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Getöteter US-Teenager: Erst schießen, dann fragen

AFPDer Fall des erschossenen schwarzen US-Teenagers Trayvon Martin, 17, wird immer mehr zum Politikum. Tausende fordern die Festnahme des Todesschützen, Aktivisten rufen Präsident Obama zum Handeln auf. Die wahre Schuld aber liegt bei Amerikas "Notwehr-Gesetzen".

http://www.spiegel.de/panorama/justi...823219,00.html
  1. #90

    Pc

    Zitat von K.U.R Beitrag anzeigen
    Ich meine, dass die Hautfarbe als unveränderliches Merkmal einer Person nicht als Unterscheidungs- und Bezeichnungskriterium herhalten darf. Von allen Attributen die eine Person mitbring, Haarfarbe (wobei das bei rothaarigen auch schon wieder kritisch ist), Augenfarbe, Größe, Statur, Jacke, Hose, Schuhe, Schmuck, suchen sich die Menschen immer die offensichtlichste heraus und pauschalisieren damit.
    Stellen Sie sich einfach vor Sie müssten einem Unbekannten in......
    ...meint hier: P olitical C orrectness.
    Im von mir bezeichneten Kontext eher als Übrtreibung ihrer selbst verwendet.

    Was bitte ist schlimm daran, wenn ich auffällige Merkmale zur Beschreibung einer Person verwende??
    Es geht doch letztlich nur um den Kontext und die implizierte Aussage.

    Bei uns im Büro wäre es im Übrigen so, dass ich im Falle zweier Kollegen "der Schmale" bzw. "das halbe Hemd"und "der dicke" sagen würde.
    Beide wissen, wie ich's meine, bei beiden trifft das nur bedingt zu, aber es taugt als Unterscheidungsmerkmal. Keiner ist beleidigt.
    Wäre einer beispielsweise magersüchtig, seit Jahren in der Therapie und der andere richtig adipös... dann würde ich die selbe Formulierung nicht benutzen.

    Aber Differenzierung ist von einigen hier im Forum wohl schon zuviel verlangt.

    Mir persönlich geht lediglich die Überreaktion derer auf den Zeiger, die aus der Theorie heraus meinen, andere über PC zu belehren. Vermutlich kennen die keinen einzigen Schwarzen und wollen mir aber die Welt erklären.

    Daher die Schärfe in meinem Kommentar.
  2. #91

    Beispiel für Deutschland

    Ich laufe nachts auf dem Gehweg und mir kommt eine bedrohliche Gestalt entgegen. Als wir fast auf gleicher Höhe sind nimmt die Gestalt ruckartig etwas aus ihrer Manteltasche und ich sehe etwas aufblitzen, das ich für ein Messer halte.
    Aus Angst niedergestochen zu werden hole ich schnell selbst mein Messer/Pistole aus meiner Manteltasche und schlage tödlich zurück.

    In Wirklichkeit hat die Gestalt nur schnell ihr Telefon aus der Tasche geholt.
    Eine wirkliche Notwehrlage liegt nicht vor. Ich stelle mir jedoch einen Angriff vor --> Putativnotwehr, gelöst über Erlaubnistatbestandsirrtum.

    Ich darf mich also grds. gegen den vermeintlichen Angriff verteidigen. Möchte ich jedoch tödliche Mittel einsetzen muss ich meine Gegenwehr grds. einschränken: 1. Androhung,2. Kampfunfähig machen,3. Töten.
    Ich kann jedoch sofort zu tödlicher Gegenwehr übergehen, wenn es die konkrete Kampfsituation erfordert und sich meine Kampflage ohne sofortige Tötung verschlechtert.
    Ergebnis des Ganzen ist, dass ich mich nicht wegen vollendetem Mord/Totschlag strafbar gemacht habe, da es mir an der Vorsatzschuld fehlt.

    In Betracht kommt lediglich eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung, wenn ich durch eine Sorgfaltswidrigkeit von einem Angriff ausgegangen bin. Ist mir ein solcher Fahrlässigkeitsvorwurf nicht zu machen gehe ich straffrei aus.

    PS: Da meine Handlung nicht gerechtfertigt sondern nur entschuldigt ist, darf die Gestalt mich straffrei aus real vorliegender Notwehr töten, wenn sie mir zuvorkommt und es die Kampfsituation erfordert.
  3. #92

    Besser die verhältnismäßigkeit waren

    Notwehr und Nothilfe lassen sich schlecht in wirklich gute Gesetze gießen. Zuviele Faktoren spielen eine Rolle welche man im nachhinein vielleicht klein-klein und besserwisserisch diskutieren kann, die man als Gewaltopfer aber schon in wenigen Sekunden mit der Ausbildung einiger weniger Grundschulraufereien und der Professionalität eines SEK-Beamten aufdröseln und lösen muß.
    Außerdem überlege man sich mal was man für unterschiedliche Verhaltensweisen von einem 17jährigen Schüler, einem 35jährigen Afgahnistan-Veteranen, einem 40 jährigen Landwirt und einem gehbehinderten Renter hat oder erwarten könnte.
    Jedem dieselben Mittel in die Hand zu legen wäre wohl äußerst unangemessen. Jeder könnte mit jedem in Streit geraten - sollen die sich alle gegenseitig erschießen dürfen?
    Sie wollen in Florida bei ihrem Nachbarn klingeln und um Hilfe bitten?-besser nicht.
  4. #93

    Da hab ich mich getäuscht...

    Zitat von review Beitrag anzeigen
    Warum 2/3 Mehrheit? Die absolute Mehrheit reicht. Und wie die Hessen darüber denken kann man frühstens nach einer Abstimmung wissen, Sie können das unmöglich jetzt schon wissen.
    ...also die Mehrheit reicht. Also wäre es noch einfacher. Lassen Sie es mich so formulieren: Ich glaub ganz fest zu wissen, das es zu dieser Mehrheit nicht kommt.
  5. #94

    tendenziös

    Zitat von haspelbein Beitrag anzeigen
    Meines Erachtens ist bei diesem Fall nicht so sehr die US-Gesetzgebung besorgniserregend, denn vielmehr das Verhalten der lokalen Polizeibehoerde.
    In der Tat. Jedoch lediglich indirekt. Wenn die Kommune die Polizei personell entsprechend ausgestattet und nicht Stellenreduzierungen und Halbtagsjobs der Cops angeordnet hätte, dann wäre die Bürgerwehr, zu der sich Zimmerman zugehörig fühlte, aufgrund der somit aufgeklärten oder zumindest unterbunden Einbuchsserie in der Nachbarschaft gar nicht aufgestellt und auch Zimmermanns Streifen und die 46 Anrufe der 911 obsolet gewesen.

    Aber darauf ging der heutige Spiegel-Artikel auch gar nicht erst näher ein und unterschlug auch noch die Info, dass Zimmerman trotz des atypischen Namens selbst ein Angehöriger einer ethnischen Minderheit (Latino) ist. Wobei mir durchaus bewusst ist, dass Rassismus auch innerhalb der Minderheiten existent ist.

    Das Notwehr- bzw. Nothilfe-Recht steht übrigens auch Bundesbürgern zu. Legale, ja selbst illegale Waffenträger dürfen auch hierzulande die Waffe zur Erwiderung rechtswidriger Angriffe einsetzen. Auch schuldlose Notwehrüberschreitungen und -exzesse sind strafrechtlich geregelt.

    Ich erinnere an die letztjährige Erschießung des Polizeibeamten vor der Tür eines Hells Angels. Der Rocker sitzt nach höchstrichterlicher Rechtssprechung mittlerweile wieder in seinem spießigen Reihenhaus und nicht in einer JVA.

    Im vorliegenden Fall soll es zu einer Auseinandersetzung zwischen den Beteiligten gekommen sein. Auch soll der spätere Todesschütze vom Gegenüber geschlagen worden sein. Detailinfos wie diese werden, teils sich widersprechend, auf englischsprachigen Webseiten diskutiert. Ich persönlich gehe davon aus, dass das zuständige Gericht die Fakten objektiv ermittelte und die Ankerkennung der Notwehr aufgrund dieser Beweise entsprechend bestätigte. Die 1920er Jahre sind zum Glück Geschichte. Auch in den Südstaaten.

    Dass tausende von erhitzten und teils vorurteilsbeladene Gemüter sich zusammenfinden, demonstrieren und eine juristische Korrektur erzwingen wollen, sollte in einem Rechtsstaat mit funktionalen und berufungsfähigen Instanzen der Judikative nicht zur rechtsstaatlichen Kapitulation führen. "Todesstrafe für Kindermörder" wird auch auf Deutschen Demos skandiert und wäre eventuell sogar mehrheitsfähig. Bürgerrechtsgruppierungen in den USA sind teils von dubioser Natur (ich erwähnte Uhuru House an anderer Stelle, die 2009 ebenfalls demonstrierten und einen schwarzen, vierfachen Polizistenmörder hochleben ließen) und deren Ansichten und Forderungen absurd irrational und historisch überholt. Erinnert sei an das Zitat Jesse Jacksons, ebenfalls ein glorreicher Bürgerrechtler, der mittlerweile nur noch aus Eigennutz argumentiert und seinem Sohn Privilegien und Positionen zuschanzt, und der Obama damals am Liebsten die Eier abschneiden wollte. Die auf demokratischem Wege erlangte Karriere Obamas passt nicht in die Gedankenwelt einiger ewiggestriger Berufsempörter in den Staaten.
  6. #95

    Zitat von DasBrot Beitrag anzeigen
    Warum schafft Hessen diesen peinlichen Paragrafen denn nicht ab?
    Wozu? So viel Aufwand, nur um einer urban legend zu begegnen?
  7. #96

    Ps

    Aus welchem Grunde wird der volle Nachnamen des Schützen im Spiegel genannt? Gelten presserechtliche Standards in Deutschland nicht für Nicht-Deutsche? Selbst die Nachnamen des NSU-Mordduos sind im Spiegel lange Zeit nur abgekürzt veröffentlicht worden.

    Mir scheint, es könnte mit der Nennung des vollen Nachnamen Zimmermans eine gewisse rassistische Motivation des Todesschützen suggeriert werden.
    "Coons" hingegen mit "Nigger" zu dolmetschen ist ungefähr genauso authentisch wie "fucking" mit "verdammt" gleichzusetzen. Coons ist meiner Einschätzung nach seit mindestens 70 Jahren aus dem Sprachgebrauch verschwunden (zumal die damalige Bedeutung zwar abwertend, dennoch nie rassistisch im gleichen Maße wie Nigger zu verstehen war) und der heutigen Jugend in Amerika wohl gar nicht mehr bekannt. Zumal die Bezeichnung Nigger in jedem Gangsterrap-Song vorkommt und der Jugendkultur und demzufolge auch Zimmermann omnipräsent ist und benutzt worden wäre.
  8. #97

    Zitat von smow Beitrag anzeigen
    Sie wollen in Florida bei ihrem Nachbarn klingeln und um Hilfe bitten?-besser nicht.
    Ich weiss natuerlich nicht wie es sich in ihrem Wohnumfeld gestaltet;
    aber bei mir ist es so dass sich 'Nachbarn' (um dem Wortsinn gerecht zu werden) kennen.

    Wenn Sie ihren Nachbar nichteinmal kennen, dann werden sie wohl auch kaum zu ihm hinueber gehen und nach Salz fragen!

    also wie immer nichts weiter als sinnbefreites SPON Forengeblubber ...
  9. #98

    Zitat von buddy111 Beitrag anzeigen
    "Tausende fordern die Festnahme des Todesschützen......" - zig Millionen eben nicht!
    Die Mentalität in den USA ist eben anders. Jeder der in fremdes Eigentum eindringt, oder jemanden bedroht, muß damit rechnen erschossen zu werden. Jeder weiß das.
    Das ist gelebter Opferschutz.
    Das Opfer ist aber nirgendwo eingedrungen. Er ist nur auf der Strasse nach Hause gelaufen. Der Junge wurde erschossen weil er schwarz war - das allein hat ihn verdaechtig gemacht. Das der Schuetze von der Polizei nicht mal zum Verhoer mitgenommen wurde - die Waffe nicht beschlagnahmt wurde zeigt wie korrupt und rassistisch die Polizei in Sanford ist. Es wird nicht einmal der Versuch unternommen die wirklichen Umstaende heraus zu finden. Die muessen wirklich aufpassen, dass die Wut in der Bevoelkerung nicht bald ueberkocht (ich erinnere nur an Rodney King).
  10. #99

    Zitat von pauschaltourist Beitrag anzeigen
    In der Tat. Jedoch lediglich indirekt. Wenn die Kommune die Polizei personell entsprechend ausgestattet und nicht Stellenreduzierungen und Halbtagsjobs der Cops angeordnet hätte, dann wäre die Bürgerwehr, zu der sich Zimmerman zugehörig fühlte, aufgrund der somit aufgeklärten oder zumindest unterbunden Einbuchsserie in der Nachbarschaft gar nicht aufgestellt und auch Zimmermanns Streifen und die 46 Anrufe der 911 obsolet gewesen.
    Die Polizeibehoerde hat sich bei diesem Fall so einige Dinge geleistet. Bei dieser Sachlage haette es eigentlich sofort eine Untersuchung durch eine Grand Jury geben muessen, und nicht erst nach oeffentlichen Protesten. Da eine solche Grand Jury lokal gebildet wird, waeren wahrscheinlich sowohl Weisse, Schwarze und Latinos Teil dieser Grand Jury, und der Vorwurf einer Parteilichkeit waere weitgehend entkraeftet.

    Zusaetzlich belastend sind fruehere Vorfaelle eben dieser Polizeibehoerde, die sie parteilich erscheinen lassen.

    Nun gut, die Untersuchung laeuft derzeit, und das ist m.E. der korrekte Weg, mit diesem Fall umzugehen. Zimmerman waere aber aller Wahrscheinlichkeit unabhaenig vom Stand der Untersuchung derzeit noch auf freiem Fuss.

    Ansonsten ist der Spielraum der Polizei bei den von Zimmerman erwaehnten Einbruchsdelikten nicht sonderlich gross. Es sind mindere Straftaten, und es gibt wirklich Dinge, um die man sich eher kuemmern sollte. Ich weiss, wie nervig sowas ist, wenn man nebem einem Polizisten in der eigenen Wohnung steht, auf die zerdepperte Fensterscheibe blickt, und genau weiss, dass der Taeter wahrscheinlich nie gefasst wird.
    Dennoch kann ich Zimmermans Vorgehensweise so nicht nachvollziehen. Eine "Neighborhood Watch" ist keine Hilfspolizei. Selbst ein regulaerer Polizist wuerde nur ungern allein einen mutmasslichen Verbrecher stellen wollen. Von der fehlenden rechtlichen Absicherung einer solchen "Neighborhood Watch" moechte ich erst gar nicht reden.








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