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Gesetzesänderung: Erststudium*zählt doch nicht*zu Werbungskosten
Deutschlands Studenten haben sich zu früh gefreut: Nach einer Entscheidung des Bundestags*können sie ihre*Ausgaben für das*Erststudium wohl doch nicht*rückwirkend von der Steuer absetzen. Lediglich*der Sonderkosten-Höchstbetrag*steigt. Davon profitieren nur Vielzahler und Vielverdiener.
http://www.spiegel.de/unispiegel/stu...794644,00.html
- #1 28.10.2011 17:46 von
Wer hat schon ein Einkommen über dem Existenzminimum?
(Bitte keine Erklärung, ich bin mir bewusst, dass Unterstützung von den Eltern nicht als Einkommen zählt. Eine Steilvorlage ist es trotzdem.)"Der Abzug als Sonderausgaben bringt nur Vorteile, wenn im selben Jahr auch Einkommen über dem Existenzminimum erzielt wird." - #2 28.10.2011 21:29 von
Rückwirkende Gesetzänderungen?
Bin kein Jurist, aber soweit ich weiß, ist sowas illegal. Es gilt das sogenannte Rückwirkungsverbot:
http://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%BCckwirkung
Das weiß doch sicher auch der Bundestag. Was geht da vor? Oder ist der Bericht hier beim Spiegel irreführend? - #3 28.10.2011 21:40 von
Gegenbeispiel
Kosten für ein Erststudium sind also nicht absetzbar? Nachdem höchstrichterlich entschieden wurde, hat man einfach mal schnell die Gesetze geändert. Ist so ein bischen wie bei Pippi Langstrumpf:"Ichmach´ mir die Welt, wie sie mir gefällt." Passt ins Bild der schwarz/gelben Umverteilungsmaschine.
Mein Gegenbeispiel: Wenn sie einen PkW leasen, dann das Fahrzeug verschieben, entsteht ein Schaden. Den kann die Leasinggesellschaft komplett steuerlich abschreiben. Die Leasinggesellschaft übergibt die Forderung an eine andere Firma, welche dann durchaus erfolgreich diverse Forderungen eintreiben kann. Wer zahlt die Rechnung? Der Steuerzahler!
Und wenn wir uns jetzt wieder den Studenten anschauen, dem die steuerliche Verrechnung verwehrt wird, dann,- ja dann kann einem kotzübel werden. - #4 28.10.2011 22:09 von
Typisch
Da ich selber studiere und nicht mal Bafög erhalte kann ich über Aussagen nur lachen, dass man Studenten entlasten soll.
Ich muss sogar für die GEZ meinen Obulus entrichten. Aber nach den letzten glorreichen Tagen der "freiheitlich demokratischen Grundordnung" wundert mich auch nichts mehr. Mein Vater hat für diese Erkenntnis 53 Jahre gebraucht, ich war da schneller. - #5 29.10.2011 00:54 von Manitou
Erstausbildung und Gründung
Mit der gleichen Begründung, mit der die Absetzbarkeit einer Erstausbildung vor Aufnahme einer Erwerbstätigkeit verhindert wird, müßten Gründungs- und Ersteinrichtungskosten vor Aufnahme des Geschäftsbetriebes eines Unternehmens ebenfalls von der Absetzbarkeit ausgenommen werden.
- #6 29.10.2011 07:03 von
Das Beispiel ist ja nun wirklich schlecht...
In diesem Zusammenhang...
Wenn Sie ein Fahrzeug stehlen (das korrekte Wort in diesem Beispiel) hat die Leasinggesellschaft einen Rückgabeanspruch gegen Sie (in Höhe des Fahrzeugwertes). Das Fahrzeug muss sie abschreiben, weil es nicht mehr da ist. Dafür hat sie aber einen Anspruch gegen Sie. Wenn Sie mittellos sind und diesen Anspruch nicht bedienen können, kann die Gesellschaft diesen Anspruch entweder auch abschreiben oder verkaufen (das ist dann wieder steuerpflichtig). Wenn die, den Anspruch übernehmende Gesellschaft, aus dem Anspruch gegen Sie doch noch Gelder erlösen sollte, sind diese als Gewinn (Erlös aus Anspruch minus Kaufpreis des Anspruchs) voll steuerpflichtig.
Jetzt erklären Sie mir bitte, wo der Steuerzahler die Rechnung zählt! Der muss höchstens für Ihren Gefängnisaufenthalt zahlen.
Relevanz Ihres Arguments = Null. - #7 29.10.2011 07:23 von
Demokratie zu BRD verhält sich wie Sahnetorte zu Hundehaufen
Haben Sie noch nicht verstanden, dass Gesetze, Rechtsstaat, Grundrechte etc. nur dann gelten, wenn das auch politisch genehm ist? Diese Regierung hat Verfassungsbruch zur Maxime erhoben.
Und die sogenannte 'Opposition' findet das auch ok, die werden ja immerhin aus derselben Kasse bezahlt. Und damit meine ich nicht die Staatskasse. Das Gehalt aus Steuergeld steht den 'gewählten' und und ungewählten Volkszertretern ja sowieso zu. Aber die privaten Zuwendungen, für die muss man ja was tun. - #8 29.10.2011 07:54 von
- #9 29.10.2011 08:06 von
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