Als Aufsicht bin ich doch nur verpflichtet, die Schlägerei zu beaufsichtigen und die Namen der Beteiligten zu erfassen.
Eingreifen und Trennen der Kontrahenten ist Sache der Ordnungsbehörden, hier der Polizei. Diese hat dann auch die nachfolgenden Ermittlungen zu führen. Körperverletzung ist ein Offizial- und kein Anzeigedelikt. Es spricht für organisatorische Mängel der Polizeiführung, wennn sie an Kriminalitätsschwerpunkten (Schulhöfen) nicht regelmäßig Streife geht und Präsens zeigt.
Als Lehrer kann ich nicht zu Zivilcourage dienstverpflichtet werden.

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