Forum


 

Getöteter US-Teenager: Erst schießen, dann fragen

AFPDer Fall des erschossenen schwarzen US-Teenagers Trayvon Martin, 17, wird immer mehr zum Politikum. Tausende fordern die Festnahme des Todesschützen, Aktivisten rufen Präsident Obama zum Handeln auf. Die wahre Schuld aber liegt bei Amerikas "Notwehr-Gesetzen".

http://www.spiegel.de/panorama/justi...823219,00.html
  1. #40

    Und?

    Zitat von dermitder Beitrag anzeigen
    "
    Das deutsch Equivalent zu "Stand your ground": Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen".
    Spannend auch bei Nothilfe...
    Ach.. was an diesem Satz ist verwerflich und mit einer modernen Gesellschaft nicht vereinbar?
  2. #41

    .

    Zitat von texas_star Beitrag anzeigen
    ...
    heute wird ein bundesstaatlicher background check beim kauf durchgefuehrt (vom gun show loop hole leider abgesehen) und der kaeufer muss fuer handguns 21 jahre alt sein. saemtliche unterlagen muessen mit seriennummern fuer 10 jahre archiviert werden, so dass die bundesbehoerde nachpruefen kann.
    Und Waffen haben eine Lebenserwartung, die deutlich unter 10 Jahren liegt? Was ist nach den 10 Jahren? Dann haben sie eine legal erworbene Waffe, für die es keine Datenspeicherung mehr gibt. Eine ideale, weil "saubere", Waffe für illegales Handeln...
    Zitat von texas_star Beitrag anzeigen
    ... davon abgesehen waere es unmoeglich rund 200 mio privatwaffen einzuziehen... das wuerde mehrere jahrzehnte dauern...
    Wo ist dabei das Problem? Arbeitslose gibt es doch genug. Das wäre mal ein sinnvolles Arbeitsbeschaffungsprogramm...
  3. #42

    Auch das wurde krtisiert

    Zitat von akeley Beitrag anzeigen
    Das deutsche Urteil bezieht sich auf ein frühmorgendliches, unangekündigtes und gewaltsames Eindringen in eine Wohnung, bei der ein nicht direkt sichtbarer Polizist erschossen wurde. Die Florida-Gesetzgebung, wonach offenbar auf offener Straße jeder erschossen werden darf, der nach subjektivem Empfinden unheimlich aussieht, ist etwas völlig anderes.
    Dieses Urteil auf das sich bezogen wird, stellt in der deutschen Rechtsliteratur eine Minderheitenmeinung da, denn einfach mal durch die Tuer zu schiessen, ist nach einhelliger Meinung wohl nicht zu rechtfertigen. Soweit ich mich erinnern kann, wurde das Urteil zu recht auch dahingehend kritisiert. Was die Richter zu einem solchen Urteil bewogen hat, bleibt letztlich unverstaendlich.
  4. #43

    Zitat von noreplyo Beitrag anzeigen
    Wenn man sich näher mit dem Fall beschäftigt kommt man sehr schnell zum Schluß das der Schütze hier nicht in Notwehr gehandelt hat und Er wird ziemlich sicher dafür zur rechenschaft gezogen werden.
    Wenn man sich näher mit dem Fall beschäftigt, dann kommt man schnell zu dem Schluss, daß hier alle über einen Vorfall diskutieren, von dem sie 99,99 der Fakten nicht kennen...

    Es ist schon bezeichnend, wenn Menschen meinen, aufgrund eines oberflächlichen Zeitungsberichts, der noch nicht einmal Aussagen, Polizeiprotokolle oder ähnliche Faktenerhebungen im Originaltext zitiert, ein Urteil fällen zu können.

    Der Schütze behauptet, er habe sich bedroht gefühlt.

    Nun - das und nur das ist zu prüfen. Und eine vernünftige Überprüfung dieser Behauptung ist in einem deutschen Internetforum jedenfalls unmöglich.

    Und am Ende dieser Überprüfung steht dann unter Umständen ein "Im Zweifel für den Beschuldigten/Angeklagten". Oder auch nicht.

    Haben Polizei und Staatsanwaltschaft in Sanford ihre Arbeit nicht ordentlich gemacht? Möglich, aber wir wissen es nicht, aus der Tatsache, daß sie die Notwehr-Version des Schützen akzeptiert haben lässt sich allein jedenfalls nicht sinnvolles schließen.

    Die Begeisterung, mit der von Deutschland aus ohne jede Kenntnis der Faktenlage Fernurteile gefällt werden spricht jedenfalls nicht dafür, daß der Rechtsstaat bei der deutschen Bevölkerung in besseren Händen wäre als bei der US-amerikanischen.
  5. #44

    Schwierig..

    Solche Fälle sind immer sehr schwierig zu beurteilen.
    Wie will man ohne Zeugen objektiv klären, ob sich jemand bedroht gefühlt hat oder nicht?

    Die besondere Brisanz ist in diesem Fall wohl die Hautfarbe.
    Man (zugegeben ich auch) neigt doch sehr zu der Frage, ob die Polizei die Notwehrsituation auch akzeptiert hätte, wenn der schwarze Junge geschossen hätte..
  6. #45

    Wenn die dargestellten Fakten so stimmen und vollständig sind, scheint keine Notwehrsituation vorzuliegen. Also ist das Notwehrgesetz hier doch gar nicht heranzuziehen, kann also für diesen Vorfall auch nicht verantwortlich gemacht werden. Das der mutmaßliche Täter sich darauf beruft, ist sein gutes Recht. Wird aber eine Verurteilung nicht verhindern (wenn keine Notwehrsituation vorlag).

    Zu klären wäre auch mal, wieviel Kriminalität wird durch dieses Gesetz verhindert.
  7. #46

    Es ist trotzdem keine Legende

    Zitat von cosmic303 Beitrag anzeigen
    Selbstverständlich haben sie nur vergessen, zu schreiben, dass die von Ihnen erwähnte Todesstrafe niemals durchgesetzt werden kann, weil in Deutschland immernoch gilt "Bundesrecht vor Landesrecht".
    Gruß
    Ein Hesse, dem die Legende mit der Todesstrafe mächtig auf den Zeiger geht.
    aber bei Leuten die beim WEchseln auf dei rechte Spur links blinken wundert micht das nicht.
  8. #47

    Nicht gesichert

    Zitat von LondoMollari Beitrag anzeigen
    ...
    - Die Anzahl religiöser Spinner ist in etwa gleich
    Ich halte diese Annahme für nicht gesichert und sogar etwas schönigend ausgedrückt. Ich würde behaupten, dass die Anzahl der religiöses Spinner in den USA (pro 1000 Einwohner) wesentlich höher ist als die in Afgahnistan.
  9. #48

    Gefühlte Bedrohung

    Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen

    Der Schütze behauptet, er habe sich bedroht gefühlt.

    Nun - das und nur das ist zu prüfen. Und eine vernünftige Überprüfung dieser Behauptung ist in einem deutschen Internetforum jedenfalls unmöglich.
    Falsch. Es ist darüber hinaus auch zu prüfen, ob ein solches Gesetz nicht Selbstjustiz und, schlimmer noch, "legalem" Verbrechen Tür und Tor öffnet. Letzten Endes reicht die Aussage "ich habe mich bedroht gefühlt", um die Tötung einer mir unliebsamen Person zu rechtfertigen.
  10. #49

    Mit anderer Täter-Opfer Konstellation wäre es bloß ein "Einzelfall".
    Schon merkwürdig, über andere Formen des Rassismus scheint sich dort niemand aufzuregen?
    In 2005 there were 111,490 white and 36,620 black victims of rape or sexual assault. In 2005, out of the 111,490 cases involving white victims, 44.5% had white offenders and 33.6% had black offenders, while the 36,620 black victims had a figure of 100% black offenders, numbers of white offenders were estimated to be negligible (extrapolated from a sample size of fewer than 10 instances)

    Rape in the United States - Wikipedia, the free encyclopedia








TOP



TOP