet ist, sich eine Genehmigung einzuholen, wenn er dienstliche Belange, bei denen er zur Verschweigenheit verpflichtet ist, zu eigenem Erwerbsstreben kommerziell veröffentlichen will. Buschkowksy hat ja öffentlich gesagt, dass er der Meinung ist, dass er keine Genehmigung brauche.
Es geht nicht um "Hochkarätigkeit" (was immer das sein soll), sondern um Beamtenrecht. Als Minister und Ministerpräsident war Steinbrück kein Beamter wie Buschkowsky. Sie irren also schon wieder. - #65 20.01.2013 16:23 von
Sie haben etwas missverstanden
Buschkowsy ist Wahlbeamter, wie die Kanzlerin u.a. Da gelten andere Regeln. Und noch etwas: Seit wann sind Missstände zu den Geheimnissen zu zählen? Das wäre ja ganz neu. Wir sollten B. dankbar sein, dass er die Zustände schildert, wie sie sind. Unter den teppich kehren, hilft nichts.
- #66 21.01.2013 06:26 von
Beamtenrecht
Die Bundeskanzlerin ist keine Wahlbeamtin wie Buschkowsky. Ihr Amtsverhältnis wird durch spezielles Gesetz geregelt. Dem Bundesministergesetz. Aber selbst sie ist zur Verschwiegenheit verpflichtet:
http://www.gesetze-im-internet.de/bu...ing/gesamt.pdf
Auch bei den Missständen irren Sie. Es ist z.B. Beamten von der Steuerfahndung streng verboten, Missstände bei der Steuermoral auf eigene Rechnung zu veröffentlichen. Wir würden uns sehr wundern, wenn die Steuerfahnder aus Bochum über die Missstände bei den Steuerzahlungen bei Herrn Zumwinkel öffentlich als "Künstler" eauf eigene Rechnung berichteten. Oder wenn sich Sozialarbeiter aus Neukölln Geld damit verdienen würden, wenn sie die privaten Missstände ihrer drogensüchtigen Kunden oder der zerrütteten Familien veröffentlichten, um damit sich einen Nebenverdienst zu schaffen mit dem Elend anderer Leute.
Beamte sind dazu da, Missstände abzuschaffen, nicht um an den Missständen ihrer Schutzbefohlenen sich privat zu bereichern. Machen Sie sich doch einfach mal mit den Grundlagen unseres Gemeinwesens vertraut. - #67 21.01.2013 09:26 von
Sie missverstehen was!
natürlich darf der von Ihnen immer zitierte Finanzbeamte keine konkreten Steuerfälle veröffentlichen. Namen sind grundsätzlich tabu (eigentlich selbstverständlich). Und nun zu Buschko. Er ist kein Beamter im eigentlichen Sinn. Das sollte Sie bei allem Brass auf den Mann verstehen. Und er hat keine Namen veröffentlicht. Nicht einmal von den libanesischen Grossfamilien. Er soll halt mindtot gemacht werden, ein seit Ypsilanti typisches Verhalten der SPD Nomenklatura!
- #68 21.01.2013 09:27 von
Sie missverstehen was!
natürlich darf der von Ihnen immer zitierte Finanzbeamte keine konkreten Steuerfälle veröffentlichen. Namen sind grundsätzlich tabu (eigentlich selbstverständlich). Und nun zu Buschko. Er ist kein Beamter im eigentlichen Sinn. Das sollten Sie bei allem Brass auf den Mann verstehen. Und er hat keine Namen veröffentlicht. Nicht einmal von den libanesischen Grossfamilien. Er soll halt mundtot gemacht werden, ein seit Ypsilanti typisches Verhalten der SPD Nomenklatura!
- #69 21.01.2013 09:49 von
Beamtenrecht
Sie irren. Auch in Berlin gilt Recht und Ordnung. Bezirksbürgermeister sind Beamte auf Zeit nach dem Bezirksamtsmitgliedergesetz. Dort heisst es:
"Unverzüglich nach ihrer Wahl werden sie zu Beamtinnen auf Zeit und Beamten auf Zeit für die Zeit bis zum Ende des 55. Monats nach dem ersten Zusammentritt des Abgeordnetenhauses (Art. 54 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung von Berlin) oder, wenn im Zeitpunkt der Wahl eines Bezirksamtsmitgliedes ein Fall der vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode vorliegt (Art. 54 Abs. 2 und 3 der Verfassung von Berlin), bis zum Ende des vierten Monats nach dem Beschluß des Abgeordnetenhauses oder der Bekanntgabe des Volksentscheides ernannt"
Fehler - beck-online
Beamte auf Zeit sind ganz normale Beamte nachdem Landesbeamtengesetz Berlin.
Damit wird die Nebentätigkeit, in der Herr Buschkowsky Informationen aus seiner dienstlichen Tätigkeit gegen Geld verkauft, genehmigungspflichtig (anders als von Herrn Busckowsky, der nur eine Anzeigepflicht einräumt nach §62 Lanbdesbeamtengesetz, wo es heisst:
"§ 62 Genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten
(1) 1Beamtinnen und Beamte bedürfen zur Übernahme jeder entgeltlichen Nebentätigkeit, mit Ausnahme der in § 63 Absatz 1 abschließend aufgeführten Nebentätigkeiten, der vorherigen Genehmigung, soweit sie nicht nach § 61 zu ihrer Wahrnehmung verpflichtet sind. 2Gleiches gilt für folgende unentgeltliche Nebentätigkeiten:
...
2.Übernahme einer gewerblichen Tätigkeit, die Ausübung eines freien Berufes oder die Mitarbeit bei einer dieser Tätigkeiten und ..."
Es geht nicht darum, Herrn Buchkowsky mundtot zu machen, sondern nur darum, dass er sich an Recht und Gesetz hält wie jeder andere Bürger auch, insbesondere dann, wenn er neben seiner Besoldung privaten Gewinn aus seiner Tätigkeit als Beamter zieht. Es gibt keinen einzigen Grund, Herrn Buschkowsky anders zu behandeln als jeden anderen Beamten auch. Auch nicht die Ausrede, er sei kein Beamter (an Berliner Gesetzen völlig vorbei frei erfunden).
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