DPADie Ermittler sind sich ziemlich sicher, den Richtigen gefasst zu haben: Der verhaftete Berufsschüler ist laut Polizei und Staatsanwaltschaft dringend verdächtig, die elfjährige Lena in Emden getötet zu haben. Der mutmaßliche Täter habe kein Alibi.
http://www.spiegel.de/panorama/justi...824486,00.html
ich bewundere immer wieder wie man jemanden auf so kurzen Videosequenzen wiedererkennen kann, superrrr
Der 17 jährige wird auf anraten seiner Anwälte nichts mehr aussagen.
Wenn die Behörden keine DNA finden ist Ihm nichts nachzuweisen, die Tat hat er nicht zugegeben, also wird er frei gesprochen oder erst gar nicht angeklagt.
Sollten die Behörden DNA auf der Tatwaffe oder einem tatausführenden Gegenstand finden. Wird die Staatsanwaltschaft vielleicht auf Mord plädieren. Jugendstrafrecht, soziales Umfeld des Jugendlichen, schwere Kindheit, evtl. Drogen. Hier wird sicherlich eine Therapie von Nöten sein.
Auch wird die Entwicklung des Jungen und das er doch aus seinem Umfeld, Berufsschule herausgerissen wurde eine Rolle spielen. Das gibt dann eine Bewährungsstrafe oder max. 4 Jahre mit Unterbringung in einer
Erziehungsanstalt, wegen der niedrigeren Rückfallquote.
An das Opfer und die Angehörigen denkt kein Mensch.
Diese werden vor Gericht höchstens noch verhöhnt, daß sich Ihre Tochter vielleicht sexuell angeboten hat und den mutmaßlichen Täter dann erpressen wollte. Mal sehen welche Story da gestrickt wird.
Das schaffen idiotische Strafverteidiger schon.
Es steht noch gar nicht genau fest, ob es sich bei dem 17-Jährigen wirklich um den Täter handelt.
Aber wollen wir es mal hoffen, jetzt, da jeder Emder dank TV (Friesischer Rundfunk beispielsweise) weiss, wo er wohnt und es wohl nicht mehr lange dauert bis es Bilder von seinem Gesicht gibt, ist er eh abgestempelt, egal, ob schuldig oder unschuldig. Irgendwas bleibt immer hängen.
Herr, hilf vor solchen Rechtsgelehrten.
Das Opfer und die Angehörigen haben objektiv nichts davon, ob der Täter 4, 14 oder 40 Jahre hinter Gitter wandert, außer natürlich zunächst den allgemeinen Schutz, den wir dadurch alle erfahren. Dennoch, erfahrungsgemäß quält die Betroffenen auch meist weniger ein Rachegedanke, als mehr der Wunsch das Warum zu verstehen und die Tat abschließen können.
Das Jugendstrafrecht verfolgt, anders als das Erwachsenenstrafrecht, auch weniger den Gedanken einer Vergeltungsabsicht, sondern dient vor allem der Erziehung. Ich verstehe durchaus, dass es angesichts solcher Taten schwierig ist das nachzuvollziehen und eine öffentliche Diskussion über den Umgang mit Härtefällen wäre vielleicht angebracht. Jedoch helfen drakonische Strafen (siehe USA) auch kaum, um das Problem in den Griff zu bekommen.
Abschließend möchte ich Sie etwas fragen: Wer sind Sie eigentlich, beurteilen zu können, ob sich die Angehörigen durch ein Urteil (welches im übrigen noch nicht gefällt wurde, geschweige denn, dass es eine Anklage gab) verhöhnt fühlen? Das können nur die Angehörigen selbst und niemand sonst. Oder waren Sie schon einmal in einer ähnliche Situation? Wer sind Sie eigentlich, um auf Basis eines Online-Zeitungsartikels schon ein fertiges Urteil bzw. Strafmaß bilden zu können?